Klassen zu 1000, 900, 500, 700 und 600 Thaler jährlicher Besoldung und für die Hülſs- lehrer, 2 Classen(Z. d. HI L. 10) zu 500 und 400 Thaler jällrjieher Nesolqung, ſesigesetzt, duen und an dem hiesigen Gymnasium Dr. Deich mamn und Pfarrer Wiegand. der
„Dr. Wiskemann der 2., Dr,, Dieterich der 3„ Dr. Ritz der 4. und G. L. Heer- mann der 5. Abtheilung angehören.„*
Auch wurden der bisherige. Rector der Stadtschule zu Neubirchen,) mcocllen Vial. seit dem November 1860 wit Unterricht am hiesigen Gymnasium beauftragt, qurch ein Allerhöchstas Rescript vom 12. August 1863(mitgetheilt durch Ministerial- Rescript vom
7. November) und Dr. Budérus durch ein Allerhöchstes Rescript vom 9. December 1865(mitgetheilt durch Ministerial-Rescript vom 24. December) zu Hülfslebrern 1. Classe ernannt. Eben diesem wurde als Eehrer des Turnens durch Ministerial- Rescript vom 4 November 1863 statt der bisherigen Vergütung eine solche von 100 Thalern jährlich und dem Zeichnen- und Schreiblehrer Mutzbauer durch Ministerial- Neseript vom 11. December 1863 in besonderer Rücksicht auf die lange Dauer, der dem hiesigen Gym. nasium von ihm geleisteten Dienste statt der bisherigen, Vergütung von 250 Thalern eine solche von 300 Thalern jäͤhrlich vewilligt..
Gewiss müssen die Lehrer der Gymnasien und alle, denen die höhere Schulbildung am Herzen liegt, wegen der in dieser Verbesscrung der Lage der Gymnasiallehrer sicht. baren Vorsorge der hohen Staatsregierung und wegen der Bereitwilligkeit der Land- stände, den an sie gebrachten, Anträgen Gehör zu geben, sich zu mniger Dank barkeit* erhhaniss fühlen. r
Durch ein Rescript Kurf. Miuisteriams Jas Tenoa vom 4. Noy amber wurde in Folge des Berichts der Schulr Commission, über den Ausfall des praktischen- Examens i in der Gesch. bestimmt, dass der dem Praktikanten J. Daniel Birkenstamm, ercheilte Auftrag mit dem Ende des Jahres 1863 zu Ende geben solle, Doch wurde. nm etwas, später, durch ein Rescript Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 2. Januar, 1864 für dje im. Jahr 1863 geleistete Aushülfe zu der früher gewährten Vergütung ugeh. eig Lusatz von überhaupt 50 Thalern aus der Gymnasiums-Casse bewilligt. 1eeAll Aeb
Um aber die hierdurch entstandene Lücke im Unterricht am niesigen Gymnasium auszufüllen, wurde durch Rescript Kurfürstlichen Ministeriums vom 10. December 1863 der bisher schon am Marburger Gymnasium mit Unterricht beauftragte Gymnasial- Prak- tikant Theodor Hartwig mit Belaèssung seiner bisherigen Remuneration an das hiesige Gymnasium versetzt.
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