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von Ahelfingen, schwäbische Familie in K.(Stammsitz bei Oberalfingen), wo sein Besitz besonders in der Nähe von Geislingen, Göppingen und Neresheim zerstreut lag. Die Familie erlosch 1545.— O. a. beschr. von Aalen 150; O. a. beschr. von Ellwangen 785.
von Ahr, ein rheinisches Geschlecht, wahrscheinlich von Burgmännern auf Altenahr ab- stammend, im vorigen Jahrhundert besonders im Kreise Daun in der Eifel begüutert. N-R. — Wegeler, Beiträge zur Spezialgeschichte der Rheinlande II, 14; Bärsch, Beschr. des Reg-Bez. Trier 111 f.
von Alben gen. Sulzbach, rheinisch(Niederalben und Sulzbach im Kreise St. Wendel), das seinen Besitz in N-R. auf die v. Graerodt vererbte.— Bärsch a. a. O0. 115.
von Albini. Dem Minister von A. erteilte 1798 der Kurfurst von Mainz die Expektanz auf die Lehen der Familie von Groschlag(s. d.); als diese 1799 ausstarb, erhi elt von A. den wirklichen Besitz von Messel etc.(Od.).— Steiner, Bachgau III, 44 ff.— v. Rotenhan, die staatliche und soziale Gestaltung Frankens 489, führt unter dem Kanton B. eine Familie von A. an.
von Allendorf, von A. im nassauischen Amte Nastätten stammend, 1292 urkundlich zuerst erwähnt, bekleideten seit 1397 das Waltbotenamt auf dem Einrich; sie erloschen 1568 mit Wilhelm von A.(Bodman, rheingauische Altertümer).— M-R.— Vogel, histor. Topogr. 209.— Verschieden davon sind die von Biedermann in R. angegebenen v. A., die schon 1499 ausstarben.
von Altdorf, ein rheinfränkisches Geschlecht, das von Altorf im pfälzischen Kanton Eden- koben seinen Namen hatte; es trug diesen Ort von den Herrn von Ochsenstein und ihren Erben zu Lehen, war aber auch sonst in O-R. begütert. Später teilte es sich in zwei Linien, die von A. gen. Wollschläger und die v. A., gen. von Krobsberg(diese Burg lag nicht weit von Altorf), von denen jene 1618, diese schon 1563 erloschen. Kolb, statist.-topogr. Schilderung von Rh ein- baiern II, 67.
von Altmannshausen. Sie waren in H. Mitglieder wegen Amtzell und Kreith; doch wurde ersteres Rittergut 1749 veräussert.— Beschreibung des württ. Oberamts Wangen unter Amtzell.
von Altschell s. von Schell.
von Andlaw, eine alte elsässische Familie, zu den vier Rittern des römischen Reichs ge- zählt, deren Stammhaus Schloss und Stadt A. am gleichnamigen Flusse im Elsass ist. UÜber das Kloster A. waren sie vom Reiche als Untervögte gesetzt. In den Reichsfreiherrnstand 1676 erhoben, teilte sich die Familie in mehrere Linien, von denen noch 2 im gräflichen Stande in Frankreich, im Elsass und Baden blühen, während eine freiherrliche vor wenigen Jahren erloschen ist. Das Ge- schlecht hat mehrere berühmte Männer hervorgebracht; hier mag nur der gelehrte Peter von A. er- wähnt sein, der im 15. Jh. in seinem Werke de imperio Romano-Germanico eine Art deutsches Staatsrecht schrieb.— Der Besitz in E. war bedeutend(vor allem das Städtchen und Thal Andlau); inwieweit die Angabe bei Simon, Annalen der innern Verwaltung der Länder auf dem linken Ufer des Rheins I, 1, 130, wonach die von A. auch im Kanton Hegau Mitglieder waren, richtig ist, be- darf noch weiterer Nachforschung.— Hübners Reales Staats-, Zeitungs- und Conversations-Lexicon von 1745, S. 55; Leo, Territorialgesch. IV, 167; Cast, bad. Adelsbuch 33 ff.
von Angelloch(Angelach). aus dem Kanton Kr. stammend, aber weit verbreitet; ausser in Kr. noch in K., N., Od., O-R. angefuhrt. Jetzt sind sie längst ausgestorben. Ubrigens nannten sie sich in älterer Zeit vielfach„von Brubach gen. von A.“, sind aber nicht mit den von Braubach(s. d.) in M-R. zu verwechseln.


