Aufsatz 
De Chaeremone poe͏̈ta tragico / scripsit et fragmenta exhibuit Henricus Bartsch
Entstehung
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7 19. Ju 1. 1 1 d n oder die entsprechenden Negati

li. Die Meldungen zur Abiturienten F üfu g Sch 3 V. ttest SNen nDätestens bis zum 15. Juni und 15. December an den Hochlöblichen Magistr at atteste

1 icht werden. dnSes) Unter dem 11. Juli wird eine Uebersicht der Productionen des Bergbaues und des

Hüttenbetriebes in der preussischen Monarchie im Jahre 1840, unter dem 18. Juli der Re- chenschaftsbericht der preussischen Rentenversicherungsanstalt für 1841 mitgetheilt.

9) 24. Juli. Es ergeht eine Aufforderung zur Subscription auf ein von dem Professor Dr. Winiewski zu Münster herauszugebendes wissenschaftliches Repertorium aller in den preus- sischen Gymnasial-Programmen von 1825 1840 erschienenen wissenschaftlichen Abhand- lungen. 3

3 10) 24. Juli. Der von dem Lieutenant von Sydow herausgegebene methodische Hand- atlas für das wissenschaftliche Studium der Erdkunde wird zur Anschaffung empfohlen.

11) 21. August. Das Museum des Rheinisch-Westphälischen Schulmännervereins wird empfohlen.

12) 23. August. Das hohe Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-An- gelegenheiten hat gestattet, dass, wenn über die Lehrgeschicklichkeit, praktische Brauchbar- keit etc. eines Schulamts-Candidaten, welcher sein Probejahr bestanden hat, durchgängig vor- theilhaft geurtheilt werden kann, auch in dem ihm einzuhändigenden Zeugnisse ein kurzes Urtheil über seine Leistungen ausgesprochen werden darf. In jedem andern Falle soll nach der Ver- fügung vom 29. Februar 1832(siehe oben Nro. 4.) verfahren werden; auch soll hierdurch keine Verpflichtung, dergleichen Zeugnisse in anderer Form als der bisherigen auszustellen, auferlegt werden. Analog ist nach einer Verfügung vom 14. Oktober zu verfahren in Betreff der denjenigen Schulamts-Candidaten einzuhändigenden Zeugnisse, welche nach Beendigung ihres Probejahrs in einem oder dem anderen Gegenstande am Gymnasium unterrichten.

13) 14. September. Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabinets- ordre vom 6. Juni dieses Jahres zu bestimmen geruht, dass die Leibesübungen als ein noth- wendiger und unentbehrlicher Bestandtheil der männlichen Erziehung förmlich anerkannt und in den Kreis der Volkserziehungsmittel aufgenommen werden sollen. Die Gymnastik soll daher dem Ganzen des Erziehungswesens angereiht, und es sollen zunächst mit den Gymnasien, den höhern Stadtschulen und den Schullehrer-Seminarien Anstalten für gymnastische Uebungen verbunden werden. Hs wird Bericht gefordert über die Zahl der Schüler, welche an den gym-

nastischen Uebungen in der Anstalt des Turnlehrers Rödelius oder anderwärts theilnehmen, über ihr Alter, die Art und Einrichtung der Uebungen ete.

14) 14. September. Von dem deutschen Lesebuch für obere und mittlere Classen, welches die Oberlehrer Pütz und Remakly herausgegeben haben, wird ein Exemplar zur An- sicht mitgetheilt.

15) 27. September. Es soll berichtet werden, was für die Ausführung der Verfügung vom 8. Juni 1829 hinsichtlich der anzustellenden Uebung im freien mündlichen Vortrage im Magdalenen-Gymnasium geschehen ist.

16) 4. October. Der hochlöbliche Magistrat veranlasst den Rector es zu bewirken, dass die sämmtlichen Lehrer ihr ausseramtliches Einkommen in einer Nachweisung deklariren, damit die von demselben zu entrichtende Personal-Kommunalsteuer festgesetzt und eingezogen