Druckschrift 
1 (1887)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

49.

d eutscher Aufsatz; M. Porci Catonis de agric. ete. ed. Keil; M. Catonis quae exstant ed. Jordan: Helm, quaestiones syntact; Ribbeck, lat. Partikeln; Nake, Briefwechsel zwischen Cicero und Dec. Brutus; Wesenberg, emendationes; Terenti Varronis Reliquiae ed. Riese. Du Mont-Schauberg, Cöln: Pütz, Erd- und Völkerkunde, Hemmerling, Ubungsbuch; Ahn, Class Book of English Poetry ete.; Wingerath, choix de lectures frangaises /II; Humperdick, Vortrag epischer und lyrischer Dichtungen. Weidmann, Berlin: Rödiger, Literaturzeitung: I, 113, II, III, IV, V, 126, VI, VII. Voigtländer, Kreuznach: Andrae, Erzählungen aus der griech. und röm. Geschichte; Schmidt, Moses Mendelssohn; v. Köppen, Kämpfe und Helden; Osterwald, Sang und Sage; Andrae, Griech. Heldensage; Weitbrecht, Simplicius Simplicissimus. Schöningh, Paderborn: Schultz, lateinische Schulgrammatik. Wallroth, Berlin: Schmidt, von Rheinsberg nach Königsgrätz; der deutsche Krieg 1870/71.

VI. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.

Programm für die öffentliche Prüfung und die Schlussfeier. Freitag, den 1. April.

2 ½ 3 IIr. Französisch(Pontani). 4 4 ½ IIlg. Französisch(Rudolph). 3 3 ½ IIIr. Englisch(Wessel). 4 ½ 5 IV. Latein(Orth). 3 ½ 4 IIIga. Griechisch(Schirmer). 5 5 ½ V. Latein(Stendell).

Sonnabend, den 2. April. 8 8 ½ VI. Latein(Flemming). 9 3. Deutsch(Schmeisser). 8 ½ 9 1. 2. Deutsch(Salzmann).

9 ½ Uhr: Schlussfeier und Entlassung der Abiturienten.

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag den 18. April 8 Uhr vormittags statt, die feierliche Eröffnung des Schuljahres um 3 Uhr.

Aufnahme-Bedingung füúr die 3. Vorschulklasse: In der Regel das vollendete 6. Lebensjahr.

Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich ein Alter von neun Jahren, Fertigkeit im Lesen und Schreiben(auch der lateinischen Schrift), die Fähigkeit ein einfaches Diktat ohne grobe Fehler nachzuschreiben und die Kenntnis der vier einfachen Rechnungsarten in benannten und unbenannten Zahlen.

Die angemeldeten: Schüler. haben vor der Aufnahme in die Schule ihren Geburtsschein und Impfschein, diejenigen, welche das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, auch den Schein über die zweite Impfung vorzulegen.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schuler unterliegt der Genehmigung des Direktors; zum Nachweis geeigneter Pensionen ist derselbe bereit.

Der Direktor: Dr. Schirmer.