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wald, um den Bodensee herum. Während in dem Sonderort Hegau der Besitz im ganzen intact geblieben war, hatte das andere Quartier seine wichtigsten Herrschaften an die Grafen Truchsess von Waldburg verloren. Durch Besitz ausgezeichnet waren die Bodmann, die Freyberg, die Horn- stein, die Ulm u. a.
III. Der Kanton Neckar-Schwarzwald-Ortenau zerfiel ebenfalls in 2 Sonderorte: Neckar- Schwarzwald(N.) und Ortenau(O.). Der erstere konnte seinen bedeutenden Besitz gegen Württem- berg, in dessen Landesteilen derselbe weit zerstreut lag, nur mühsam behaupten. Von wichtigeren Familien mögen hier erwähnt sein: die Gemmingen, die Gültlingen, die Ow, die Schenk v. Staufen- berg u. s. w. Der Ort an der Ortenau hatte so ziemlich seinen ursprünglichen Besitz behauptet; doch waren seine Grenzen eng gezogen, zumal da im Süden die Ritterschaft des österreichischen Breisgaus landsässig war und jenseits des Rheins der unterelsässische Reichsadel durch Frankreich dem deutschen Reiche entfremdet war, der letztere aber mit der ortenauischen Ritterschaft in engem Zusammenhang stand. So gehörten denn auch die elsässischen Familien Waldner v. Freundstein, Rathsamhausen u. a. zu den begütertsten Familien in der Ortenau. Im Unter-Elsass(E.)— der Oberelsass, fast ganz österreichischer Besitz vor der französischen Besitznahme, hatte keinen reichs- freien Adel— waren besonders, neben den obengenannten, die Andlaw und Zorn von Bulach angesehen.
IV. Der Kanton Kocher(K.), mit seinem Besitz hauptsächlich den südlichen Teil des württembergischen Jaxt-Kreises und die angrenzenden Teile des Neckar- und Donau-Kreises, sowie der bairischen Provinzen Schwaben-Neuburg und Mittelfranken ausfüllend, hatte ebenfalls besonders gegen die Gelüste Württembergs seinen Besitz zu behaupten. Zu ihm gehörten die bedeutenden Herrschaften der Grafen von Pappenheim(ein zusammenhängender Komplex von 3 ½ ◻ MI., der bis zum Ausgang der Reichsritterschaft immer bei derselben blieb, trotzdem seine Besitzer schon seit dem 17. Jahrhundert den Grafentitel führten), der Grafen von Rechberg(2 ½ MI., ziemlich gut arrondiert) und der Grafen und Freiherrn von Degenfeld. Sonst sind noch mit bedeutenderem Besitz zu erwähnen: die Wöllwarth, die Gemmingen, die Holz, die Liebenstein u. a.
V. Der Kanton Kraichgau(Kr.), benannt nach dem Flüsschen Kraich, das sich gegenüber von Speyer in den Rhein ergiesst, mit seinem Besitz hauptsächlich dem Grossherzogtum Baden und dem württembergischen Neckar-Kreis zugefallen. Auch hier hatte Württemberg, aber auch die Stifter Mainzx, Worms und Speyer manches an sich gebracht. Reicheren Besitz hatten u. a. die Grafen von Neipperg(1 ¾¼ Ml.), die Gemmingen, die Helmstadt, die Venningen.
Der fränkische Ritterkreis umfasste sechs Kantone:
I. Der Kanton Odenwald(Od.) von grosser Ausdehnung— er erstreckte sich von Würz- burg bis Heilbronn und von Frankfurt a/M. bis Rothenburg a/T. und Dinkelsbühl—, aber mehr wie die andern fränkischen und schwäbischen Kantone durch die Veräusserungen und Lehenheimfälle an benachbarte Reichsstände geschwächt. Nicht allein die grossen Nachbarn(Pfalz, Wurzburg, Brandenburg-Ansbach), sondern auch die kleinen(die Grafen von Erbach und Castell, Reichsstädte wie Rothenburg, Hall, Windsheim) hatten die Verlegenheiten der Reichsritter weidlich benutzt. Mit. grösserem Besitz waren bei diesem Kanton immatrikuliert: die Berlichingen, die Adelsheim, die Gem- mingen, die Grafen von Schönborn, die Ellrichshausen, die Crailsheim u. a.
II. Der Kanton Steigerwald(S.), nordöstlich vom vorigen an den Grenzen der heutigen


