67
werden könne. Zugleich wird bemerkt:„dass zu dem bezeichneten steuerpflichtigen Einkom- men Alles gehört, was neben den amtlichen in Nutzungen von eigenem oder dem Vermögen der Angehörigen, von Kapitalien, Grundstücken oder für ausserordentliche Leistungen be- zogen und in den eignen oder den Nutzen der Familie oder auch zu sonstigen Zwecken ver- wendet wird.“
17) 13. October. Es wird auf das von dem Director Dr. Lehmann herausgegebene Gesangbuch, auf Veranlassung des Königl. hohen Ministerium der Geistlichen- und Unterrichts- Angelegenheiten, aufmerksam gemacht.
18) 12. November. Es wird eröffnet, dass eine hohe Verfügung vom 23. December 1840 nicht so auszulegen sei, als ob die auf Allerhöchster Anordnung beruhende Vorschrift, wonach derjenige, welcher als Civilsupernumerar zugelassen werden will, ein Gymnasium be- sucht und aus dessen erster Classe mit dem Zeugnisse der Reife und guter sittlicher Auffüh- rung entlassen sein muss, ferner nicht mehr angewendet werden solle. Die Schüler sind daher darauf aufmerksam zu machen, dass diejenigen, welche dem Post-, Bau- und Forstfache und dem Subalternen-Dienste sich zu widmen beabsichtigen, bei ihren Gesuchen um Zulassung sich über ihre Schulbildung entweder durch die Gymnasial-Zeugnisse, welche für die Aspiranten namentlich zu Civil-Supernumerarstellen und für Stellen bei dem Forstwesen durch besondere Verordnungen vorgeschrieben sind, oder durch Entlassungs-Zeugnisse einer höhern Bürger- schule, in welchen die nach dem Prüfungsreglement vom 8. März 1832 erforderlichen Kennt- nisse in der lateinischen Sprache attestirt werden, auszuweisen haben.
19) 16. November. Der hochlöbliche Magistrat fordert Bericht über den Antrag eines Israelitischen Religionslehrers, ihm den Religionsunterricht für die jüdischen Schüler in den städtischen Gymnasien und der höhern Bürgerschule zu übertragen.
20) 10. December. Im Auftrage des Königl. hohen vorgesetzten Ministeriums wird die von Dr. Beilling in München herausgegebene Wand- und Schulkarte von Palästina zur An- schaffung empfohlen.
21) 4. Januar 1843. Die Bestrebungen des in Berlin bestehenden Vereins gegen Thierquälerei sollen durch angemessne Belehrung besonders der untern Classen nach Möglich- keit gefördert werden.
22) 1. Februar. Es wird Bericht gefordert, ob sich auch unter den Lehrern des Mag dalenen-Gymnasiums Vereine zu regelmässigen Zusammenkünften für bestimmte, gemeinsame, streng wissenschaftliche Beschäftigung gebildet haben, wie dies an einigen Lehranstalten im Regierungsbezirk Koblenz geschehen ist..
23) 5. Februar. Es soll berichtet werden, ob das Bedürfniss fühlbar geworden, für verbesserte Einrichtung des für den Eintritt in die unterste Classe des Gymnasiums vorberei- tenden Unterrichts zu sorgen. Da nach der Ministerial-Verordnung vom 214 Oetober lSa⸗ kein Schüler vor dem 10ten Lebensjahre in die Sexta eines Gymnasiums an Lenommen werden dürfe, so sollen, im Falle die vorhandenen Elementarschulen ihre Schüler nicht in diesem Alter wohl vorbereitet für die unterste Gymnasialclasse entlassen können, oder im Falle die Privat- schulen ihre Zöglinge zum Nachtheile der Gymnasien zu lange zurückbehalten, um sie bis Quarta und Tertia vorzubereiten, öffentliche Vorbereitungs-Anstalten für die Gymnasien und höhern Bürgerschulen unter der nöthigen Aufsicht eingerichtet werden.


