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1. Der Staat ſolle diejenigen Summen, um die ſeine Zuſchüſſe ſeit Ermächtigung der Schule hinter der ſtändiſchen Bewilligung von jährlich 3000 fl. zurückgeblieben ſeien, nachbezahlen*).
2. Für die Zukunft ſolle der Staatsbeitrag von jährlich 3000 fl. unverkürzt bezahlt, die Beſtreitung ſämmtlicher Bedürfniſſe der Realſchule der Stadt überlaſſen werden..
3. Dem Stadtvorſtand ſolle das Recht der Mitwirkung bei Aufſtellung des Voranſchlags zuſtehen. Die von der Regierung begehrte Remuneration für die Lehrer aus den Ueberſchüſſen hatte der Stadtvor⸗ ſtand ſchon zu Beginn des Jahres 1849 verweigert.
Die Beantwortung der Eingabe vom 24. Juli ließ auf ſich warten bis in den April 1850. In den alsdann erfolgenden Verfügungen werden die Forderungen 1 und 2 unter Hinweis auf die ganz gleiche Sachlage an den andern Realſchulen des Landes und auf die bedeutende Summe, die der Staat zur erſten Ausſtattung der Schule aufgewandt hatte, abgelehnt. Bezüglich des 3. Punktes wird in Aus⸗ ſicht geſtellt, daß die Voranſchläge künftig dem Stadtvorſtand zur Aeußerung vorgelegt werden ſollten. Eine entſcheidende Stimme könne jedoch der Gemeinde dabei nicht eingeräumt werden, es ſei denn, daß es ſich um Ueberſchreitung der fundationsmäßigen Beſtimmungen handle. Was insbeſondere die Remunerationen anlange, ſo ſeien dieſelben bei den niedrigen Beſoldungsſätzen zur Gewinnung und Erhaltung tüchtiger Lehrer unerläßlich.
Dieſen beſtimmten Erklärungen gegenüber gab ſich der Stadtvorſtand zufrieden, ſprach jedoch in mehreren Sitzungen den Wunſch nach einer genauen Viſitation der Schule aus. Beſonders ließ es ſich der Vorſitzende der Finanzkommiſſion, Gemeinderat Appel, angelegen ſein, die Urſachen des ſteten Rück⸗ gangs der Schülerfrequenz zu ermitteln. Er wandte ſich zu dieſem Behuf an den Reallehrer Dr. Stein mit der brieflichen Bitte um eine unumwundene Darlegung der hierauf keinwirkenden Verhältniſſe. Dr. Stein entſprach dieſer Bitte in einer ausführlichen Denkſchrift vom 20. September 1850. Die Gründe, weshalb die Realſchule trotz des unverkennbar vorhandenen Bedürfniſſes nach einer ſolchen Anſtalt nicht recht gedeihe, fand er in folgenden Verhältniſſen.
Zunächſt ſchrecke das völlig ungenügende Lokal ſchon von Außen ab; ſodann erleide die Schule ſelbſt von Gemeinderatsmitgliedern fortgeſetzt mancherlei Anfeindungen, die ſich namentlich in unverdienter Ver⸗ urteilung des Direktors und der Lehrer kund gebe; weiter ſchade ihr die eigentümliche geographiſche Lage Gießens an zwei Landesgrenzen und nicht minder die mächtige Concurrenz der zahlreichen Privatlehrer und Inſtitute, der Darmſtädter höheren Gewerbeſchule und des hieſigen Gymnaſiums, welches den Zutritt zur Univerſität eröffne, während die Realſchule ihren Schülern keinerlei Berechtigungen zu bieten habe. Selbſt die politiſche Lage ſpielte nach Dr. Steins Anſicht mit herein; die Realſchulbildung habe, ſo meint er, prinzipielle Feinde, welche, im Sinne der Eichhornſchen Politik, des Glaubens ſeien, ein ungebildetes Volk ſei leichter zu regieren, als ein gebildetes. Ganz beſonders nachteilige Einwirkung ſchrieb Dr. Stein endlich noch, und gewiß nicht mit Unrecht, dem Umſtande zu, daß der Schülerkreis der Realſchule ſich viel⸗ fach aus verunglückten Gymnaſiaſten zuſammenſetze.
Seinem ausführlichen Schreiben legte Dr. Stein den Entwurf einer Vorſtellung des Lehrerkollegiums um Gehaltsverbeſſerung bei und einer zweiten, worin der Direktor angegangen werden ſollte, darauf hinzu⸗ wirken, daß der Schule gewiſſe Berechtigungen verliehen werden möchten; namentlich ſei die Zulaſſung der
*) Der Staat hatte nämlich die Summe von 3000 fl. als Maximum betrachtet, von dem nur derjenige Betrag zu den Unterhaltungskoſten der Schule wirklich zu zahlen ſei, der nicht durch den ſtädtiſchen Beitrag und das Schul⸗ geld gedeckt werde.


