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Der Mann, der mit Recht als der Bahnbrecher der rationaliſtiſchen Prinzipien in der Aufklärungs⸗ epoche angeſehen wird, iſt Chriſtian Thomaſius(1655—1728). In Leipzig hatte er neben ſeinem theologiſchen Studium ſich auch mit der Jurisprudenz beſchäftigt, zu welch' letzterer Wiſſenſchaft ihn Pufendorf, der Begründer des Natur⸗ und Völkerrechts, begeiſterte. Schon dieſen Umſtand müſſen wir als beſtimmend für die Richtung anſehen, die er ſpäter einſchlug, denn das dem Naturrecht zu Grund liegende Prinzip iſt das der freien Subjektivität und war dieſes Prinzip einmal auf einem Gebiet acceptirt, ſo mußte es ſich auch auf den andern Gebieten geiſtigen Lebens geltend machen*). Daher läuft mit der Entwicklung des Naturrechts auf juriſtiſchem Gebiet die theologiſche Aufklärung parallel.
Als Docent in Leipzig(ſeit 1679) begann er über Pufendorfs Naturrecht vorzutragen, erregte aber bald durch ſeinen Kampf gegen„alte Vorurtheile“ und den„Bocksbeutel der bisherigen Gelahrtheit“ gewaltigen Anſtoß, der ſich noch ſteigerte, als Thomaſius 168s8 anfing in deutſcher Sprache zu lehren, und der ſogar Veranlaſſung zu einer Generalanklage des Leipziger Miniſteriums wurde, als er eine Monatsſchrift, die erſte gelehrte Zeitſchrift in deutſcher Sprache herausgab(unter dem Titel:„Scherz⸗ und ernſthafte, vernünftige und einfältige Gedanken über allerhand luſtige und nützliche Bücher und Fragen“) und darin in den ſchärfſten Ausdrücken gegen die bisher gültigen wiſſenſchaftlichen Methoden ankämpfte.
Inſofern iſt Thomaſius keineswegs bloß als ein Repräſentant der theologiſchen Aufklärung anzu⸗ ſehen, ſondern überhaupt der rationalen Richtung des ganzen Zeitalters, in welchem die Macht des von der Ueberlieſerung ſich befreienden Gedankens zum Durchbruch kommt.
Als Thomaſius durch ſeine Vertheidigungsſchrift für den von der Leipziger Fakultät wegen ſeiner collegia biblica angeſchuldigten Francke in eine bedenkliche Lage gerathen war, fand er durch den Kur⸗ fürſten von Brandenburg eine Stelle an der Ritterakademie in Halle. So hatte er eine Zuflucht ge⸗ funden in dem einzigen Lande, in dem eine aufklärende Richtung aufkommen konnte. Wenn er auch in Halle durch ſeine Beziehungen zu Francke pietiſtiſche Einflüſſe erfuhr, ſo können dieſelben doch nicht allzuſtark geweſen ſein, denn ſchon 1702 ſtellte er in ſeinem Oſterprogramm„Waiſenhäuſer“ und„Cor⸗ rektionshäuſer“ auf eine Linie und behauptete„ein einziges Zuchthaus bringe mehr Nutzen als 1000 Waiſenhäuſer“, womit er freilich ſeine unedle Geſinnung deutlich dokumentirt**). Entwickeln wir in Folgendem die Grundſätze, die er in ſeiner literariſchen Thätigkeit befolgte.
Bezeichnend iſt ſchon der Titel ſeiner 1691 erſchienenen Schrift:„Einleitung in die Vernunft⸗ lehre, worin allen Menſchen, welcherlei Standes und Geſchlechtes ſie ſeien, die Manier gezeigt wird, das Wahre, Wahrſcheinliche und Falſche zu unterſcheiden und neue Wahrheiten zu finden.“ Die„Manier die Wahrheit zu finden“ ſoll auch auf die Bibel ihre Anwendung finden, aber gleichwohl bleibt ihm die h. Schrift eine unantaſtbare Autorität; nur ſieht er ſich bereits zu der Folgerung genöthigt, daß alles in der Bibel Unerklärliche nicht„ad salutem“ nothwendig ſei. Eine präciſere Geſtalt gewinnt das von ihm vertretene rationaliſtiſche Prinzip in ſeiner Abhandlung„de libris edendis“, denn darin erklärt er als den oberſten Maßſtab für die Wahrheit der Erkenntniß weder einen patrem, noch ein concilium, noch ein librum symbolicum, ſondern einzig und allein„Schrift oder allgemeine Vernunft“ annehmen zu können, natürlich unter der Vorausſetzung, daß Schriftinhalt und Vernunfterkenntniß ſich decken.
*) Vergl. Wolffs Theologia naturalis, Proleg.§ 21.„Theologia naturalis principia tradit Juri naturali.“
**) Das Verhältniß des Thomaſius zu den Pietiſten wird klargeſtellt durch das von Tholuck in ſeiner„Geſchichte des Pietismus und des erſten Stadiums der Aufklärung“ S. 108 veröffentlichte, im Archiv der halliſchen theol. Fakultät befindliche Aktenſtück:„die gefährlichen principia und doctrinalia des Herrn Hofrath Thomasii.“


