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werde, ſollen„ſieben mit halben piquen auß der Gemeinde Schwalbach darzu beſtellet, beaidiget, und aus der Gemeinde mittelen, der Billichkeit nach, täglich beſoldet werden, ſo morgen für 4 uhren, ohnfehlbahr, bey dem Brunnen erſcheinen, uſnd] die ohnbekandt⸗ fremd⸗ und verdächtig gehaltene vom Brunnen ſowohl, alß auß den gängen, und anderen dem Brunnen negſtgelegenen orthern, erſtmahlß mit guthen worthen, abweißen, und, da ſolches ſobaldet nicht verfangen wolte, alß dan ſie mit ſtreichen und gewaldt abhalten“. Da in den Naſſauiſchen Orten bereits die Peſt ſein ſollte, ſo werden die Unterthanen verwarnt, mit Leuten aus jenen Gegenden umzugehen oder ſie aufzunehmen. Damit auch nicht fremde, verdächtige Perſonen unter dem Vorwand, den katholiſchen Gottesdienſt beſuchen zu wollen, ſich einſchleichen,„So ſoll der Glöckner, nebſt dem tagwächter auff Sonn⸗ und feyertäge beim eingang der Kirchen darauff fleiſige acht haben und die ohnbekandte abweißen“. Schließlich werden die Gaſthalter und Wirte bei zehn Goldgulden Strafe ermahnt, von den Paſſagieren und Durchreiſenden niemand aufzunehmen ohne ein glaubwürdiges Geſundheitsatteſt, das dem Schultheiß vorzulegen iſt.
Trotz dieſer ausführlichen Inſtruktion ließ ſich der Schultheiß doch Unregelmäßigkeiten zu ſchulden kommen und bezog dafür eine Rüge von der Regierung. Er ſuchte ſich zu entſchuldigen und bat zugleich um Auskunft, wie er ſich den Frankfurtern und Hanauern gegenüber verhalten ſollte. Das Antwort⸗ ſchreiben der Heſſen⸗Rheinfelſiſchen Regierung? enthält eine weitere Ausführung der Abſperrungsmaßregeln. Darnach ſollten alle Päſſe, die von Straßen und Häuſern ſprechen, aber nicht angeben, daß die Stadt oder der Ort, von dem ſie ausgeſtellt ſind, von der Peſt gänzlich frei ſind, nicht angenommen und dem⸗ nach diejenigen Perſonen, die ſolche Päſſe vorzeigen, nicht eingelaſſen werden. Gerade ſo ſollten die⸗ jenigen behandelt werden, die von Orten herkämen, in denen offenkundig die Peſt eingeriſſen ſei. Damit waren alſo die Frankſurter ausgeſchloſſen, obwohl ihr Name nicht ausdrücklich genannt wurde. Die Perſonen, die von fremden und entlegenen Orten herkamen, hatten, wenn ſie dem äußeren Anſehen nach ehrliche Leute waren, gemäß dem fuürſtlichen Befehl einen Eid abzulegen oder, waren es hochgeſtellte Perſönlichkeiten, ein Handgelöbnis zu thun. Endlich ſollten die Waſſerführer von dem Oberſchlag fern⸗ gehalten werden, und diejenigen, die in Schwalbach wohnten und nach Frankfurt, Hanau, Mainz und anderen Orten Sauerwaſſer brachten, ſchleunigſt Schwalbach verlaſſen und jeder Verkehr mit ihnen auf⸗ gehoben werdens.
laufenden Thalſenkung des Taunus. Der nördlich gelegene Teil des Bades hieß der Unterflecken. Südweſtlich davon lag ein freier, mit Bäumen bewachſener und meiſt aus Gärten beſtehender, noch unbebauter Teil. An ihn reihte ſich, wieder ſüdweſtlich davon, der andere Teil Schwalbachs, der Oberflecken. In ihm befand ſich das von dem Landgrafen Moritz(1592—1627) erbaute Schlößchen, ſowie der Weinbrunnen. Nach der Erbauung des Schloſſes zog ſich der Ver⸗ kehr während der Sommermonate ſehr bald großenteils hierher. Unter dem in der Verfügung erwähnten Oberſchlag wird alſo wohl dieſer Teil Schwalbachs zu verſtehen ſein. Landgraf Ernſt, der zu der katholiſchen Religion übergetreten war, ließ 1652 die noch jetzt vorhandene katholiſche Kirche, gegenüber dem Schloß, bauen und verband dieſe durch einen bedeckten, quer über die Straße in den oberen Stock führenden Gang mit dem Schloß, ſo daß er jeden Morgen unbemerkt der Meſſe beiwohnen konnte(vgl. die Anſicht Schwalbachs aus dem Jahre 1631 von Merian und den Plan von 1728, beide bei Genth a. a. O.). Dieſe lüberbaute Straße ſollten alſo die Brunnengäſte allein benutzen, wenn ſie nach dem ſüdweſtlich gelegenen Weinbrunnen gingen. Da der Landgraf perſönlich dem Gottesdienſt beiwohnte, erklärt ſich auch in der Verfügung(ſ. o. S. 17) die beſondere Erwähnung über den Kirchenbeſuch der Katholiken.
1 F. C. A. II, S. 130, 30./20. Juni 1666. ² Ebenda. 2. Juli(n. St.) 1666.
² Vgl. Genth, a. a. O. S. 46. Darnach war der Hauptabſatz nach allen Teilen Deutſchlands, beſonders Nürnberg, Leipzig, Prag und Schleſien, nach Holland, Frankreich und der Schweiz.„Man benutzte es, wie jetzt das Selterſer Waſſer, mit Wein und Zucker gemiſcht, zum gewöhnlichen Getränk.... Schlözer verſichert in ſeinen Staats⸗ anzeigen,„daß zu ſeiner Zeit in den Sommermonaten einen Tag in den anderen acht⸗ bis zehntauſend Krüge verfahren“ worden ſeien, daß die Verſendung das ganze Jahr hindurch, auch im Winter, nur geringer, gedauert, und daß es„viele Hundert Fuhrleute gegeben habe, die das ganze Jahr vom Waſſerfahren dahier lebten“. Auch erwähnt Schlözer, daß drei Dörfer der Niedergrafſchaft, Holzhauſen, Zorn und Ilsberg, lediglich vom Krugbäckerhandwerke lebten und alle ihre Ware nach Schwalbach abgeſetzt haben. Die Verſendung geſchah nicht nur in Krügen, ſondern auch in Fäſſern. Nach Amſterdam und Hamburg ging das Weinbrunnenwaſſer, oft mit Wein vermiſcht— weil man glaubte, daß es ſo länger friſch bleibe— in Stückfäſſern in großer Menge“.
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