Aufsatz 
Philipp der Großmüthige, Landgraf von Hessen, als Regent und Reichsfürst / geschildert von E. Schaumann
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vinand und Herzog Moritz waren geneigt und erbötig, ſeine Ver⸗ ſöhnung mit dem Kaiſer zu vermitteln, und gedachten dieß auf im Ganzen milde Bedingungen zu bewirken. Als aber der Kur fürſt gefangen war, wurden härtere Forderungen geſtellt. Karl verhehlte nicht, wie ſehr er den Landgrafen fürchte.An dem gefangenen Kurfürſten liegt nicht viel, ſagte er zu Lukas Kranach, der um Gnade für dieſen bat;wenn ich nur den Anderen hätte! Von milder Behandlung wollte er deßwegen kein Wort mehr hören. Es ſei allezeit, meinte er, Kriegsbrauch geweſen, daß der Sieger dem Beſiegten die Bedingungen vorſchreibe; Philipp möge kommen, ohne allen Beding ſich ergeben, die Feſtungen ſammt dem Geſchütz ausliefern und das Weitere erwarten. In dieſem Sinne wurde in Leipzig am 21. Mai dem Landgrafen durch Moritz eröffnet, der Kaiſer verlange ſeine Unterwerfung auf Gnade und Ungnade, 150000 Gulden Entſchädigung, Schleifung aller heſſiſchen Feſtungen mit Ausnahme von Caſſel oder Ziegenhain, Auslieferung alles Geſchützes, Oeffnung des ganzen heſſiſchen Landes für den Kaiſer, Befreiung des Herzogs von Braunſchweig und ſeines Sohnes, Zurückgabe ſeiner Beſitzungen. Als unmenſchlich verwarf Philipp dieſe Vorſchläge, und zu verzweifelter Gegenwehr entſchloſſen ver⸗ ließ er Leipzig und meldete nach Caſſel, die Unterhandlung habe ſich zerſchlagen, die Truppen ſollten ohne Verzug gemuſtert, die Feſtungen gerüſtet werden, dem Kriege ſei nicht mehr auszuweichen. Und doch hätte er ſo gerne ſeinem treuen Volke die Greuel des Krieges erſpart! Auf der Rückkehr von Leipzig beſprach er ſich darüber mit ſeinem Begleiter Chriſtoph von Ebleben und ver⸗ traute ihm, welche Opfer zu bringen er entſchloſſen ſei. Seine Feſtungen zu ſchleifen, ſein Geſchütz auszuliefern, den Herzog von Braunſchweig frei zu laſſen und ihm ſein Land zurückzugeben, das verlangte Geldopfer zu bringen das Alles wolle er gerne nach⸗ geben. Ebleben erſchien mit dieſen Anerbietungen im Lager vor Wittenberg. Die Kurfürſten Joachim II. von Brandenburg und Moritz von Sachſen ſprachen hier für ihn und kamen am 2. Juni in einer vertraulichen Verhandlung mit dem Bevollmächtigten des Kaiſers, dem jüngeren Granvella, Biſchof von Arras, dahin über⸗ ein, daß alle übrigen Bedingungen erfüllt werden, unter der Er⸗ gebung auf Gnade und Ungnade aber nur Unterwerfung und Ab⸗ bitte zu verſtehen, von Todesſtrafe keine Rede ſein ſolle. Zugleich waren die vermittelnden Fürſten in Folge jener Verhandlung der feſten Erwartung, daß auch eine Gefangenhaltung nicht ſtatt⸗ finden werde. Dieß wurde dem Landgrafen am 4. Juni von den beiden Kurfürſten gemeldet und derſelbe zugleich von ihnen eingeladen, ſich der kaiſerlichen Majeſtät auf Gnade und Ungnade zu ſtellen.Denn wir verſprechen Eurer Liebden, ſchrieben ſie ihm,daß dieſelbigen dadurch über die Artikel weder am Leibe