Aufsatz 
Philipp der Großmüthige, Landgraf von Hessen, als Regent und Reichsfürst / geschildert von E. Schaumann
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Asperg ſolle ſein Kirchhof ſein. Als aber das ſchwere Geſchütz des Landgrafen große Verheerungen in der Burg anzurichten be⸗ gann, ſank der Muth der Beſatzung, und der Pfalzgraf erklärte ſich zu Unterhandlungen bereit. Gegen freien Abzug öffnete er die Burg und gelobte dem Landgrafen und dem Herzog, binnen ſechs Monaten gegen keinen von ihnen zu dienen. So kehrter Württemberg wieder unter die Herrſchaft des Herzogs Ulrich zu rück, der in den Jahren der Trübſal in ſich gegangen war und nur der Befeſtigung des wiedergewonnenen Vertrauens und dem Schutz der von ſeinem Volke mit Begeiſterung aufgenommenen evangeliſchen Lehre leben wollte; Philipp aber hielt ſeine Sendung noch nicht für erfüllt. Denn Ferdinand war durchaus nicht ge neigt, ſeine Rechte auf Württemberg aufzugeben, und erſt als der Landgraf, ungeachtet der Warnungen ſeiner ängſtlichen Räthe, mit dem Kern ſeines Heeres über Cannſtadt, Göppingen, die ſchwäbiſche Alp, Blaubeuren bis an die Donau vorgedrungen war, alle früheren Gerüchte von ſeinen weitausſehenden Plänen ſich wieder erneuerten, Tyrol in Aufregung und ſelbſt von einem Einfall in die Lombardei und von einem Angriff auf Rom die Rede war, gab Ferdinand der Stimme der vermittelnden Fürſten, namentlich des Kurfürſten von Sachſen, der ſich nach friedlicher Beilegung dieſes Streites Ferdinand als römiſchen König anzu erkennen erbot, nach und ſchloß ſechs Wochen nach der Schlacht bei Laufen zu Kadan in Böhmen den Vergleich vom 29. Juni 1534. Ferdinand überließ kraft dieſes Vertrags Württemberg dem Herzog Ulrich, jedoch unter der Bedingung, daß er es als ein Lehen Oeſterreich's annehmen, daß es beim Ausſterben des her zoglichen Mannsſtammes an Oeſterreich fallen, endlich daß Land graf Philipp und Herzog Ulrich ſeine Verzeihung für ihr feind ſeliges Vorgehen einholen ſollten. Ungern fügte ſich Ulrich, wiewohl ihm trotz der öſterreichiſchen Lehensherrlichkeit die Reichs unmittelbarkeit mit Sitz und Stimme auf den Reichstagen und allen Rechten eines Reichsfürſten zugeſichert und ihm außerdem das Verſprechen geleiſtet wurde, daß er wegen des Glaubens un⸗ verſtrickt bleiben und Gewalt haben ſolle, chriſtliche Ordnung mit ſeinen Unterthanen vorzunehmen. Auch der Landgraf hätte gerne für ſeinen Freund noch günſtigere Bedingungen erwirkt, da er aber mit der Wiedereinſetzung Ulrich's und der Verzichtleiſtung Fer⸗ dinand's den eigentlichen Zweck ſeines kriegeriſchen Unternehmens erreicht ſah, für die Proteſtanten Württemberg's überdieß günſtige Beſtimmungen erlangt worden waren und er deßhalb weitere Opfer und Feindſeligkeiten vor ſeinem Gewiſſen nicht gerechtfertigt hielt, ſo nahm er ſelbſt, das Glück mit weiſer Mäßigung benutzend, den Vertrag an und beſtimmte endlich(15. Februar 1535) dazu auch den Herzog, deſſen Freund er blieb, wiewohl Ulrich ihm nicht