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Aus den ersten sechs Jahren sind folgende Begebenheiten zu verzeichnen:
Durch Rescript vom 18. April 1850 wurde Dr. Otto Weber, der seit November 1845 als beauftragter Lehrer am Gymnasium thätig war, zum Hülfslehrer ernannt. Am Ende des Schuljahrs 1850 /1 schied Dr. Hehl von der Anstalt, da er durch Rescript vom 6. Februar 1851 zum Director der höheren Gewerbeschule zu Kassel bestellt worden war; an seine Stelle trat mit Beginn des neuen Schuljahrs als Lehrer der Mathematik Dr. Kohlrausch, früher an dem Gymnasium zu Rinteln, zuletzt an dem zu Kassel.— Bei Beginn des neuen Schuljahrs 1852/3 wurde eine für die Hessischen Gymnasien und somit auch für das hiesige Gymnasium wichtige landesherrliche Entschliessung durch Verfügung des Kurf. Ministeriums des Innern vom 10. April 1852 verkündigt. Die wichtigsten Bestimmungen derselben waren folgende: 1. Die Gymnasiallehrer, welche nur einer der im Kurstaat anerkannten Kirchen angehören dürfen, haben durch Handschlag zu geloben, dass sie die ihrem Unterricht anvertrauten Schüler mittels Lehre und Beispiel zu lebendigen Gliedern der Kirche erziehen wollen. 2. Die Schuldisciplin ist lediglich als eine christliche Zucht aufzufassen, für deren gewissenhafte Handhabung die Gymnasiallehrer ebenso Gott, wie der Kirche und der Obrigkeit verantwortlich sind. 3. Den Religions-Unterricht sollen nur ordinierte Geistliche oder ordnungsmässig geprüfte und admittierte Candidaten der Theologie ertheilen. 4. Den Superintendenten und kirchlichen Behörden wird nachgelassen, das Amt eines Religionslehrers an einem Gymnasium als einen gültigen Ordinations-Titel anzuschen und daraufhin die Ordination zu ertheilen. Eine weitere Bestimmung, den Inhalt und die Vertheilung des Religions-Unterrichts an den Gymnasien betreffend, hatte für das hiesige Gymnasium in so fern keine Bedcutung, als sie die an dem hiesigen Gymnasium längst eingeführte und noch heute bestehende Ordnung zu einer allgemein gültigen machte.— In Folge der unter Nr. 4 angegebenen Bestimmung bewarben sich drei Religionslehrer des hiesigen Gymnasiums, der Director, Rector Dithmar und Dr. Hupfeld um die Ordi- nation. Dieselbe wurde ihnen am Sonntag Rogate am 16. Mai 1852 durch den Super- intendenten Dr. Scheffer unter Assistenz der beiden Pfarrer der reformierten Gemeinde dahier ertheilt.— Im Herbst 1852 wurde der Probe-Candidat Julius Ernst mit mathe- matischem Unterricht beauftragt.
Mit Anfang des Schuljahrs 1853/4 trat Candidat Gustav Schimmelpfeng als beauftragter Lehrer ein, um in mathematischen und anderen Lectionen Aushülfe zu leisten. Dagegen wurde im Herbst Dr. Kohlrausch als ausserordentlicher Professor der Physik von unserem Gymnasium an die Landes-Universität versetzt. An seine Stelle trat zufolge Rescripts vom 22. September 1853 Dr. Grebe, bisher Lehrer der Mathe- matik am Gymnasium zu Kassel, der schon von 1833— 35 der hiesigen Anstalt angehört hatte.— Am 30. December 1853 wurde Dr. Weber zum ordentlichen Lehrer ernannt.
Das Schuljahr 1854/5 brachte nur eine Veränderung. Am 30. December wurde Dr. Hupfeld zum Pfarrer in Friedewald ernannt und beschloss am 31. Januar sein Lehr- amt. Zum Ersatz für denselben wurde durch Verfügung vom 16. Mai 1855 der bisher


