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organiſchen Aenderungen, die der Oberſchulrat, nach eingeholter höchſter Ermächtigung, durch Verfügung vom 3. Februar 1844 anordnete. Sie erſtreckte ſich im Weſentlichen auf folgende Punkte:
1. Es ſollen alljährlich regelmäßige Verſetzungen von Klaſſe zu Klaſſe, nur mit Zurücklaſſung der ſchwächſten Schüler ſtattfinden. Nur in der unterſten(IV.) Klaſſe ſoll für jüngere Knaben ein zwei⸗ jähriges Verweilen Regel ſein.
2. Chemie, Stereometrie, Phyſik und Buchhalten ſollen erſt in Klaſſe I. gelehrt werden, um dem Austritt der Schüler aus den vorhergehenden Klaſſen thunlichſt vorzubeugen.
3. In Klaſſe I. ſollen auf die einzelnen Fächer folgende Stundenzahlen kommen:
Auf Mathematik 5 St..
„ Naturwiſſenſchaft 10 St.,(epcl. botan. Excurſionen).
„ Zeichnen 7 St.
„ Buchhalten 2 St.,(gleichzeitig mit geom. Zeichnen).
„ Religion 1 St.
„ Stilübungen 1 St.
„ Geſchichte und Geographie 3 St.
„ Franzöſiſch 4 St.
„ Engliſch 2 St.
4. Dem Unterricht im deutſchen Stil ſollen der Geſchichtsunterricht, ſowie ſchriftliche Ueberſetzungen aus den fremden Sprachen und gelegentliche Aufſätze über naturwiſſenſchaftliche Gegenſtände Beihülfe leiſten.
5. Dem Freihandzeichnen ſoll beſondere Aufmerkſamkeit zugewandt werden.
6. Die Verteilung der Stunden eines und deſſelben Faches in derſelben Klaſſe auf zwei Lehrer wird unterſagt, ſo lange nicht zwingende Umſtände ſie erfordern.
7. Das Abhalten von regelmäßigen Conferenzen und die Führung von Cenſurbüchern durch die Ordinarien wird angeordnet; ebenſo monatliches Certieren und vierteljährige Cenſierung der Schüler.
Dieſe Beſtimmungen, die zum großen Teil offenbar darauf ausgingen, den Charakter der Realſchule als einer weſentlich auf praktiſche Ziele hinarbeitenden Fachſchule noch deutlicher hervortreten zu laſſen, ſcheinen für den Augenblick das Zutrauen zu der Schule etwas gehoben zu haben; das Schulgeld ſtieg 1844 auf 1175 fl., 1845 auf 1230 fl. Auch die im Jahre 1845 von dem Hofbuchhändler G. Fr. Heyer, einem der eifrigſten Förderer der Anſtalt ſeit ihrem Beſtehen, gelegentlich ſeiner goldenen Hochzeit gemachte Stiftung von 300 fl., deren Zinſen zu Zwecken der Realſchule verwandt werden ſollten, darf als ein Zeichen des Vertrauens zu der Zweckmäßigkeit und den Leiſtungen der Schule angeſehen werden. Allein ſchon mit dem Jahre 1846 begann der Rückgang aufs neue. Dieſes Jahr brachte nur 1201 fl., 1847 1021, 1848 948 fl. 30 Kr., 1849 nur unbedeutend mehr ein.
Unter dieſen Umſtänden und unter dem Einfluß des parlamentariſchen Zuges, der durch die Jahre 1848— 1849 ging, war es nicht zu verwundern, daß ſeitens der Stadt die ſchon früher als wünſchens⸗ wert bezeichnete Mitwirkung bei Feſtſtellung des Budgets und damit indirekt bei Regelung innerer Fragen der Schule aufs neue ins Auge gefaßt und in einer ſehr ſcharf gehaltenen Vorſtellung vom 24. Juli 1849 bei Großh. Miniſterium verlangt wurde.
Durch eine ſolche Mitwirkung werde, ſo wird ausgeführt, eine ſehr wohlthätige Kontrolle geübt, die bis jetzt fehle und die doch nach den ſeitherigen Erfolgen der Anſtalt zu urteilen im eigenſten Intereſſe dieſer ſelbſt liege. Die Vorſtellung gipfelt in folgenden Anträgen:


