Aufsatz 
Geschichte der Anstalt von 1837-1887
Entstehung
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Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherogliche Kealgymnaftum, die Kealſchule und die damit verbundene Porſchule.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 18. April von 811 Uhr im Schulgebäude entgegen⸗ genommen. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugnis von der zuletzt beſuchten Schule, ein Impfſchein und irgend eine Beſcheinigung, aus welcher mit Sicherheit das Alter konſtatiert werden kann, einzureichen. Die Aufnahmeprüfungen finden am 19. April, vormittags von 9 Uhr an ſtatt; der Unterricht beginnt am 20. April vormittags 7 Uhr.

Die für die Vorſchule anzumeldenden Knaben müſſen vor dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr zurück⸗ gelegt haben.

Nach den beſtehenden Disciplinarvorſchriften darf kein Schüler, der nicht bei ſeinen Eltern wohnt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch nehmen; vor jedem Wohnungswechſel eines ſolchen Schülers iſt dem Direktor Anzeige zu machen und deſſen Genehmigung einzuholen.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums und der Realſchule zu Gießen. Nodnagel.