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widerkunfft die direction auffgetragen worden) weder von Inn⸗ noch Außländiſchen Marckleuthen jemands zu feylhabung ſeiner wahren in die Statt gedörfft ſonder aller außer derſelben abgewießen werden müßen, Dannenherd es nicht wenig Confusion abgegeben vnd die Statt dißmahls gar keine einkünfften gehabt.“
Den Verkehr mit Frankfurt verbot Heſſen⸗Darmſtadt trotz aller Verordnungen, und trotzdem die Peſt dort zunahm, nicht völlig. So ſchreibt am 11. Juli 1666 der Bürgermeiſter der Stadt Darm⸗ ſtadt Hugk, an den Holzhändler Jakob Klotz in Frankfurt, ſein Kollege werde nächſtens mit Wagen nach Frankfurt kommen, um Borden für Särge wegen der Seuche zu holen. Er ſollte ſoviel abgeben, als die Geſchirre laden könnten¹. Als jedoch Frankfurt die Errichtung des Riedhofs anzeigte? mit der Bitte die Tranſitgüter, die von dem Ober⸗ nach dem Unterrhein und umgekehrt gebracht wurden, unge⸗ hindert paſſieren zu laſſen, verſuchte die Regierung in Darmſtadt die Gelegenheit zu benutzen, auch für ihre Unterthanen den Frankfurtern gegenüber größere Sicherheit zu ſchaffen. Sie machte Frankfurt (am 31. Auguſt 1666) den Vorſchlag, einen gewiſſen Ort vor der Stadt zu beſtimmen, an dem ein Warenaustauſch zwiſchen Darmſtädter und Frankfurter Unterthanen ſtattfinden könne. Nur diejenigen Perſonen ſollten aus Frankfurt zugelaſſen werden, die mit einem Schein verſehen ſeien, daß ſie aus uninfizierten und unverdächtigen Häuſern ſeiens. Man wollte alſo hier im kleinen für den nachbarlichen Verkehr eine Maßregel ſchaffen, die ſich, ſollte nicht der ganze Handel Frankfurts vernichtet werden, für den Durchgangsverkehr nach dem Ausland für Frankfurt als Notwendigkeit herausgeſtellt hatte. Ging dieſer Vorſchlag durch, dann war es ein großer Vorteil für Heſſen⸗Darmſtadt. Es hätte damit ſeinen Unterthanen den unentbehrlichen Verkehr mit Frankfurt erhalten, hätte die Gefahr bringenden Frank⸗ furter Bürger von ſeinem Lande ferngehalten, und Frankfurt hätte noch dazu die Laſten und Unbequem⸗ lichkeiten dieſer Veranſtaltung tragen müſſen. Gleichzeitig erfolgte auch ein Vorſtoß von der andern Seite. Die Regierung in Gießen trat auf Veranlaſſung der Darmſtädter Regierung mit demſelben Vorſchlag an Frankfurt heran4B. Nur verlangte ſie als Ort der Zuſammenkunft nicht den Riedhof, der, ſüdlich vom Main gelegen, den Oberheſſiſchen Unterthanen zu unbequem war, ſondern einen Platz nörd⸗ lich vom Main. Frankfurt konnte auf dieſe Vorſchläge nicht eingehen. Es hätte damit ſeine eigenen Bürger gegen Heſſen abgeſchloſſen. Als der wirtſchaftlich Stärkere durfte es ſich ſchon erlauben, ſeinen Nachbarn zu trotzen. Der großen Handelswelt mußte es mit der Errichtung des Riedhofs Rechnung tragen, dem kleinen, weſentlich Ackerbau treibenden Heſſen gegenüber brauchte es das nicht. Entweder ſperrte die Heſſen⸗Darmſtädtiſche Regierung auf die Weigerung Frankfurts den Verkehr ganz, dann war dieſer Verluſt ohne große Einbuße zu ertragen; oder— und das war wahrſcheinlicher— konnte Heſſen um ſeiner ſelbſt willen nicht auf den Verkehr mit Frankfurt verzichten und gab nach. Frankfurt ſchrieb alſo an Darmſtadt und Gießen eine höfliche Abſage“ mit der Begründung, daß dieſe Veranſtaltung nur für Tranſitgüter gemacht ſei und das nur als Notbehelf„ad interim“. Die Seuche nehme ſo wie ſo wieder ab. Die Schwierigkeit, Waren, Maß und Gewicht auf einen ſo entlegenen Ort zu ſchaffen, ſei zu groß. Auch wolle es ſeine Unterthanen bei dieſen unſicheren Zeiten keiner Gefahr ausſetzen. Jenſeits des Mains habe es nur ein reines Dorf, nämlich Oberrad; das ſei ſo von Einwohnern beſetzt, daß die Frankfurter Krämer dort kein Unterkommen finden würden. Dabei beruhigte ſich die Regierung in Darmſtadt. Sie erlaubte auch weiterhin den Verkehr mit Frankfurt, nur mit der Einſchränkung, daß die Bürger nicht in Frankfurt übernachten durftens.
Gießen gab ſich ſo ſchnell nicht zufrieden. Es verſuchte nochmals, auf ſeinen Plan, wenn auch in abgeänderter Form, zurückzukommen?. Es ſchlug vor, die Landleute des Oberfürſtentums ſollten ihre
1 D. R. Pr., Brief des Herrn Hugk an Joh. Phil. Jakob Klotz, 11. Juli 1666.
2 F. C. A. II, S. 292. 3 F. GC. A. II, S. 331. 4 F. C. A. II, S. 335, 9. September 1666.
5 F. C. A. II, S. 333, September 1666 und II, 337, 13. September 1666.
6„Die aus dem Darmſtattiſchen Distrikt frequentiren die Statt, aber ohne Ubernachtung, ohne Gefahr“. F. C. A. II, S. 345. P. S. Frankfurt an Gießen, 22. September 1666.
7 F. C. A. II, S. 343, 17. September 1666.


