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bach angelegen ſein. Die dortigen Heilquellen waren in weiteren Kreiſen bis in das 16. Jahrhundert unbekannt¹. Erſt von da an entwickelte ſich Schwalbach zu einem allgemein bekannteren Badeort, an⸗ fangs unter den verſchiedenen Herrſchern der einzelnen heſſiſchen Linien, denen Schwalbach abwechſelnd am Ende des 16. und in der erſten Hälfte des 17. Jahrhunderts unterſtand, dann beſonders unter dem Landgrafen Ernſt und ſeinen Nachfolgern. Es erlitt während des dreißigjährigen Krieges wenig Ein⸗ buße und nahm nach dem Friedensſchluß von 1648 einen großen Aufſchwung. Als Luxusbad ſah es jähr⸗ lich eine ſtattliche Anzahl erlauchter Gäſte in ſeinen Mauern: die mannigfaltigſten Vergnügungen, Zer⸗ ſtreuungen und Beluſtigungen, beſonders das Hazardſpiel, kürzten den Badegäſten die Zeit?. Ein her⸗ vorragendes Verdienſt an dieſem Aufblühen hatte der Landgraf Ernſt. Er verweilte jedes Jahr die Sommermonate dort, verſchönerte den Ort durch zahlreiche Bauten und ſorgte in jeder Weiſe für die Bequemlichkeit und Annehmlichkeit der Badegäſtes. So war es natürlich, daß er auch in jenen ſchlimmen Peſtjahren auf das Wohl Schwalbachs bedacht war.
Schon ſeit 1665 wütete die Peſt in Köln und Umgegend. Aber erſt aus der Mitte des fol⸗ genden Jahres, noch ehe die Peſt in Frankfurt wieder ausbrach, iſt ein Schriftſtück des Landgrafen zur Sicherung von Schwalbach nachweisbar4. Er verfügte, daß niemand, er ſei, wer er wolle, ohne ein vorher eingeſchicktes glaubwürdiges Zeugnis in Schwalbach eingelaſſen werde, oder wenigſtens, wenn es eine angeſehene Perſon wäre, an Eidesſtatt ausſage, daß er von geſunden Orten herkommeo, ſelbſt nicht mit contagiöſer Krankheit behaftet, nicht mit dergleichen Perſonen innerhalb drei Wochen umgegangen ſei, oder etwa noch in Geſellſchaft bei ſich habe. Der Schultheiß ſollte demgemäß einen Erlaubnisſchein zum Beſuche des Bades ausſtellen. Dieſer Verfügung folgte ein zweiter Erlaßb, der, Bezug nehmend auf den erſten, nochmals den Schultheißen dringend an ſeine Pflichten ermahnte. Zur Kontrolle ſollten ferner„die zur tagewacht, wechßelweiße verordnete gerichts Perſohn, und die zwey ſo den tagſpießé tragen, bey ohnnachläßiger Thurm⸗ und anderer ſtraff“ den ganzen Tag im Flecken auf⸗ und abgehen, diejenigen ausweiſen, die keinen Erlaubnisſchein des Schultheißen aufzuweiſen hätten, und die Einwohner zur Be⸗ ſtrafung anzeigen, die ſolche Leute aufgenommen hätten. Alle das Land durchziehenden Bettler müßten ausgewieſen werden. Sodann beſchäftigt ſich die Verfügung mit den fremden und unbekannten Per⸗ ſonen, die zwar außerhalb Schwalbachs wohnen und wegen mangelnden Zeugniſſes nach dem jetzt er⸗ laſſenen Befehl nicht mehr ſollen aufgenommen werden, die aber bisher„zum ekel, abſchreck⸗ und ver⸗ hinderung deren ahnweßenden Baad⸗ und Bronnengäſten, ſich nebſt ſelbigen, zum Bronnen verfügten, zu ihrer ſeiten und in ihrem ahngeſicht das ſawer⸗waßer trancken, theilß ſolches ſelbſt, und zwartet mit ohn⸗ vorſichtiger einſteckung ihrer händen und kleideren ſchöpfften“.„Zur abſchaffung ſolchen ohnrathß und möglicher abwendung aller dahehr beſorgender ahnſteckung“ wird befohlen, daß„ſolche leuthe morgens von glock vier, biſ neun, zum Brunnen gar nit zugelaßen, imgleichen nachmittags von Ein bif fünff daſelbſt nicht geduldet, ſondern vor dem Obereſchlag gehalten werden ſollen, alſo daß andere ahnweßende, vormittags biſ.9., nachmittags aber von.1. biſ.5. uhr, ihrer Cur rühiglich und ohne ſorg, bey dem Bronnen abwartten mögen“¹. Alle Badegäſte und Einwohner von Schwalbach ſollen von und zu dem Brunnen nur den Weg benutzen, der zwiſchen der Kirche und der Burg führts. Damit hierauf gehalten
¹ Vgl. Genth, Geſchichte des Kurorts Schwalbach, III. Auflage, Wiesbaden 1881.
² ſ. Genth, a. a. O. S. 70 f. 3 ſ. Genth, a. a. O. S. 89 f. 4 F. O. A. II, S. 127.
5 Ebenda(16./6. Juni 1666).
² Nach Crecelius, oberheſſiſches Wörterbuch unter„Spieß“, hieß bis vor fünfzig Jahren in der Gegend von Gießen, Wetzlar, Butzbach und Lich der Ortsdiener, der zugleich als Polizeidiener thätig war,„Spießmann“, weil er als Zeichen ſeines Amtes einen Spieß trug. Die„zwey ſo den tagſpieß tragen“ waren alſo Perſonen, die tagsüber im ſtädtiſchen Dienſt zur Aufſicht und Ordnung thätig waren und zum Zeichen ihres Amtes einen Spieß trugen.
7 Dieſe Tageseinteilung während des Kurgebrauchs ſtimmt, von einigen unweſentlichen Änderungen abgeſehen, mit der im ganzen 17. und 18. Jahrhundert in Schwalbach gebräuchlichen überein, vgl. Genth, a. a. O. S. 33. 73. 79. 85.
s Schwalbach zerfiel damals in zwei völlig von einander getrennte Orte, die ſich erſt zu Anfang des 18. Jahr⸗ hunderts allmählich näherten und dann endlich vereinigten. Es liegt in einer etwa von Nordoſten nach Südweſten ver⸗


