Aufsatz 
Die Regula monachorum Isidors von Sevilla und ihr Verhältnis zu den übrigen abendländischen Mönchsregeln jener Zeit / von Rudolf Klee
Entstehung
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aut operari oportet, aut legere, aut sono vocis aliquid meditari(cap. 537). Wir empfangen jedoch des weiteren den Eindruck, als ob dieser geistigen Beschäftigung sehr enge Bahnen gewiesen seien; es scheint sich dabei mehr um die Lektüre von christlichen Erbauungsbüchern zu handeln. Bücher von Heiden und Haeretikern sind geradezu verboten: Gentilium libros vel haereticorum volumina monachus legere caveat; melius est enim eorum perniciosa dogmata ignorare, quam per experientiam in aliquem laqueum erroris incurrere(cap. 83). Damit sich nicht trotzdem unliebsame Bücher einschleichen, wird die Lektüre der einzelnen streng über- wacht. Die Bücher, die gelesen werden dürfen, werden an jedem Morgen neu ausgeliehen: Alle Bücher soll der Aufseher(custos sacrarii) in Verwahrung halten, von ihm sollen die einzelnen Brüder sie empfangen, sie sollen sie ordentlich halten und mit Verständnis lesen und sie am Abend(post vesperam) zurückgeben. Zur ersten Stunde eines jeden Tags sollen die Bücher erbeten werden; wer zu spät darum bittet, soll keins empfangen(cap. 8,) Doch die Sorge, es möchte das Bücherlesen vielleicht dem Seelenheil des einzelnen schaden, geht noch weiter; es soll verhütet werden, dass jemandem irgendwelche Zweifel oder irgendwelche Unklarheiten aus der lectio entspringen. Wenn einer beim Lesen irgend etwas nicht ver- standen hat, so soll er am Abend dem Abt die Stelle vortragen und sie sich von ihm aus- legen lassen(cap. 8.). Ja, um derartigen möglichen Missverständnissen von vornherein gründ- lich zu begegnen, trifft unsere Regel noch eine ganz besondere Einrichtung. Es sind dies die sogenannten collationes, geistliche Besprechungen oder Vorträge. Solche collationes finden dreimal in der Woche statt und zwar regelmässig nach 9 Uhr vormittags(post celebrationem tertiae). In ihnen erteilt ein senior den übrigen Gliedern der Gemeinschaft Unterweisung, diese sollen unter vielen Seufzern andächtig zuhören. In diesen Auseinandersetzungen sollen in erster Linie gegenwärtig auftauchende Fragen besprochen werden: man mag dort also etwa im Anschluss an vorgekommene sittliche Verfehlungen Ermahnungen erteilen und Bedenken erörtern, die einem bei der Lektüre aufgestossen sind. Liegen aber einmal solche, wir würden sagen, aktuelle Dinge nicht vor, so sollen die praecepta patrum regularia durchgegangen werden(cap. 7).¹) Im ganzen haben so diese collationes wohl in der Mitte gestanden zwischen Darlegungen belehrenden und erbaulichen Charakters.

3. Eine Reihe von Anordnungen in unserer Regel dient nun im engeren Sinne einzig und allein dem Zweck, der Seele des Mönchs den Weg zu Gott zu weisen. In Gebeten, Psalmen und Andachten soll jeder seine Seele erheben. Nach der hier vertretenen An- schauung sind auch dies Dienstleistungen, die erfüllt werden müssen. Lobpreis Gottes und fromme Betrachtung darf ein Klosterbruder nie ausser acht lassen, selbst bei der Arbeit nicht: Die Mönche müssen, wenn sie arbeiten, Meditation treiben oder Psalmen singen(Monachi operantes meditari aut psallere debent), damit sie sich durch die Erbauung an Lied und Gotteswort über die Arbeit trösten(cap. 55). Wie sich weltliche Arbeiter an Liebesliedern und losem Gerede ergötzen, so mögen die Diener Christi immer Gottes Lob im Munde führen und Psalmen und Hymnen singen: sicque manus in opere implicanda est ut mens non avertatur a Deo(cap. 55). Daneben sind in überreichem Masse feste Stunden zu den regelmässigen Gottesdiensten angesetzt; sie führen wie immer den Namen officia. Kapitel 6 der Regel dient allein den Bestimmungen hierüber: 6 Gottesdienste sind für den Verlauf des Tages anberaumt: ²) matutini, tertia, sexta, nona, vespertinum und completorium; der Verfasser zeigt aber ein weises Masshalten in der Ausdehnung dieser Gottesdienste. Die Feier der tertia, sexta und nona soll bestehen im Singen von 3 Psalmen, einem responsorium,) lectiones 4) ex Veteri Novoque testamento duae, deinde laudes,5) hymnus) atque oratio;?) ähnlich ist der Gang in dem vespertinum, nur dass hier an Stelle des 1. Psalms das lucernarium(besondere Abendandacht)

1) Vgl. De offic. lib. II cap. 161½2 und Sentent. lib. III, cap. 16.

2) Diese werden auch geschildert: De offic. lib. I, cap. 19 21 und cap. 23. 3) Vgl. auch De offic. I.

4) De offic. Iio.

5) De offic. Iis.

6) De offic. Ia.

7) De offic. Tis.