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der Aufnahme desſelben in das Staatsbudget für die Finanzperiode 1879/81 auszuarbeiten und einzuſenden. Am 7. Mai, dem Beginn des neuen Schuljahres, wurde die Unter⸗Prima mit zunächſt 16 Schülern eröffnet und außerdem eine Reihe von Einrichtungen getroffen, welche nötig waren, die Reorganiſation ſo raſch als möglich durchzuführen. Dahin gehörte namentlich die Umwandlung des ſeither fakultativen Lateinunterrichts in einen obligatoriſchen. Die entſtehenden Mehrkoſten konnten durch das aus der ſtark beſuchten Unter⸗Prima eingehende Schulgeld nicht nur vollſtändig gedeckt werden, ſondern es blieb ſogar noch ein beträchtlicher Ueberſchuß. Hiervon wurde der größte Teil dazu benutzt, um die durch teilweiſe Zerlegung der ſtark überfüllten 2. Vorſchulklaſſe vom Herbſt 1879 an entſtehenden Ueberſtunden zu honorieren. Ein kleinerer Teil wird bedürftigen Schülern zu gut kommen.
Die durch Einführung der neuen Organiſation entſtandenen Mehrſtunden wurden zum Teil von Lehrern der Anſtalt, zum Teil von beſonders dafür gewonnenen Hülfslehrern übernommen.
Bei den Landſtänden ſtieß der von der Regierung geſtellte Antrag, die Realſchule in eine ſolche 1. Ordnung umzuwandeln, auf keine Schwierigkeiten. Die dafür geforderte Summe wurde genehmigt.
Im Schuljahr 1879/80 wurde die begonnene Umwandlung vollendet; im Frühjahre 1880 hatte die erſte Ober⸗Prima der Realſchule I. O. ihren Curſus durchlaufen und am 20. März des genannten Jahres fand unter Vorſitz des Herrn Geh. Ober⸗Schulrats Becker die erſte Reifeprüfung an unſerer Anſtalt ſtatt.
Die innere Organiſation der combinierten Schule hatte zunächſt noch mit manchen Schwierigkeiten zu ringen. Von Ober⸗Secunda abwärts waren die Klaſſen der 1. Ordnung mit denjenigen der 2. Ordnung noch in den meiſten unterrichtsgegenſtänden vereinigt. Die Schüler der letztgenannten Kategorie nahmen am Latein nicht teil und erhielten dafür in Klaſſe 1 und 2 eine Mehrſtunde im Deutſchen und Unterricht im geometriſchen Zeichnen; in der Klaſſe 1 wurde außerdem noch mathematiſche Geographie gelehrt.
Die Nicht⸗Lateinſchüler der Tertia hatten je eine Stunde Mathematik und Franzöſiſch mehr. Erſtere wurde für Uebungen im bürgerlichen Rechnen, letztere für Lectüre und Exercitien verwendet.
Die Klaſſen Quarta, Quinta und Sexta, ſowie die erſte Vorſchulklaſſe waren in je 2 Cöten geteilt, von denen je einer der Realſchule I. angehörte.
Dieſe Organiſation geſtattete der Realſchule II. O. die Durchführung des in einer Reihe von Direktoren⸗ conferenzen feſtgeſtellten und für alle Anſtalten dieſer Kategorie ſeit 1879 verbindlichen Lehrplans*) durch⸗ aus; die Realſchule I. O. dagegen mußte ſich zunächſt noch den Verhältniſſen anbequemen. Insbeſondere war es ſelbſtverſtändlich, daß die Leiſtungen im Lateiniſchen nicht gleich zu Anfang die wünſchenswerte Höhe erreichen konnten. Dies geſtatteten weder die von den Schülern an dies Fach mit herangebrachten Vorkenntniſſe, noch die demſelben zugemeſſene Stundenzahl, die namentlich in den mittleren und unteren Klaſſen hinter dem Maß der preußiſchen Realſchulen I. O. zurückblieb. Während nämlich der für dieſe letzteren aufgeſtellte Normallehrplan wöchentlich 39 Lateinſtunden vorſah, und zwar je 3 für die Ober- und Unter⸗Prima, je 4 für die Ober⸗ und Unter⸗Secunda, 5 für die Tertia, je 6 für die Quarta und Quinta und 8 für die Sexta, war unſere Realſchule I. O. vorläufig nur mit 34 Lateinſtunden bedacht, wovon auf die Primen je 3, auf die Klaſſen Secunda, Tertia und Quarta je 4 und auf Quinta und Serta je 6 entfielen.
Mehr ließ ſich jedoch für den Augenblick nicht erreichen; ja ſchon dieſe Organiſation machte eine bedeutende Vermehrung der Lehrkräfte und ſomit auch einen erheblichen finanziellen Mehraufwand notwendig.
*) Lehrplan für die Realſchulen II. O. des Großherzogtums Heſſen. Amtliche Handausgabe. Darmſtadt 1879 (Staatsverlag.)


