Aufsatz 
Hessische Aktenstücke aus den Pestjahren 1666 und 1667 / Ferdinand Bodenstein
Entstehung
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händler eine Eingabe an den Rat zu Frankfurt¹ und baten ihn, ihr Geſuch, den Markt beſuchen zu dürfen, bei der Stadt Darmſtadt zu unterſtützen. Die Gefahr der Anſteckung könne nicht ſo groß ſein, denn die Darmſtädter und umwohnenden Krämer hätten erſt vor einigen Tagen ihre Waren, die ſie auf dem Michaelismarkt abzuſetzen gedächten, in Frankfurt eingekauft. Sie verſprachen Zeugniſſe mitzubringen, daß ſie nur aus geſunden Häuſern Waren einführen wollten. Der Beſuch des Marktes ſei ihnen ſchon deshalb von größter Wichtigkeit, weil ſie dabei die vielen Ausſtändebei dieſen geſchwinden Zeiten von den Leuten einzutreiben hofften, die von dem Lande nach der Reſidenz kämen. Der Rat von Frankfurt ſandte dieſes Geſuch am 27. September an die Fürſtliche Regierung zu Darmſtadt, mit der Bitte, es in Erwägung zu ziehen?. Würde auch nicht die Erlaubnis zum Einführen von Waren gegeben, ſo möge den Frankfurtern zum wenigſten doch geſtattet werden, ihr Geld einzutreiben. Die Regierung lehnte das Geſuch in einem Schreiben vom 28. September abs. Sie bemerkte, daß Frankfurts Schreiben erſt am Abend vorher eingelaufen ſei; den heutigen Vormittag habe man dazu gebraucht, um ſich über die Sache ſchlüſſig zu machen. Bis dieſe ihre Antwort nach Frankfurt gelange, ſei es für die Frankfurter doch zu ſpät, den Markt zu beſuchen¹. Es folgte noch ein Hinweis auf die Anſteckungsgefahr, die beſonders durch die Kleidungsſtücke begünſtigt werde. Die Frankfurter blieben von dem Markte ausgeſchloſſen. Offenbar wollte ihnen die heſſiſche Regierung den Marktbeſuch nicht erlauben. Die Gründe, die man für die Ausſperrung angab, waren nicht ſtichhaltig. Ferner: wenn ein vom 27. datiertes Schreiben Frankfurts noch am Abend desſelben Tages in Darmſtadt ankam, dann konnte bei einigem guten Willen der Regierung am Morgen des 28. ein Beſchluß gefaßt ſein und dieſer noch an demſelben Abend in Frank⸗ furt verleſen werden. Man verſchleppte in Darmſtadt die Verhandlung abſichtlich. Jedenfalls war noch eine gewiſſe Empfindlichkeit bei der heſſiſchen Regierung zurückgeblieben, weil man den Warenaustauſch an einem dritten Ort vor Frankfurt abgelehnt hatte. Sie wollte Frankfurt ſeine abweiſende Haltung in dieſer Frage entgelten laſſen. Vielleicht aber mag auch noch ein anderer Grund mitgeſpielt haben. Die Frankfurter wollten ihr Geld eintreiben. Die heſſiſchen Schuldner wären in große Verlegenheit ge⸗ kommen. Denn damals war kein Geld im Landd. Iſt es zuviel geſagt, wenn man vermutet, daß die Regierung ihren Unterthanen den Zahlungstermin etwas hinausſchieben wollte in der Hoffnung auf beſſere Zeiten? Daß daneben die Furcht vor Anſteckung auch ein ſchwerwiegender Grund war, ſoll nicht geleugnet werden. War doch auch der Andreasmarkt im vorigen Jahr für den Frankfurter geſperrt ge⸗ weſen. So verlief das Jahr 1666.

Das folgende Jahr war nicht ſo gefährlich. Daher finden ſich auch nur geringe Einſchränkungen im Verkehr zwiſchen Frankfurt und Darmſtadt. Der Rat von Frankfurt hatte die Stadt im Februar durch ein Zeugnis ſämtlicher Ärzte für peſtfrei erklären laſſen 6. Zahlreiche Regierungen erhielten dieſe Erklärung zugeſchickt?, deren Hauptzweck war, den Verkehr für die in Ausſicht ſtehende Oſtermeſſe frei zu machen. Heſſen erhielt keine Anzeige. Es wäre auch nur eine unnötige Förmlichkeit geweſen. Der gegenſeitige Verkehr während der Peſtzeit war eben ein für allemal geregelt, beſonders nach der Ab⸗ weiſung Heſſens im September 16668. Heſſen hätte auch ohne dieſe Erklärung die Frankfurter Oſter⸗ meſſe beſucht. Wirklich findet es ſich in einer Liſte der Meßbeſucher aufgezählto.

Der Verkehr war den heſſiſchen Unterthanen damals jedenfalls in der Weiſe erlaubt, wie einige

¹. F. C. A. II, S. 359, ohne Datum, jedoch vor dem 27. September 1666. 2 F. C. A. II, S. 361. 3 F. GC. A. II, S. 363. 4 Michaeli, 29. September.

* ſ. u. S. 14 und D. R. Pr., 9. Juli 1666, wo über den Geldmangel der Bürger geklagt wird und es dann heißt:wie es dan alleweil die tägliche erfahrung gibt vnd eine gemeine lamentation iſt, daß der mehrer theil Burgere auß angeregter Vrſach nicht einmahl mehr das ordentliche Monatgeld zu erwerben getrawet, geſchweigend der 8. jährigen auticipirten Steuer..

² ſ. o. S. 4 Anm. 1. 71 F. C. A. III, Nr. 497500.

² ſ. o. S. 7.

* F. C. A. IV, S. 586. Dort ſteht allerdings nurHeſſen.