Aufsatz 
Die Bedeutung des Namens im Kult und Aberglauben : ein Beitrag zur vergleichenden Volkskunde / von Wilhelm Schmidt
Entstehung
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den Namen seines toten Freundes ausspricht, und lässt diese nicht ungerächt. Ebenso darf in Nordwestafrika der Name eines Toten nicht genannt werden.

Nur ganz beiläufig sei in diesem Zusammenhang daran er- innert, dass es in dem alten Rom dem Priester des Juppiter, dem flamen Dialis, nicht nur verboten war, eine Ziege, rohes Fleisch, Efeu und Bohnen?, Dinge, die fast alle zu den Unterirdischen in Beziehung stehen, zu berühren, sondern nicht einmal ihre Namen durfte er aussprechen.

4.

Aber nicht nur herbeizwingen kann man den Geist durch die Kenntnis seines Namens. Wenn man den richtigen Namen des Geistes nennt, so ist er gefangen4;mit des bösen Geistes Namen vernichtet man seine Macht?b. Was wungder, dass er da- her ängstlich bemüht ist, seinen Namen geheim zu halten6. So finden wir es z. B. in dem bekannten Märchen vom Rumpelstilz- chen?. Zu der armen Müllerstochter, die Stroh zu Gold spinnen soll, falls sie des Königs Gemahlin werden will, kommt auf ihr Jammern ein Männlein, das bereit ist, die schwere Aufgabe aus- zuführen, unter der Bedingung, dass ihm das erste Kind der Ehe verschrieben wird. Als das Kind geboren ist, erscheint das Männ- lein wieder, gibt aber noch drei Tage Zeit; weiss bis dahin die junge Königin seinen Namen, so darf sie ihr Kind behalten. Da gelingt es endlich am dritten Tag einem der zur Erforschung des Namens aus- gesandten Boten, das Männlein zu belauschen, wie es tanzt und singt:

Heute back ich, morgen brau ich,

Übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;

Ach, wie gut ist, dass niemand weiss,

Dass ich Rumpelstilzchen heiss. Wie daraufhin die Königin ihm, als es wiederkommt, seinen ge- heimen und wahren Namen nennt, ist seine Macht vernichtet: es

1 A. C. Hollis The Nandi Oxford 1909 S. 71.

²2 vgl. R. Wünsch Das Frühlingsfest der Insel Malta Leipzig 1902 8S. 36 ff.

³ Gellius noct. Att. X 15, 12; Plut. quaest. Rom. 109 ff.; vgl. Pauly- Wissowa u. d. W. Bd. XII 2488 ff.

4 Wuttke 404.

5 Grimm MWyth. I 454.

8 vgl. die ounrd 6ναᷣαμααa z. B. Pap. Paris. ed. Wessely v. 1609(in den Denkschriften der kaiserl. Axad. d. Wiss., philos.-hist. Kl. Bd. XXXVI Wien 1888) und die dναμαρ ται dspxra ebda. Bd. XLII(1893) v. 569; oνmνμνυ οιαόαά wa doonroy im Leid. Pap.: Dieterich Abr. 195, 4.

7 Grimm Nr. 55.