Aufsatz 
Philipp der Großmüthige, Landgraf von Hessen, als Regent und Reichsfürst / geschildert von E. Schaumann
Einzelbild herunterladen

20

und gewährte ihm in ſeinem Lande, unbeirrt durch die vom Kaiſer ausgeſprochene Bedrohung mit der Reichsacht, weil er einen Ge ächteten beherberge, Unterhalt und Schutz, ſondern er proteſtirte auch wiederholt(1527, 1528 und 1529) und nachdrücklich gegen die Vergebung Württemberg's an Ferdinand und bemühte ſich, der Sache des Vertriebenen und ſeiner Kinder unter den deutſchen Fürſten Freunde zu erwerben. Den Vorſtellungen derſelben ant⸗ wortete der Kaiſer nur mit leeren Ausflüchten, und da ſelbſt die von ſechs Kurfürſten und fünf Herzogen unterſtützte Fürbitte des Landgrafen auf dem Reichstage zu Augsburg 1530 fruchtlos ge⸗ blieben war und der Kaiſer, der ſeinen Bruder ſchon 1522 in dem Beſitze Württemberg's beſtätigt hatte, ihn auf demſelben Reichs⸗ tage am 5. September 1530 feierlich mit dieſem Land belehnte, erklärte Philipp unverholen, daß er, da der Kaiſer ihm den Weg des Rechts verſchließe, bei dargebotener Gelegenheit ſeinem Vetter mit den Waffen helfen müſſe. Daß Chriſtoph, der Sohn des ver triebenen Herzogs, Württemberg's rechtmäßiger Erbe, den der Kaiſer nach Italien und Spanien mitzunehmen beabſichtigte, endlich im Herbſt 1532 ſeinem Gewahrſam glücklich entrann, beſtärkte den Landgrafen in ſeinem Vorhaben, und wiewohl ſeine wieder holten und dringenden Bitten um Unterſtützung faſt überall un⸗ erhört blieben, der ſchwäbiſche Bund, der ohnehin ſeiner völligen Auflöſung nahe war, alle Hülfe verweigerte und, außer wenigen deutſchen Fürſten und Städten, nur der König Franz J. von Frankreich, mit welchem Philipp eine Zuſammenkunft in Bar le Düec hatte, eine Unterſtützung an Geld zuſagte, ſo gab er doch das kühne Unternehmen nicht auf und gedachte, mit eigener Kraft, was er für recht erkannt hatte und wozu kein ſelbſtſüchtiger Zweck ihn antrieb, durchzufechten. Im Jahre 1534 ſchienen die Um⸗ ſtände beſonders günſtig; der Kaiſer war in Kriege außerhalb Deutſchland's verwickelt, ſeines Bruders Streit mit Zapolya noch unerledigt, Württemberg über Ferdinand's Regierung, die ihm ein Recht nach dem anderen entzog, in hohem Maße erbittert und der Wiedereinſetzung Ulrich's nicht entgegen, kein deutſcher Fürſt geneigt, für Ferdinand's unbillige Anſprüche auf das ſeinem rechtmäßigen Fürſtenhauſe entzogene Land die Waffen zu ergreifen: da berief der Landgraf im April die heſſiſchen Ritter und Städte zu einer Verſammlung am Spieß bei Ober⸗Cappel an der Grenze von Ober- und Niederheſſen, empfahl ihnen ſein Land, deſſen Schutz er den erbverbrüderten und den benachbarten Fürſten über⸗ tragen hatte, und ſtellte ſich an die Spitze ſeines Heeres. Bevor er ſeine Hauptſtadt verließ, veröffentlichte er im Vereine mit Herzog Ulrich eine Rechtfertigung ſeines Verfahrens. Gegen die dem Herzog angethane Gewalt halte er ſich als Reichsfürſt und als Anverwandter aufzutreten verpflichtet. Nicht als Rache, nicht