Aufsatz 
Die Regula monachorum Isidors von Sevilla und ihr Verhältnis zu den übrigen abendländischen Mönchsregeln jener Zeit / von Rudolf Klee
Entstehung
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werde; denn was ein Mönch erwirbt, erwirbt er nicht für sich, sondern für das Kloster. Dieser Gedanke, dass nie persönlicher, sondern stets nur gemeinsamer Besitz erlaubt sei, wird nun bei der Gestaltung der gesamten Lebensverhältnisse wirksam. Nicht einmal eine eigene Zelle soll jemand, der gesund ist, für sich begehren: Nullus peculiariter separatam sibi ad habitandum cellulam expetat, in qua privatim a coetu remotus vivat, praeter eum qui fortasse morbo, vel aetate defessus, et hoc ex consultu Patris monasterii pomeruerit(cap. 192). Jede freie Verwendung selbst dessen, was dem einzelnen nach der Regel zuerteilt ist, wird streng zurückgewiesen:Nicht soll sich ein Mönch anmassen ohne Wissen des Abts den Bedürftigen oder sonst irgend jemandem etwas von dem, was ihm nach ordnungsmässiger Verteilung zu- erkannt ist, zu bringen; auch soll es keinem erlaubt sein, irgend etwas mit seinem Bruder aus- zutauschen, ausser wenn es der Abt oder Praepositus ihm befohlen hat......Auch soll es weder dem Abt noch einem Mönch erlaubt sein, einen Sklaven des Klosters für frei zu erklären (cap. 194). Denselben Grundsatz des Unpersönlichen finden wir auch gewahrt bei der Ver- waltung der Einnahmen und Ausgaben des Klosters; niemals werden einem einzelnen allein hierüber besondere Befugnisse zugestanden:Alles Geld, das im Kloster einkommt, soll im Beisein der Senioren(testimonio seniorum) in Empfang genommen werden(cap. 194). Eine dreifache Verwendung dieses Geldes wird dann bestimmt: ein Teil zur Pflege von Kranken und Greisen, ein anderer für die Armen, ein dritter endlich zur Kleidung für die Brüder und Knaben und zu sonstigen notwendigen Einkäufen des Klosters. Wieder wird dann gesagt: Diese drei Teile möge der Schatzmeister empfangen und nach Vorschrift des Abts mit Be- willigung des Praepositus und der Senioren(sub testimonio praepositi vel seniorum) aus den einzelnen Teilen die nötigen Ausgaben bestreiten(cap. 195). Eine der ersten Bedingungen, die an den conversus gestellt werden, weist gleichfalls auf den strengen Grundsatz persön- licher Armut hin: Qui relicto saeculo ad militiam Christi pia et salutri humilitate convertuntur, omnia sua primum aut indigentibus dividant, aut monasterio conferant(cap. 41).

3. Wie auf Gut und Geld, so soll der Mönch auch auf sein eigenes Selbst verzichten. Dies Verlangen stellen die Gebote der oboedientia und humilitas, wie sie in unserer Regel mit Schärfe hervorgehoben werden:Einem Pater sollen sie(die Mönche) die schuldige Ehre erweisen; gegen die Senioren sollen sie Gehorsam wahren, den Gleichaltrigen ein Antrieb zur Tugend sein, den Jüngeren ein Vorbild. Niemand möge sich für besser halten als die übrigen, sondern sich für geringer als alle erachten; je mehr ein jeder sich durch Demut (humilitas) auszeichnet, desto mehr strahlt er vor den andern durch die höchsten Tugenden. Im 17. Kapitel. De delictis, werden solche mit besonderen Strafen bedacht, die gegen einen Senior ungehorsam gewesen sind oder ihm trotzig geantwortet haben(cap. 171 u. 3). Am stärksten aber tritt die hohe Bewertung der humilitas und oboedientia in den Bestimmungen hervor, die im 4. Kapitel über die Aufnahme eines Novizen in die Klostergemeinschaft ge- geben werden:Wer der Welt entsagt und zum Kloster kommt, soll nicht sogleich zur Ge- meinschaft der Mönche erwählt werden. Drei Monate muss sich jeder mit dem Stande eines Gastes begnügen(Vitam enim unicuique in hospitalitatis servitium tribus mensibus considerare oportet), darauf kann er zur Versammlung der heiligen Gemeinschaft herantreten. Nur dann nämlich darf jemand innerhalb aufgenommen werden, wenn seine Demut und Geduld(eius humilitas sive patientia), solange er draussen ist, für gut befunden wird(cap. 44). Im Kloster ist kein Raum für Streben nach Ehre und Ansehen, das wird dem Neuling immer wieder vorgehalten.Wer zuerst ins Kloster eintritt, wird in allem dem Range nach der erste sein; nicht soll man fragen, ob einer reich oder arm, Sklave oder Freier, Jüngling oder Greis, gebildet oder ungebildet ist; denn bei den Mönchen wird weder nach Alter oder Stand ge- fragt, weil zwischen der Seele eines Sklaven und eines Freien kein Unterschied bei Gott ist(cap. 43).Die in der Welt etwas besitzen und Mönch werden, mögen sich nicht über- heben, wenn sie von ihrem Vermögen dem Kloster etwas zugebracht haben, sondern sollen vielmehr fürchten, sie könnten sich hier mit Stolz erheben und so zu Grunde gehen(cap. 44). Die aus armem Stande ins Kloster kommen, dürfen sich nicht zum Stolz erheben, weil sie sich denen gleichgestellt erblicken, welche in der Welt etwas galten(cap. 45). So tönt uns