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sich ausgebreitet zu haben(1473 war Caspar v. B. Ganerbe zu Lindheim in der Wetterau). Doch die vielen Fehden, die auch ihr Stammhaus in Mitleidenschaft zogen, so dass die Landgrafen von Hessen schon 1434 das Offnungsrecht erlangten, fuhrte den Niedergang des Geschlechts herbei, das sich seit dem 16. Jh. hauptsächlich auf den Besitz des Gerichts Buchenau beschränkte. Durch eine Erbtochter fiel ihnen zwar der Anteil der v. Haune an dem Gericht Neukirchen zu, doch ver- Ausserten sie denselben 1692— 1712, ja um dieselbe Zeit sogar die Hälfte ihrer Stammherrschaft an die Abtei Fulda und die v. Boineburg zu Lengsfeld. Mit dem Rest blieben sie bei R. imma- trikuliert. Sie erloschen 1815 mit Ludwig. Vgl. Schannat, P. Cl. Fuld. p. 279 n. 221; Landau, hess. Ritterburgen II 95 ff; ders, Beschr. des Kurfürstent. Hessen 503 ff.).
von Buches, ein Geschlecht, das wohl der Wetterau entstammte. Daselbst war wenigstens die Familie im 14. und 15. Jh. sehr zahlreich(Fichard, Wetteravia I 1, 212 f; Stammsitz zu Büches bei Büdingen?; in der Nähe liegt Kloster Engelthal, das die v. B. 1268 gestiftet haben sollen) und bis zu ihrem Verschwinden begütert; seit dem 14. Jh. waren sie Gerichtsherrn von Dauernheim, wurden aber im 16. Jh. zur Anerkennung der hessischen Landeshoheit gezwungen (Landau, Beschr. des Gaues Wettereiba 25); 1405 kauften sie mit anderen Edelleuten Burg und Stadt Staden mit Zugehör(Zimmermann, Gesch. der Ganerbschaft Staden im Archiv für hess. Gesch. XIII, 46 ff.); 1407 waren sie im Besitze des Reichslehens Haselhecke(Landau a. O. 53) u. s. w. Früh- zeitig aber waren sie weit in der Nachbarschaft mit Besitz verbreitet; im 14. Jh. hatten sie Güter im Rheingau(Vogel, hist. Top. v. Nass. 40); im 16. auf dem Taunus(ebd. 253 u. a.). Aber auch jenseits des Mains im Kanton Od. erscheinen sie und Biedermann füͤhrt sie als Mitglieder desselben mit Gütern zu Seligenstadt am Main auf. Schon 1382 schloss Conrad v. B. mit anderen vom rheinischen Adel und verschiedenen dortigen Dynasten einen Burgfrieden zu Tannenberg (bei Darmstadt; Estor, kl. Schr. II, 733 ff). Ende des 16. Jhs. scheint die Familie ausge- gangen zu sein.
von Buchholz(Bocholz) werden bei Mader(Magazin) in einer Urkunde von 1682 als Mit- glieder von R. genannt; sie besassen im buchschen Quartier 1655— 1684 einen Burgsitz zu Müss (Kr. Fulda), den sie im letztgenannten Jahre an das Stift Fulda verkauften(Landau, Beschr. des Kurf. Hessen 489 f).— Ferner besass im 17. Jh. eine Familie v. B. Anteil an dem zum Kanton K. steuernden Gut Helfenberg(O. a. Marbach; s. O. a. beschr.).
von Bünau, eine aus dem Meissnischen stammende und da noch(z. T. als Grafen) blühende Familie, die in der letzten Zeit bei G. begüútert war(Brand bei Erlangen, Büg u. a). Sie erhielt diesen Besitz wohl durch das Aussterben der Gottsmann vom Thurn(T† 1611; Brückner Landesk. v. Meiningen II 519), ebenso wie sie auch Ganerbe zu Rothenberg durch diese wurde(Biedermann). Ausserdem kommen Mitglieder der Familie als Burgmannen zu Friedberg(M-R.) vor.
von Buhl. Der kurpfälzische Kriegsrat Joh. Heinr. Elisar Buhl kam in den 70er Jahren des vor. Jhs. in den Besitz des zum Kanton K.(nicht Od.¹) gehörigen Rittergutes Horkheim, das seine Nachkommen bis 1828 besassen(O. a. beschr. v. Heilbronn).
von Buseck. Dieses Geschlecht entstammt dem Busecker Thal(östl. von Giessen), das sie seit alter Zeit in Ganerbschaft mit den v. Trohe(s. d.) u. a. als Lehen von Kaiser und Reich be- sassen(die Bestandteile bei Ewald, histor. Ubersicht der Territ.-Veränd. des Grossherzt. Hessen 10). Fruhzeitig erscheinen mehrere Familien des Namens v. B.(Brand, Münch und Russer), wohl nur Linien desselben Geschlechts(v. Eye, die Ritterkapelle zu Hassfurt). Die Streitigkeiten um die


