2
Gegensatz der bedingungslosen Determination des Willens ge- schaffen und für diese, der Ansicht des gesunden Menschenver- standes entgegenstehende, Richtung nicht unbedeutende Kämpfer ins Feld geführt, welche jedoch weder im Stande waren, den unbefangenen Glauben im praktischen Leben auch nur im ge- ringsten zu erschüttern, noch auch die auf dem Gebiete der Philosophie selbst sich gleichfalls erhebenden Vertreter der ent- gegengesetzten Ansicht verstummen zu machen.
Auffallend erscheint es jedenfalls auf den ersten Blick, dals gerade auf dem Gebiete dieser Frage, für welche ja doch der zu untersuchende Sachverhalt seinem ganzen Umfang nach in der äuſseren und inneren Erfahrung gegeben vorliegt(was offenbar auch der Grund dafür ist, dals der gewöhnliche praktische Menschenverstand die Berechtigung der Frage nicht zugibt), die widersprechendsten Ansichten nicht nur auf wissenschaft- lichem Gebiete im Gegensatz zum praktischen Leben, sondern im Schoſse der Wissenschaft selber sich erheben konnten. Jedenfalls darf sich die Wissenschaft bei einer Lösung nicht beruhigen, die mit den Aussagen des gesunden Menschenver- standes in entschiedenem Widerspruche steht. Nun trifft aber die Schuld für den Widerspruch offenbar nicht den Sachverhalt, der in sich eben Widersprechendes nicht enthalten kann; sie kann nur die Bearbeitung der Begriffe treffen, welche von ver- schiedenen Seiten, in dem sie die Sache in getreuem Spiegel- bilde wiedergeben will, zu entgegengesetzten Resultaten kommt. Da nun aber hier entgegengesetzte Ansichten von gewichtigen Autoritäten vertreten sind, so ist man im voraus geneigt, auch der Sache einen Antheil zuzuweisen und in ihr selbst Gegen- sätze zu suchen, welche sich freilich nicht ausschlieſsen dürfen. Die Aufgabe der Philosophie wäre es demnach, die Bearbeitung der Begriffe in weitere Tiefen fortzusetzen, bis auch die schroff- sten Widersprüche sich lösen und entgegengesetzte Ansichten also sich vermitteln, wie die Gegensätze in der Sache vereint sind. Wenn demnach der ganze Streit auch nicht gerade ein ploſser Wortstreit ist, so ist er doch nur ein Streit um die ent- sprechende begriffliche Fassung eines vorliegenden Sachverhaltes*).
*) Vgl. Herbart, zur Lehre von der Freiheit des menschlichen Willens, achter Brief(ed. Hartenstein, neunter Bd. d. sümmtl. Werke, S. 373, 74):„dem


