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Prorector, den Vice-Kanzler, den Decan der theologischen Facultät, den Pädagogiarchen, welcher gewöhnlich ebenfalls der theologischen Facultät angehörte, und sämmtliche Pro- fessoren der philosophischen Facultät gebildet wurde. Von dieser vielköpfigen Behörde, deren Mitglieder nicht durchgängig für die Zwecke des höheren Schulwesens Verständnis oder Interesse hatten, sollte das Pädagogium seine Richtung bekommen; der Pädagogiarch, jedoch ohne Director zu sein und ohne als Lehrer mit den Schülern in Verkehr zu treten, sollte die Anstalt überwachen und durch gelegentlich gehaltene Tentamina beaufsichtigen. Das Mangelhafte dieser Einrichtung konnte den Mitgliedern des Collegiums am wenigsten verborgen bleiben. Schon im Jahr 1821 erklärte Professor Wagner, ein langjähriges Mitglied des Collegiums, in seinem Votum über die Mängel des Pädagogs:»die Erfahrung lehrt, dass ein Directorium, je zusammengesetzter es ist, im Ganzen auch desto unwirk- samer zu sein pflegt«, und im Jahr 1823 entschloss sich das Collegium Scholarcharum zu einem Antrag, der ihm alle Ehre macht, nämlich zu dem Antrag an Kurf. Ministerium des Innern, man möge das Collegium auflösen und statt desselben eine aus sechs der bis- herigen Mitglieder bestehende Inspection einsetzen. Kurfürstliches Ministerium willfahrte dem Antrag im Allgemeinen, setzte jedoch durch Beschluss vom 28. Januar 1824 eine nur aus vier der bisherigen Mitglieder, nämlich aus dem Vice-Kanzler, den Decanen der theo- logischen sowie der philosophischen Facultät und aus dem Professor der Beredsamkeit bestehende Inspection ein, zu welcher in Folge einer Remonstration des akademischen Senats später der bisherige Pädagogiarch Arnoldi noch hinzugefügt wurde. Da dieser jedoch bereits 1825 wegen vorgerückten Alters der Theilnahme an den Geschäften entsagte, so bestand die Inspection ausser den beiden Decanen, deren Stellen jährlich wechselten, aus dem Vice-Kanzler Robert und dem Professor der Beredsamkeit Wagner. Letzterer übernahm seit Arnoldi's Rücktritt im Jahr 1825 die Geschäfte des Pädagogiarchen; er- sterer war das leitende Haupt der Inspection, ja der Urheber von Allem, was die in ihren Mitteln sehr beschränkte Behörde zum Besten der Anstalt vollbracht hat. Er hatte es sich nicht nur zur Aufgabe gemacht, in dem Pädagogium überall Ordnung, Pünktlichkeit und strenge Rechtlichkeit zu handhaben, sondern er unterliess es auch nicht, geeignete Vorschläge zur weiteren Hebung der Anstalt zu machen. Als diese unberücksichtigt blieben, bat er— um seine Entlassung. Die Inspection, welche von Kurfürstl. Ministerium über dieses Gesuch zur Aeusserung aufgefordert worden war, sprach in einem von Pro- fessor Rehm am 20. Merz 1829 verfassten Bericht ihr tiefes Bedauern über das Scheiden Roberts aus, billigte aber die Gründe desselben und hob namentlich hervor, dass die Bestellung eines eigentlichen Directors oder wenigstens einer nicht wechselnden Inspection erforderlich sei. Robert erhielt den 15. April 1829 seine Entlassung. Seine von grosser Gewissenhaftigkeit und Aufopferung zeugenden Verdienste um das Pädagogium mögen hier um so eher Erwähnung finden, als man die noch bedeutenderen Verdienste, welche sich dieser Mann in der Verwaltung der Universitäts-Angelegenheiten, sowie als Vertreter der Universität auf dem Landtag erworben hat, bis jetzt nicht hinreichend gewürdigt zu haben scheint. 1⸗


