bairischen Provinzen Mittel-, Ober- und Unterfranken, von geringer räumlicher Ausdehnung und darum nur unbedeutendem Besitz. Von angesehenen dazu gehörigen Familien sind zu erwähnen: die Seckendorf, die Crailsheim, die Grafen von Schönborn u. s. w.
III. Der Kanton Gebürg(G.), nach dem Fichtelgebirge genannt, hauptsächlich in Ober- franken, aber noch in die benachbarten bairischen Provinzen hinübergreifend. Bedeutend an Mit- gliederzahl und Besitz hatte er— in vier Quartiere(das Fichtelberger, Rodacher, Hollfelder und Forchheimer) geteilt— in schweren Kämpfen mit Brandenburg-Bayreuth seine Reichsunmittelbarkeit erkämpft und seinen Besitz behauptet; nur die vogtländische Ritterschaft war der Landsässigkeit verfallen. Besonders zu nennen sind: die Giech(zuletzt Grafen und Mitglieder des fränkischen Reichsgrafenkollegiums), die Aufsess, die Künssberg, die Redwitz, die Guttenberg, die Egloffstein, um nur die bedeutendsten zu erwähnen.
IV. Der Kanton Altmühl(A.), an der obern Altmühl zwischen Nürnberg und Dinkelsbühl, nicht eben zahlreich und von den nachbarlichen Reichsständen wenig belästigt. Unter den Familien mögen die Crailsheim, die Eyb, die Schenken von Geyern erwähnt sein.
V. Der Kanton Baunach(B.), die Nachbarschaft des Baunachgrundes— die Baunach mündet, von Norden her kommend, nördlich von Bamberg in den Main— umfassend. In den Besitz dieses Kantons, der ohnehin nicht bedeutend war, hatte besonders das Hochstift Würzburg manche Lücke gerissen. Die Hutten, die Lichtenstein, die Stein zum Altenstein, die Rotenhan, die Truchsess von Wetzhausen gehörten zu den begütertsten Familien dieses Kantons.
VI. Der Kanton Rhön-Werra(R.), die reichsritterschaftlichen Besitzungen um die Rhön zwischen der oberen Werra, der Fulda, dem Vogelsgebirge und dem mittleren Main enthaltend, trotz der vielfachen Eingriffe der Stifter Würzburg und Fulda und anderer Reichsstände noch zuletzt be- deutend, zerfiel in vier Quartiere(das hennebergsche, Saal-, Main- und buchsche Quartier, letzteres mit eigener Kanzlei). Hier sind vor allen andern zu erwähnen: die Riedesel und die Grafen von Schlitz, genannt Göôrtz, mit bedeutendem Besitz(üùber 3 resp. 2 ¾¼[MI.), beide im buchschen Quartier; sodann noch die von der Tann, die Thüngen, die Boineburg, die Schaumberg, die Ebers- berg gen. Weyhers u. v. a.
Der rheinische Ritterkreis endlich, der am spätesten begründete und in seiner Existenz
am meisten gefährdete, hatte folgende drei Kantone:
I. Der Kanton Oberrhein(O-R.), im wesentlichen im heutigen Rheinhessen und der dairischen Pfalz, hatte viele Verluste an Kurpfalz, Speyer u. a. erlitten und war in seiner Unmittel- barkeit schwer bedroht. Zu ihm gehörten u. a. die Sickingen, von der Leyen, die Dalberg, die Ingelheim.
II. Der Kanton Mittelrhein(M-R.), auf dem rechten Rheinufer im ehemaligen Herzogtum Nassau und angrenzenden Hessen-Darmstadt, war im Rheingau in seiner Reichsfreiheit vom Erastift Mainz bedroht, während auch sonst Hessen und Nassau seinen Besitz und seine Rechte erheblich schmälerten. An der Burg Friedberg, wo er seine Kanzlei hatte, suchte und fand er Rückhalt. Er zerfiel in vier Sonderorte: Wetterau, Rheingau, Einrich und Westerwald; nur wenige seiner zahl- reichen Besitzungen waren sogenannte territoria clausa. Reich begütert waren besonders die Stein


