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Waren an Viktualien und anderm jeden Dienſtag und Donnerſtag nach Frankfurt vor das Friedberger Thor zum Verkauf bringen, auch ihnen Gelegenheit gegeben werden, Waren aus der Stadt, aber nur aus geſunden Häuſern, einzukaufen. Frankfurt ließ ſich auch darauf nicht ein. In ſeiner Antwort führte es weſentlich dieſelben Gründe wie vorher an. Außerdem fügte es hinzu, daß die Leute aus dem Ober⸗ fürſtentum Heſſen, den Weſterwäldiſchen Herrſchaften, der Wetterau und den angrenzenden Ländern ſo wie ſo täglich ihre Waren an das Friedberger Thor brächten und austauſchten. Seine Bürger wolle es aber nicht auf gewiſſe Tage beim Warenaustauſch feſtlegen, auch keine feſtregulierte Veranſtaltung treffen. Es hoffe, Gießen werde ſich mit dieſem„von den Unterthanen ſelbſtergriffenen Anſtalt“ zufrieden geben, wiewohl er„contra stylum et rationes militares“ ſei. Was die Regierung in Gießen darauf verfügte, iſt nicht bekannt. Aus dem ganzen Schriftwechſel über dieſe Sache läßt ſich jedoch begreifen, warum Darmſtadt ſich nicht den Staaten, die Frankfurt banniſierten, angeſchloſſen, ſondern ſogar ſich für Frankfurt in der Befreiung vom Banne verwandt hatte. Der heſſiſche Staat war in ſeinen Lebens⸗ bedürfniſſen zu ſehr auf die Handelsmetropole in der Nachbarſchaft angewieſen. Dieſe verſorgte die nördlich und ſüdlich von ihr gelegenen heſſiſchen Länder mit allen Bedürfniſſen des täglichen Lebens. Heſſen durfte ſich nicht dieſe wichtige Verkehrsader ſelbſt unterbinden. Geſchah dies auch wirklich einmal, wie zeitweiſe von der Gießener Regierung, dann brach ſich das Bedürfnis von ſelbſt Bahn, die Unter⸗ thanen griffen zum unerlaubten Verkehr?.
Eine Gelegenheit, Frankfurt zu zeigen, daß auch Heſſens Handel von Wert für die Nachbarſtadt ſei, fand ſich bald. Am 29. September ſollte der Michaelismarkt in Darmſtadt abgehalten werden. Da ſchrieb die Stadt Darmſtadts an Frankfurt, daß zwar der Markt gehalten werde, aber nur unter ge⸗ wiſſen Bedingungen. Allein die heſſiſchen Handelsleute ſollten zugelaſſen werden“, die Frankfurter aber ausgeſchloſſen bleiben. Darmſtadt gab als Gründe dafür an, daß bei dieſen ſchlechten Zeiten, wo Handel und Wandel danieder lägen, die Reiſekoſten für die hinzureiſenden Kaufleute ja doch nicht herauskämen; außerdem ſei die Anſteckung zu befürchten. Die Verantwortung ſei um ſo größer, als ſich mehrere fürſtliche Herrſchaften eben in Darmſtadt aufhielten. Daraufhin machten ſämtliche Frankfurter Gewand⸗
1 F. C. A. II, S. 357, 22. September 1666.
2 Wie ſehr die umliegenden kleinen Orte von Frankfurt abhängig waren, beweiſen, ganz abgeſehen von Hanau (Hanau an Frankfurt: F. C. A. IV. Nr. 658. 660. 670. 682. 695. 709. 717. 733. 744. V, Nr. 775. 804. 825. 847. 885. 887. 890. Frankfurt an Hanau: F. C. A. IV, Nr. 659. 661. 683. 687. 696. 710. 718. 745. V, Nr. 776. 805. 826. 851. 889), die Einlaß⸗Geſuche von Preungesheim(F. C. A. IV, Nr. 640. 649), Rumpenheim(F. C. A. IV, Nr. 652. 688. 689), Ginheim(F. C. A. IV, Nr. 663. 673), Eckenheim(F. C. A. IV, Nr. 704) und Bornheim(F. G. A. IV, Nr. 668. 669. 671. 672. 681. 697. 698. 699. 708. 722. 723. 729. 732), denen Frankfurt den Verkehr unterſagt hatte. Namentlich die Geſuche der Gemeinde Bornheim gewähren einen Einblick, wie eng jene kleinen Orte in ihren wirtſchaft⸗ lichen Bedürfniſſen mit Frankfurt verknüpft waren. So führt Bornheim in ſeinem Geſuch(F. C. A. IV, Nr. 668) an Frankfurt, an„Unſere und des gantzen umbliegenden Landes tägliche Speiß⸗Mutter und Ernährerin“, folgende Gründe zur Wiederaufnahme des Verkehrs an:
1. die meiſten Unterthanen haben nicht mehr Lebeusmittel, als ſie täglich aus der Stadt([Frankfurt] tragen.
2. Niemand kann das Seinige zu Geld machen und die gebührenden Ausgaben, bevorab in dieſer ſtrengen Ernte⸗ zeit, aufbringen.
3. Keinem Kranken, der noch zu retten wäre, iſt beizuſpringen, weder mit Arzt, noch Balbier, noch Arzenei.
4. Der Ackersmann in Ermangelung eines Schmieds, Sattlers, Seilers, Wagners und anderer zum Geſchirr dienenden Handwerksleute kann nicht drei Tage fortkommen und kann alſo ſeine Ernte, darauf er ein ganzes Jahr mit Verlangen gewartet hat, bei ſo ſchönem Wetter nicht mit Vorteil einbringen.
In einem anderen Geſuch(F. C. A. IV, Nr. 723) heißt es: das arme Bornheim iſt in eine ſolche Not ge⸗ raten, daß weder Geld noch Lebensmittel vorhanden ſind, das Geſind und die Taglöhner, deren ſie bei der Feldarbeit nicht entraten können, zu erhalten. Nach Ablauf der Ernte ſchreiben die Bornheimer(F. C. A. IV, Nr. 732), ſie wollten ihren lang geſperrten Nahrungsweg in die Stadt Frankfurt wieder wandeln, um ſich auf den bevorſtehenden Herbſt mit allerlei notwendiger Bereitſchaft aus der Stadt zu verſehen. Ähnlich muß man ſich das Verhältnis der umliegenden
heſſiſchen Gemeinden zu Frankfurt denken, 3 F. C. A. II, S. 357, 22. September 1666. F. C. A. II, S. 359.


