Ueber die Freiheit des menschlichen Willens.
1. Zur Beurtheilung der Schopenhauer'schen Lehre von der Willensfreiheit.
Die Frage nach der Freiheit des menschlichen Willens hat zu allen Zeiten bald in höherem bald in geringerem Grade die Wissenschaft beschäftigt. Das Interesse jedoch, das letztere an ihr hat, theilt sie nicht, wie dies bei so mancher anderen philosophischen Frage der Fall ist, mit dem prak- tischen Leben. Für den natürlichen Menschenverstand existirt die Frage als solche nicht. Er unterscheidet wohl das Freie als dasjenige, was in unserer Macht steht, von dem Nothwendi- gen in dem, was nicht in unserer Macht steht oder sich derselben entgegenstellt; die Freiheit des eigenen Wollens und Thuns aber scheint ihm, so weit eben seine Macht reicht, über alle Zweifel erhaben: die Willensfreiheit ist ihm eine Thatsache der Erfahrung. In demjenigen, was unserer Macht sich entgegen- stellt, bindet die Nothwendigkeit für ihn zwar die Freiheit von auſsen; sie hebt jedoch die freie Anlage nicht auf und vermag auch die Bethätigung derselben nur einzuschränken. Freiheit und Nothwendigkeit liegen also hier als Thatsachen der Erfah- rung nebeneinander, ohne sich gegenseitig aufzuheben.— An- ders in der Philosophie. Hier treten dieselben in schärferer Zuspitzung der Begriffe einander in den Weg. In dem sich entspinnenden Kampfe unterliegt in den verschiedenen Systemen entweder das Freie dem Nothwendigen, oder das Nothwendige dem Freien, oder endlich die Gegner müssen sich abfinden.
Erst die Philosophie also hat zu dem im praktischen Leben festgehaltenen Glauben an eine unbedingte Willensfreiheit den
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