Aufsatz 
Die Regula monachorum Isidors von Sevilla und ihr Verhältnis zu den übrigen abendländischen Mönchsregeln jener Zeit / von Rudolf Klee
Entstehung
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bonae operationis sufficiat.(9,). Mit feinem Sinne ist nun in allen Punkten dieser Gesamt- einsicht Rechnung getragen. Einfachheit und strenge Mässigkeit soll bei den Mahlzeiten vor- walten. Höchstens drei Gänge werden für gewöhnlich geboten: Gemüse, Hülsenfrüchte und vielleicht noch Obst; dazu darf man des Tags über im ganzen drei Becher Wein zur Stillung des Dursts geniessen: refectio mensae tribus erit pulmentis, olerum scilicet et leguminum, et si quid tertium fuerit, id est, pomorum; ternis quoque poculis fraterna reficienda est sitis (cap. 99); nur an Festtagen dürfen die Brüder nochsehr leichtes Fleisch hinzufügen, ge- meint ist Geflügel: Diebus vero sanctis inducant cum oleribus levissima carnium alimenta (cap. 94). Diese Speisen ¹) werden an allen Sonntagen, in der Zeit von Ostern bis Pfingsten und während des ganzen Sommers ausser dem Sonntag noch an drei Wochentagen zweimal täglich gewährt(in utriusque temporibus)(cap. 99) und zwar, wie sich aus cap. 56 ergibt, nach der sexta(mittags 12 Uhr) und nach dem tempus vespertinum(abends 6 Uhr); in der übrigen Zeit dagegen beschränken sich die servi Christi auf einmaliges Essen, nachmittags 3 Uhr(vgl. cap. 5, und cap. 95); nur bei besonderen freudigen Gelegenheiten darf dies Fasten unterbrochen werden(cap. 107). In der Quadragesimalzeit wird das Gebot sogar noch verschärft: In observatione autem quadragesimalin..... pane solo, et aqua contenti omnes erunt, a vino quoque et oleo abstinebunt(cap. 99). Nachdrücklich ist auch dafür gesorgt, dass sich kein Bruder dieser Speiseordnung entziehen könne: niemals darf einer von ihnen für sich allein etwas geniessen(cap. 93); zur festgesetzten Zeit müssen sich alle bei Tische versammeln, hier sich zu je 10 und 10 an einzelnen Tafeln niederlassen und so die dargebotene Kost zu sich nehmen: Refectorium pariter unum erit; ad singulas mensas deni convescentes resideant.....(cap. 92). Nur für Kinder, die etwa dem Kloster zur Erziehung übergeben worden sind, und für Kranke und Greise darf von diesen strengen Regeln abgewichen werden (113 und 93).

Ausser diesem Masshalten im Essen weiss der kluge Gesetzgeber nun aber noch einen andern Weg, um an der Tafel die Fleischeslust zu dämpfen: ein Mönch soll immer während des Essens aus der beiligen Schrift vorlesen, damit Körper und Geist zugleich gestärkt werde: Unus tamen in medio residens, benedictione accepta, de Secripturis aliquid legat, caeteri ves- centes tacebunt, lectionem attentissime audientes, ut sicut illis corporalis cibus refectionem carnis praestat, ita mentem eorum spiritualis sermo reficiat(cap. 99).

Eine gleiche Absicht wie hier liegt auch den Bestimmungen zugrunde, die für Kleidung und Nachtlager gegeben sind. In dem Kapitel de habitu monachorum sagt dies sogleich einer der ersten Sätze mit klaren Worten: Munitus debet esse monachus, non deli- catus; sicut autem non oportet in monacho esse notabilis habitus, ita nec satis abjectus; nam pretiosa vestis animum ad lasciviam pertrahit, nimis vilis aut dolorem cordis parit, aut morbum vanae gloriae contrahit(cap. 12,). Wir sehen, die Furcht vor der lascivia nimmt wieder die erste Stelle ein, daneben tritt freilich noch ein zweites: es gilt jedes Verlangen nach inanis gloria zu unterdrücken. Eine solche Mönchskleidung, die den einzelnen befähigt, die Versuchungen der lascivia und ianis gloria zu überwinden, wird uns nun geschildert (cap. 12z und 3):Ein Mönch darf nicht mit leinenen Gewändern bekleidet sein, orarium, birros, planetas darf er nicht tragen..... Mit drei Tuniken, zwei Mänteln(pallia) und einer Kapuze(cucullus) sollen die servi Christi zufrieden sein: zu diesem mag noch hinzu- gefügt werden: ein Schafspelzmantel(melotes pellicea), mappula, manicae, pedules und Sandalen(caligae). Die pedules sind im Kloster zu gebrauchen, wenn die Heftigkeit des Winters dazu zwingt und während die Brüder auf Reisen sind oder in die Stadt gehen. Die Mönche sollen sich aber im Kloster immer mit den Mänteln umhüllen, damit sie ehrbar be- kleidet einhergehen und sich doch bei der Arbeit ungehindert bewegen können. Wenn einer freilich gerade keinen Mantel hat, soll er eine mappula um die Schultern legen.

Noch deutlicher tritt die Sexualaskese als Grundgedanke in dem Abschnitt: De stramentis hervor: Stratus monachi in nulla turpi cogitatione versetur, sed in sola con- templatione Dei(cap. 133). Manche Vorschriften zeigen geradezu eine gewisse Angstlichkeit.

1) Vgl. cap. 10 und 11.