Aufsatz 
Bestimmung der erdmagnetischen Inklination von Cassel
Entstehung
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ausüben. Die Dispensation der Schüler vom Turnunterricht auf Grund eines ärztlichen Zeug- nisses soll in allen Fällen nur auf ein Halbjahr Gültigkeit haben, in welchem nicht ein bestimmtes Gebrechen oder Leiden das Erfordernis der dauernden Dispensation ausser Zweifel stellt. Die Benutzung einer Turnhalle soll es möglich machen, dass jeder Schüler das ganze Jahr hindurch wöchentlich zwei Turnstunden erhält, abgesehen von einem an die Vorturner zu erteilenden besonderen Unterricht und unter der Voraussetzung, dass der Turnunterricht regelmässig nach Schulklassen bezw. nach Vereinigungen, welche in Zahl und Gleichartigkeit der Teilnehmer diesen gleichstehen, erteilt wird. Schliesslich wird die Notwendigkeit der Beschaffung und Einrichtung von zweckmässigen Turnplätzen thunlichst in Verbindung mit den Turnhallen wiederholt nach- gewiesen und ebenso allen Beteiligten die sorgfältige Beachtung der sanitären Verhältnisse beim Turnunterricht zur Pflicht gemacht.

14. August 1883. Dasselbe ordnet auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 21. Mai dess. Jahres an, dass die Feier des vierhundertjährigen Gedächtnistages der Geburt Dr. Martin Luthers entsprechend der Absicht Seiner Majestät des Königs in würdevoller Weise aus- geführt werde.

25. Oktober 1883. Dasselbe ordnet abermalige Beratung der Ferienfrage an und fordert Bericht darüber ein, um eventuell eine grössere Uebereinstimmung hinsichtlich der Ferienordnung innerhalb der Provinz herzustellen.

30. Oktober 1883. Dasselbe fordert Bericht darüber ein, inwieweit gegenwärtig den Schülern die Möglichkeit dargeboten ist, sich Fertigkeit im Stenographieren anzueignen.

4. November 1883. Dasselbe teilt den Bericht mit, welcher dem Herrn Unterrichts- minister über die im Sommer 1882 vorgenommene Revision des Turnbetriebs an den höheren Schulen der Provinz Hessen-Nassau zugegangen ist.

12. Dezember 1883. Dasselbe ermahnt zur Beschaffung zweckmässig eingerichteter Schulbänke und zu weiteren Massregeln, die die Gesundheit der Augen der Schüler zu schützen und die Erhaltung einer gesunden und guten Luft in den Klassenzimmern zu bewirken bestimmt sind, indem es die Erwartung ausspricht, dass von allen, welche für das Wohl unserer Jugend zu sorgen haben, dem Schutze der Gesundheit der Schüler nach allen Seiten hin diejenige Rücksicht erwiesen werde, welche die Erhaltung eines so wertvollen Gutes in vollem Masse in Anspruch zu nehmen berechtigt ist.

5. Januar 1884. Dasselbe macht auf die im Verlage von Ferdinand Hirt zu Breslau erschienenenWahlsprüche der Hohenzollern, zusammengestellt und historisch erläutert von Heinrich von Mühler aufmerksam.

6. Januar 1884. Dasselbe fordert Bericht ein, was sich infolge des Erlasses des Herrn Unterrichtsministers vom 27. Oktober 1882 betreffend die Beschaffung von Turnplätzen, Betreibung von Turnübungen und Turnspielen im Freien, Einrichtung von Turnfahrten etc. in diesen Be- ziehungen hat erreichen lassen und was als gesichert für die demnächstige Ausführung angesehen werden kann.

26. Januar 1884. Dasselbe teilt einen Erlass des Herrn Unterrichtsministers vom 7 Januar d. J. mit, wodurch auf die überarbeitete und sehr vervollständigte(sechste) Auflage vonGuts Muths, Spiele zur UÜbung und Erholung des Körpers und des Geistes, herausgegeben von Schettler als besonders geeignet zur Anschaffung für Schüler- und Lehrer-Bibliotheken aufmerksam gemacht wird.

1. März 1884. Dasselbe ordnet die alljährliche Einsendung einer tabellarischen Ubersicht aller derer Fälle an, für welche der Direktor während des vorhergegangenen Schuljahrs den Lehrern Erlaubnis gegeben habe, ihren Schülern gegen Honorar Privatunterricht oder Arbeits- stunden zu erteilen.