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verjagte. Sogar das eigene Land des Letzteren unterwarf ſich dem Kurfürſten. Als er aber im Frühjahr 1547 mit einem Theile ſeines Heeres, etwa 6000 Mann, ſorglos bei Mühlberg an der Elbe ſtand und ſich durch den Fluß geſichert glaubte, überfielen ihn am 24. April die Kaiſerlichen, denen eine Furth verrathen worden war. Der Kurfürſt, der ſich mit der Reiterei hätte retten können, verwarf dieſen Vorſchlag.„Wo ſollte,“ ſprach er,„mein getreues Fußvolk bleiben?“ Er hielt den 30000 Fein⸗ den tapfer Stand, als aber die Seinigen der Uebermacht wichen, mußte er ſich endlich gefangen geben. Mit männlicher Stand⸗ haftigkeit fügte er ſich in ſeine ſchwere Haft. Sein Land wurde vom Kaiſer beſetzt, und da die Kurfürſtin Sibylla mit großer Entſchloſſenheit Wittenberg vertheidigte, wurde dem zum Tode verurtheilten Kurfürſten die Capitulation vom 19. Mai 1547 abgedrungen, nach welcher er in des Kaiſers Gefangenſchaft, ſo lange es dieſem gefalle, zu bleiben gelobte und allen Lehen und Würden des Reichs entſagte; dagegen wurde ihm Gotha gelaſſen, ſeinen Kindern Weimar, Eiſenach, Jena mit ihrem Gebiete zugeſagt. Alles Uebrige mit der Kurwürde fiel dem Herzog Moritz zu; Wittenberg öffnete einer kaiſerlichen Beſatzung die Thore.
Durch die ungünſtige Wendung des ſchmalkaldiſchen Krieges gerieth der Landgraf in eine äußerſt bedenkliche Lage. Schon vor der Niederlage und Gefangenſchaft des Kurfürſten hatte ſich der Bund aufgelöſt, im Norden waren Dänemark, Pommern, Brandenburg von aller Theilnahme zurückgetreten, im Süden hatten ſich die Pfalz, Württemberg, die bedeutendſten Städte dem Kaiſer unterworfen und ſeine Verzeihung erhalten; Büren hatte nach der Einnahme des muthvoll vertheidigten Darmſtadt die obere Graf⸗ ſchaft Katzenellenbogen geplündert und beſetzt, und Philipp dem Großmüthigen blieb nichts übrig, als entweder durch fortgeſetzten verzweifelten Kampf gegen die ſo ſehr überlegenen, ſiegreichen Feinde ſein Land dem unvermeidlichen Untergange zuzuführen, oder ſich vor der Uebermacht zu beugen und dadurch ſein Volk vom Verderben zu retten. Zur Nachgiebigkeit riethen daher auch die heſſiſchen Stände, und Philipp ertheilte ihnen die Zu⸗ ſage, daß er ihrem Wunſch ſich fuͤgen wolle, jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß ihm nicht zugemuthet werde, gegen die Religion, die Ehre und Johann Friedrich zu handeln. Dieſe Erklärung des geliebten Fürſten erwiederte der heſſiſche Adel nebſt den Abgeordneten der Städte mit den treuſten Anerbietungen, und wenn ſie auch wiederholt zu einem friedlichen Abkommen riethen, ſtimmten doch alle nur für einen Vertrag, der zur Sicherung der Ehre, der Freiheit und der Religion gereiche. Anfangs ſchien ſich auch die Sache günſtig für Philipp zu geſtalten, denn König Fer⸗


