Aufsatz 
Bestimmung der erdmagnetischen Inklination von Cassel
Entstehung
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II. Chronik der Anstalt.

An Verfügungen von allgemeinerem Interesse gingen seit dem Schlusse der vorjährigen Nachrichten folgende ein:. 4

1. April 1883. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium teiltAllgemeine Bestimmungen des Herrn Unterrichtsministers vom 28. Februar 1883 mit, wodurch Anderungen in der Ab- grenzung der Lehrpensen in Folge der Lehrpläne vom 31. März 1882 angeordnet werden. Für die Realschule wird bestimmt: 1) Bis Sekunda einschliesslich ist im Sommer Botanik, im Winter Zoologie zu lehren. Der Unterricht hat, von der Beschreibung einzelner Pflanzen und Tiere ausgehend, die Schüler zunächst zu deren Beobachtung und Beschreibung anzuleiten und auf diesem Wege mit den morphologischen Grundbegriffen vertraut zu machen. Von dieser Grund- lage weiter fortfahrend hat derselbe die Schüler allmählich in das Verständnis der systematischen Anordnung des Pflanzen- und Tierreiches einzuführen. 2) Zum Pensum der U. 1 gehören die Lehre vom Bau der Pflanzen und die vom Bau des menschlichen Körpers. Es bleibt den einzelnen Anstalten überlassen, ob sie in das Pensum der Klasse einen propaedeutischen Kursus der Mineralogie aufnehmen wollen. 3) Der chemische Unterricht der O. I umfasst die Lehre von den wichtigsten Grundlehren der Chemie auf Grund von einfachen Experimenten, eventuell die Anfangsgründe der Mineralogie. 3

26. April 1883. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium teilt eine Verfügung des Herrn Unterrichtsministers vom 27. Oktober 1882 mit. Es wird hierin anerkannt, dass die Beschaffung und Herstellung von geschlossenen Turnräumen für den Jugendunterricht ein überaus wertvoller Erwerb ist, aber daran erinnert, dass nicht minder wertvoll der Turnplatz sei. Wenn schon durch den letzteren ermöglicht ist, dass das Turnen im Freien den günstigen gesundheitlichen Einfluss der Übungen wesentlich erhöht, so ist es von hoher erziehlicher Bedeutung, dass mit dem Turnplatze eine Stätte gewonnen wird, wo sich die Jugend im Spiel ihrer Freiheit freuen kann, und wo sie dieselbe, nur gehalten durch Gesetz und Regel des Spiels, auch gebrauchen lernt. Es wird daher gefordert, dass die Beschaffung und Errichtung eines geeigneten Turn- platzes möglichst bald ins Werk gesetzt werde. Weiter wird auf die Pflege des Spiels in Ver- bindung mit gemeinschaftlich zu unternehmenden Spaziergängen und Ausflügen in Feld und Wald sowie mit Turnfahrten hingewiesen, ebenso auf die Pflege des Schwimmens und Eislaufens.

29. Mai 1883. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium giebt unter dem 16. Mai hin- sichtlich der durch die Entlassungsprüfungsordnung vom vorigen Jahr gegebenen Vorschriften deklaratorische Bestimmungen, aus denen hier anzuführen ist, dass für die bei der Reife- prüfung von Extraneern zu verlangende Ubersetzung aus dem Deutschen in das Französische, ausschliesslich der für das Diktieren des deutschen Textes erforderlichen Zeit, zwei Stunden ein-

zuräumen sind. 27. Mai 1883. Dasselbe giebt unter dem 16. Mai ergänzende Bestimmungen hinsichtlich

der Ausstellung der Probejahrszeugnisse.

27. Mai 1883. Dasselbe macht auf die im Verlage von Carl Meyer in Hannover er- schienene SchriftTurnspiele nebst Anleitung zu Wettkämpfen und Turnfahrten u. s. w. von Dr. Kohlrausch und Merten aufmerksam.

14. August 1883. Dasselbe teilt eine Verfügung des Herrn Unterrichtsministers vom 30. Juli mit, durch welche zunächst anerkannt wird, dass der Turnunterricht an den höheren Schulen in entschiedenem Fortschritt begriffen ist. Weiter wird dann die Erwartung ausgesprochen, dass in nicht zu ferner Zeit der Turnunterricht an den höheren Schulen eine Vertretung in dem Bereiche des Lehrerkollegiums selbst finde und ausschliesslich in den Händen solcher Männer ruhe, welche dazu die erforderliche Ausbildung erworben haben, dass insbesondere auch der Turnunterricht namentlich der oberen Klassen mehr und mehr in die Hände derjenigen Kategorie von Lehrern komme, welche die entscheidende Einwirkung auf die Gesamtbildung der Schüler

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