Aufsatz 
Hessische Aktenstücke aus den Pestjahren 1666 und 1667 / Ferdinand Bodenstein
Entstehung
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abgeſchafft haben wollte. Auch ſollte man ſich mit den Schulmeiſtern wegen des Geſanges, den man bei den Beerdigungen gebrauchte, ins Benehmen ſetzen.

Im Verlauf der Sitzung wurde erwähnt, daß ſich allerlei unbekanntes Volk in die Stadt ein⸗ ſchleiche und hier ſeinen Unterhalt ſuche, ohne der Regierung oder der Stadt eine Abgabe zu entrichten. Es könne jetzt ſchon nicht für einen oder zwei Tage ſeinen Unterhalt finden, geſchweige denn im Fall der Not. Hierbei erhob ſich die Frage, ob man nicht dieſe Leute bei Zeiten aus der Stadt ſchaffen oder ihnen doch wenigſtens ernſtlich anbefehlen ſolle, ſich zu verſorgen. Ein bindender Beſchluß hierüber wurde jedoch nicht gefaßt. Man bezweifelte ſogar, ob bei der allgemeinen Not die Bürgerſchaft im ſtande wäre, ſich bei Zeiten zu verſorgen. Türkenſteuer, Contributionen, das Umſichgreifen der Peſt in den benachbarten Staaten hatten das Land erſchöpft¹. Wie kläglich es damals ausſah, beſagt treffend eine Notiz in den Ratsprotokollen der Stadt Darmſtadt?, wo es heißt:Es wurde insgemein urgirt die große Geldserſchöpffung durch Contributionen, alle handthierungen lägen gar darnieder, vnd were groſer geldmangel im Land bey kleinen und groſen.

Die Befürchtungen und Vorſichtsmaßregeln der Regierung ſcheinen unnötig geweſen zu ſein; denn für die zweite Hälfte des Jahres 1666 deutet nichts auf das Vorhandenſein der Peſt in Darmſtadt hin. Es iſt ſogar wahrſcheinlich, daß bis zum Februar 1667 keine Epidemie in der Stadt geherrſcht hat. Dies beweiſt das Geſuch der beiden Darmſtädter Totengräbers. Darin bitten ſie die Stadt um den ſeit Jahren rückſtändigen Lohn und erwähnen ihre ſonſtigen Nebenbeſchäftigungen. Sie würden ſicherlich nicht unterlaſſen haben, auf eine erhöhte Inanſpruchnahme ihrer Thätigkeit hinzuweiſen, wenn die Sterblichkeit infolge der Peſt größer geweſen wäre. Doch findet ſich in dem Geſuch davon kein Wort. Ein unanfechtbares Zeugnis für das Auftreten der Peſt in Darmſtadt findet ſich allerdings bei dem Arzt Johann Hiskia Cardilucius in ſeinemTractat Von der leidigen Seuche Der Peſtilentz etc.. Nürnberg 1679.

Dieſer merkwürdige Mann hatte die Peſt aus eigener Anſchauung kennen gelernt, ja er war ihr aus Intereſſe für ſeine Wiſſenſchaft geradezu nachgegangen und hatte ihr Weſen zu erforſchen geſucht. Er ſelbſt ſchildert in derZuſchrifft zu ſeinem Traktat kurz ſeine Erlebniſſe folgendermaßen:Weil ich nun in der Zeit meines studii Medici zweymal das fatum gehabt/ mich an ſolchen Oertern aufzu⸗ halten/ da die Peſtilentz mit Macht grassiret/ nemlich/ zum erſtenmal in Holland von Anno 1663. im ſpaten Herbſt/ und den gantzen Winter hindurch bis Anno 1664. und An. 1666. bis Anno 1667. am Reinſtrom?/ da ſie ſonderlich zu Mäyntz/ am hefftigſten/ zu Franckfurt aber und Darmſtadt etwas linder getobet/ allwo ich ſonderlich dieſe Seuche von Anfang ihrer Erhebung bis zur gäntzlicher Vertob⸗ oder Endigung mit überſtanden/ und viel dings zwar nit als ein beſtellter Practicus, ſondern als ein Studiosus observiret/ ſo vielen andern/ ja wol den meiſten alten Practicis niemals in der ſelbſt eigenen observation vorkommen.

An dieſem Zeugnis des Cardilucius iſt nicht zu rütteln. Jedenfalls fiel das Auftreten der Peſt in das Jahr 1667. Vielleicht iſt damit die Notiz in Zuſammenhang zu bringen, daß in dieſem Jahre ein Peſtmeiſterö und ein Peſtbarbier erwähnt werden.

Man befürchtete damals, im Auguſt 1667, Gefahr. Der Barbier Johann Georg Oldendorpff wurde vor den Rat geladené und gefragt, ob er ſich zum Peſtbarbier beſtellen laſſen wolle. Er war es zufrieden, und ſo wurde beſchloſſen, er ſolle am nächſten Donnerstag vor dem Rat erſcheinen und

¹ Rommel, Geſchichte von Heſſen IX, 461. 9. Juli 1666. ³ D. R. Pr., 6. Februar 1667.

* Das ganze Jahr 1666 war Cardilucius in Mainz, vgl. Tractat S. 33:denn als wir uns Anno 1666. von Anfang bis zum Ende deſſelben Jahrs in Mäyutz aufgehalten.

5 D. R. Pr. 17. Mai 1667, wo es heißt:Ob man ſchuldig ſei, den geweſenen Peſtmeiſter Hanß Jakob⸗ Müllern alſo umſonſt allhie derogeſtalt ſitzen zu laßen. Resolutio. Hier von muß ſich beßer erkundiget werden.

D. R. Pr. 27. Auguſt 1667.