Aufsatz 
Über die Freiheit des menschlichen Willens : zur Beurtheilung der Schopenhauer'schen Lehre von der Willensfreiheit / von Karl Gaquoin
Entstehung
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Denselben Mangel an Schärfe und Klarheit in der Zerglie- derung der Begriffe zeigt im zweiten Abschnittder Wille vor dem Selbstbewufstsein die Fassung des BegriffesMotiv«, in- sofern derselbe nämlich die Grundlage für den Beweis der den Willen bindenden Nothwendigkeit bilden soll. Das Motiv ge- hört nämlich nach Schopenhauer ganz dem Bewulstsein an- derer Dinge an, und ihm wird als dem objectiven, äuſseren Willensanlasse die Reaction, in welcher der Wille besteht, ent- gegengesetzt. Die Motive sind damit zu äuſseren Umständen geworden, welche den Willen nicht nur in Banden schlagen, sondern ihn folgerichtig in seiner specifischen Eigenthümlichkeit ganz aufheben. Sind nämlich die Motive zu äufseren Umstän- den degradirt, so ist auch im Conflict derselben, in welchem die schwächeren den stärkeren, siegenden Platz machen, der Schwerpunkt des Kampfes in die äulseren Umstände verlegt. Dem Willen bleibt nur die damit auch gar nicht in den Confliet hineingezogene Reaction. Er kann ruhig zusehen und abwarten, welche Entscheidung ihm von den Motiven dictirt wird. Er ist zum willenlosen Spielball der Motive herabgesunken, er hat nicht etwa nur seine fragliche Freiheit verloren, er hat seine Natur selbst aufgegeben.

Damit aber hat Schopenhauer den Streitpunkt selber verrückt und sich einer, wenn auch unwissentlichen, subreptio schuldig ge-

zu theilen, die Thilo im VII. Band der Zeitschrift für exacte Philosophie S. 307 der ersten Hälfte der Schopenhauer'schen Schrift zollt, wenn er sagt:Um sodann die Frage zu beantworten, ob sich die Freiheit des mensch- lichen Willens aus dem Selbstbewulstsein beweisen lasse, trennt er zunächst das Selbstbewufstsein scharf von dem Bewulstsein anderer Dinge, und zeigt dann in einer namentlich für die, welche die Willensfreiheit ohne weiteres für eine Thatsache des Selbstbewulstseins ausgeben, sehr instructiven Ausführung, daſs das unmittelbare Selbstbewufstsein nur die Freiheit der Handlung, nicht aber des Willens aussage, d. h. daſs seine Handlungen seinem jedesmaligen Wollen gemäls sein können. Von der Gesetzmälsigkeit aber, vermöge deren von entgegengesetzten Wünschen nur einer zum Willensacte, also auch zur That werde, könne es nichts aussagen, da es das Resultat ganz a posteriori erfahre, nicht aber a priori wisse. Sehr gut sagt er unter anderm:das Selbstbewuſstsein eines jeden sagt sehr deutlich aus, dals er thun kann, was er will u. s. w. Wenn Thilo fortführtVon nun an hat die Untersuchung weniger Werth, so scheint mir dieser Mangel durch den in der ersten Hälfte gegebenen Unterbau mit begründet zu sein.