Aufsatz 
Die Realschule
Entstehung
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hat, auch ſonſt weniger koſtet und die Berechtigungen etwas leichter zu gewähren geneigt ſein dürfte, ſo lange das Berechtigungsweſen nicht gleichmäßig geſetzlich geregelt iſt.

Durchaus anders liegen alle dieſe Verhältniſſe in großen Städten, wo man ohnehin eine Menge von Schulen haben muß. Die ſchroffen Gegenſätze von Reichthum und Armuth machen alle Arten von Schulen nothwendig, keine wird durch die andere fühlbar beeinträchtigt, und das Publikum iſt freier in der zweckmäßigen Wahl der Schulen, weil die einzelne Familie wenig gekannt und beachtet iſt.

Der inhaltreicheBericht über die Einrichtung öffentlicher Mittelſchulen in Berlin von Stadt⸗ ſchulrath Dr. Hofmann hat ausdrücklich nur die Verhältniſſe der Großſtadt Berlin im Auge; der Inhalt dieſer Schrift iſt zwar im Weſentlichen für große Städte überhaupt zutreffend, ſie wird indeſſen oft für Verhältniſſe kleinerer und mittlerer Städte angerufen, welche durchaus anderer Natur ſind.

Der Koſtenpunkt fällt überall ſchwer ins Gewicht; Lokal, Einrichtung und allgemeine Unterhaltungs⸗ koſten für eine Mittelſchule erfordern einen bedeutenden Aufwand, von den Lehrergehalten ganz abgeſehen, die ſich bei einer Mittelſchule auch nicht durch das Schulgeld decken. Noch ſchwerer fällt der durch die fortdauernde Erweiterung der beſtehenden und durch die Errichtung zahlreicher neuer Schulen aller Art zu einem wahren Nothſtand gewordene Lehrermangel ins Gewicht; dieſen Nothſtand zu ſteigern ſollte man bis zur äußerſten Grenze der Möglichkeit vermeiden und ſich für die nächſte Zeit wenigſtens ander⸗ weit einzurichten ſuchen, bis es damit beſſer wird.

Wo die Mittelſchule nur als Fortſetzung oder Erweiterung der Volksſchule in weniger großen Städten aufgefaßt wird, dürfte ſie ſich zweckmäßiger an dieſe anſchließen und nicht als eine getrennte ſelbſtſtäͤndige Schule einzurichten ſein. Für die beſſeren Schüler könnte noch ein Curſus von ein bis zwei Jahren über das ſchulpflichtige Alter hinaus, es könnten ſogar etwa vom 12. Jahre an eine bis zwei Parallelklaſſen eingerichtet werden, Alles innerhalb der Grenzen des thatſächlich auftretenden Bedürfniſſes. Die Koſten würden ohne Vergleich geringer, die Einrichtung einfacher, der Unterrichtsgang für beide einheit⸗ licher und beſſer in einander greifend ſein, und die Volksſchule würde nicht deprimirt. Zeigt ſich im Lauf der Zeiten und bei zunehmender Vergrößerung der Stadt das Bedürfniß weiter gehend, ſo iſt es leicht, aus dieſer Einrichtung eine ſelbſtſtändige Mittelſchule oder vielleicht eine berechtigte höhere Bürger⸗ oder Realſchule hervorgehen zu laſſen.

Das Herzogl. Meiningen'ſche Schulgeſetz vom 22. März 1875 faßt den Begriff einer ſolchen Mittelſchule als Fortſetzung der Volksſchule auf und ſtellt für dieſelbe die Befreiung vom Beſuch der Fortbildungsſchule in Ausſicht.

Wo die Mittelſchule zu dem Zweck errichtet wird, die höheren Schulen zu entlaſten, muß ſie wenigſtens mit der wichtigſten Berechtigung derjenigen für den Einjährigendienſt ausgeſtattet ſein und ein niedrigeres Schulgeld anſetzen, ſonſt erfüllt ſie jenen Zweck nicht. Auch in dieſer Hinſicht ſind es die höheren Schulen in großen Städten, oder überhaupt ſolche, welche von den günſtigſten äußeren Bedingungen umgeben eine Concurrenz wenig oder gar nicht zu beachten haben, vielmehr durch eine berechtigte Mittelſchule Erleichterung finden. Anders in Städten mittlerer Größe, namentlich wenn Gymnaſium und Realſchule zugleich vorhanden und vielleicht noch andere ungünſtige Verhältniſſe in Mit⸗ wirkung ſind. Hier würde leicht eine berechtigte Mittelſchule nicht nur die Volksſchule vollends deprimiren, ſondern auch die höheren Schulen ſo weſentlich beeinträchtigen, daß ſie, insbeſondere die Realſchule in ihren Oberklaſſen, kaum lebensfähig bleiben und daß außerdem in vielen Fällen das Niveau der Schul⸗ bildung für die der Mittelſchule ſich zuwendende Mehrzahl der Schüler herabgedrückt würde. Wären es vorzugsweiſe die weniger guten Schüler, welche derſelben zuſtrömen, ſo würde die Realſchule ſie gerne miſſen, dieß iſt aber thatſächlich nicht der Fall; die Erfahrung hat gelehrt, daß nicht gerade das höhere Schulgeld den Zudrang zu den höheren Schulen mindert, daß es am allerwenigſten die ſchlechten Schüler,