Aufsatz 
Über die Freiheit des menschlichen Willens : zur Beurtheilung der Schopenhauer'schen Lehre von der Willensfreiheit / von Karl Gaquoin
Entstehung
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Charakter, der Wille als Ding an sich ist als solcher absolut frei, seine Freiheit ist aber eine transcendentale, in der Erschei- nung nicht hervortretende. Des Menschen Freiheit liegt nicht in seinem Thun(operari), sondern in seinem Wesen(existentia et essentia).Sein Wirken istdie reine Aeuſserung seines selbst- eigenen Wesens. Dasselbe würde daher jedes, selbst das nie- drigste Naturwesen fühlen, wenn es fühlen könnte.

Fragen wir zunächst ob die von Schopenhauer beliebte Trennung unseres Bewuſstseins in ein Selbstbewuſstsein und ein Bewulstsein anderer Dinge in der durchgeführten Weise dem Sachverhalte entspricht, und ob sie die vorliegende Streitfrage zu fördern im Stande ist. Die Scheidung ist eine rein äuſser- liche und so wenig klar und scharf durchgeführt, daſs sich des Verf. eigene Aussagen darüber widersprechen. Das Selbst- bewuſstsein ist ein unmittelbares, unreflectirtes, also intuitives Bewulstsein des eigenen Selbst, welches im Willen besteht. Es soll mit der Verstandesthätigkeit nichts zu schaffen haben, und für dasselbe sind die Gesetze der Erkenntniſs a priori, welche die Erfahrung erst möglich machen, gar nicht vorhanden. Das Be- wuſstsein ist nun einerseits ein sehr dunkeles:innen ist es finster, wie ein gut geschwärztes Fernrohr und doch heiſst es gleich darauf(S. 22):Alles, was diese innere Wahrnehmung des Willens liefert, läuft, wie oben gezeigt, zurück auf Wollen und Nichtwollen, nebst der belobten Gewiſsheitwas ich will, das kann ich thun, welches eigentlich besagt:jeden Act meines Willens sehe ich sofort(auf eine mir ganz unbegreifliche Weise) als eine Action meines Leibes sich darstellen, und genau ge- nommen, für das erkennende Subject ein Erfahrungssatz ist. Wo von Sehen und Erfahrung die Rede ist, kann es doch wahrlich nicht so dunkel sein! Auch geht es bei diesem myste- riösen Selbstbewufstsein nicht so ganz ohne Erkenntniſs und Verstand ab, wenn ihm eine Aussage, das vollständige Urtheil, vich kann thun, was ich will,« beigelegt wird. Hier haben wir es offenbar nicht mehr mit einem von dem Bewuſstsein anderer Dinge, dem Erkenntniſsvermögen, scharf geschiedenen Selbst- bewuſstsein zu thun. Ganz unvermerkt verwandelt Schopen-