Aufsatz 
Philipp der Großmüthige, Landgraf von Hessen, als Regent und Reichsfürst / geschildert von E. Schaumann
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noch Gute, mit Gefängniß, Beſtrickung oder Schmälerung Ihres Landes nicht ſollen beſchwert werden. Und damit Euer Liebden uns deſto ſtattlicher glauben, ſo verpflichten wir uns mit dieſer unſerer Schrift, wenn E. L. über ſolche Artikel einige Beſchwerung begegnen würde, das wir uns keineswegs verſehen, daß wir uns alsdann auf E. L. Kinder Erfordern perſönlich wollen einſtellen und das erwarten, was E. L. über die Artikel auferlegt würde. Dieſe Urkunde wurde nebſt dem eigentlichen Vertrag und dem mit Bewilligung des Kaiſers ausgefertigten Geleitsbrief für die Hin⸗ und Rückreiſe von Ebleben am 6. Juni nach Caſſel über⸗ bracht, wo der Landgraf bereits am 7. die Capitulation, jedoch mit dem Vorbehalte der Religion, ſowie die Form der Abbitte genehmigte, den Herzog von Braunſchweig nebſt ſeinem Sohne aus der Haft entließ und die Verpflichtung der Kurfürſten ſeinen Söhnen, Räthen und Landſtänden zu gewiſſenhafter Aufbewahrung übergab. Bis nach Naumburg kamen ihm die Kurfürſten ent⸗ gegen; am 17. Juni ritt er in Halle ein, wo man ſeiner Ankunft in fieberhafter Aufregung entgegen ſah. Bis zum letzten Augen⸗ blicke beſorgte man noch, er werde die ihm drohende Gefahr er⸗ kennen und ſich der Rache ſeiner Feinde entziehen. Als endlich des Kaiſers ſehnlicher Wunſch erfüllt und ſein gefürchteter Gegner eingetroffen war, wollte der Biſchof von Arras der Capitulation noch die weitere Bedingung hinzufügen, daß die Erklärung der einzelnen Artikel bei Seiner kaiſerlichen Majeſtät ſtünde und daß der Landgraf ſich dem tridentiniſchen Concilium fügen wolle, allein Philipp lehnte dieſe Zuſätze ab. Am 19. Juni gegen Abend be⸗ gab er ſich, von den beiden Kurfürſten begleitet, zu dem Kaiſer, der ihn, unter einem Thronhimmel ſitzend, in Gegenwart einer großen Anzahl deutſcher Fürſten, Biſchöfe, Geſandten und Adliger erwartete. Der Landgraf ließ ſich auf die Kniee nieder; neben ihm ſein Kanzler von Günterode, und dieſer las im Namen ſeines Herrn die Abbitte vor. Der Reichsvicekanzler Seld antwortete im Namen Karl' V., der Kaiſer nehme ſeine Unterwerfung an, gewähre ihm Verzeihung und wolle die Beſtimmungen des Ver⸗ trags nicht überſchreiten und ihn nicht mit ewigem Gefängniß beſchweren. Der Landgraf, nachdem er vergeblich der Aufforde⸗ rung des Kaiſers, ſich zu erheben, geharrt, ſtand auf und trat auf den Kaiſer zu, ſeine Hand darreichend. Statt des Kaiſers ergriff ſie der Herzog Alba und nahm ihn mit ſich, weil er nebſt den beiden Kurfürſten bei ihm ſpeiſen ſollte. Nach der Mahlzeit hielt ihn Alba als Gefangenen zurück. Entrüſtet proteſtirten die Kur⸗ fürſten, aber umſonſt. Auch bei dem Kaiſer fanden ſie am fol⸗ genden Tage kein Gehör, der Landgraf mußte ihm als Gefangener folgen, und die Kurfürſten, die mit ihrer Forderung, ihn freizu⸗ geben, nicht nachließen, wurden endlich bedeutet, ſie ſollten nicht