Aufsatz 
Die Realschule
Entstehung
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Donnerſtag, den 6. April.

Vormittags. . Die Claſſen I und II. Uhr 8 Choral und Gebet. Uhr 10 10 ½ Algebra, der Director. 8 8 ½ Religion, Dr. Bindewald. 10 ½ 11 Deutſch, Dr. Bindewald. 8 ½ 9 Analytiſche Geometrie, Dr. Taſchh. 11 11 ½ Lateiniſch, Dr. Glaſer. 9 9 ½ Engliſch, Fuchs.. 11 ½ 12 Verkündigung der Verſetzungen und 9 ½ 10 Chemie, Dr. Buchner. Entlaſſung der Abiturienten.

Die ſchriftlichen Arbeiten einer jeden Claſſe ſind nur während der Prüfung derſelben, die zur Be⸗ urtheilung der Leiſtungen der Schule im geometriſchen und im Freihandzeichnen beſtimmten Arbeiten der Schüler aller Claſſen aber während der 3 Prüfungstage aufgelegt.

Auf eine Schlußfeier, welche früher gewöhnlich den Abſchluß des Schuljahres bildete, müſſen wir, wie in den letzten Jahren, aus Mangel an einem ausreichenden Local verzichten.

III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Die Anmeldungen neuer Schüler können vom 25. bis 27. April Vormittags im Schulgebäude ge⸗ ſchehen. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugniß von der zuletzt beſuchten Schule, ein Impfſchein über die erſte und bezw. zweite Impfung und ein Geburtsſchein einzureichen. Die Aufnahme⸗Prüfung findet Freitag, den 28. April, Vormittags von 8 Uhr an ſnatt; der Unterricht beginnt Montag den 1. Mai, Morgens 8 Uhr. G

Die für die Vorſchule anzumeldenden Schüler müſſen bis zum 1. Juli das 6., die in die unterſte Claſſe der Realſchule aufzunehmenden in der Regel das 10. Altersjahr zurückgelegt haben, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig und im weſentlichen richtig leſen und ſchreiben können, und völlige Sicherheit im Leſen und Schreiben der Zahlen und in den Operationen der 4 Grundrechnungsarten beſitzen.

Die Aufnahme in die höheren Claſſen iſt durch den Nachweis derjenigen Kenntniſſe bedingt, welche in den vorhergehenden Claſſen gelehrt werden; das Programm giebt(S. 1823) den erforderlichen Auf⸗ ſchluß; vorzugsweiſe entſcheidend ſind deutſche Sprache, Arithmetik und Algebra, Geometrie und Franzöſiſch. Einheimiſchen wie auswärtigen Aeltern iſt dringend zu empfehlen, ihre Söhne frühzeitig der Realſchule zu übergeben, insbeſondere nicht erſt nach der Confirmation ſie eintreten zu laſſen, wenn die Zwecke des Schulbeſuchs erreicht werden ſollen; eine tüchtige Schulbildung und die davon abhängigen Berechtigungen erwirbt nur derjenige, welcher den ganzen Curſus der Schule mit gutem Erfolg durchlaufen hat.

Die Aeltern austretender Schüler haben den Austritt rechtzeitig der unterzeichneten Stelle anzu⸗ zeigen; im Unterlaſſungsfalle werden ſie für das angefangene Quartal noch als der Schule angehörig betrachtet.

Auswärtige Schüler haben ihre Wohnung und jeden ſpäteren Wechſel derſelben der Direction an⸗ uzeigen. iuzen Großherzogliche Direction der Realſchule zu Gießen.

Dr. Stein.

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