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derer, die im besondern der Geschichte der Reichsritterschaft gewidmet sind, wie derer, die nur bei- läufig dieser Genossenschaft gedenken, der wird leicht Nachsicht üben können und wollen. Doch möge noch eine Bemerkung über die Quellen der ersteren Art hier ihre Stelle finden. Der neueste oder vielmehr der einzige Geschichtschreiber der Reichsritterschaft, der Freiherr Roth v. Schrecken- stein, hat aufs trefflichste in ausführlicher Weise die Wurzeln und ersten Ansätze der Reichsritter- schaft zur Darstellung gebracht, während er über die Geschichte der anerkannten und ausgebildeten Reichsritterschaft in aller Kürze hinweggeht; und sicherlich bietet die Geschichte der Entstehung dieses Standes und seiner allmählichen Befestigung des Interessanten mehr als die Folgezeit. Ein Verzeichnis der Familien, nach der eigenen Angabe Schreckensteins lückenhaft, giebt er auf wenigen Seiten im Anhange, nur nackte Namen nach, den drei Kreisen getrennt, enthaltend. Ebenso werden nur nackte Namenslisten von den älteren Quellen geboten und diese noch dazu in der schreck- lichsten Verfassung, kritiklos zusammengestellt. So steht es mit den einschlägigen Abteilungen von Lünig, so mit Burgermeister, Mader(reichsritterschaftliches Magazin), Biedermann, obwohl des letzt- genannten Geschlechtsregister der fränkischen Reichsritterschaft, für seine Zeit trefflich, noch heute unentbehrlich sind wegen Mangel besserer Quellen, doch an vielen Stellen der Verbesserung bedürfen. Und diese Verbesserung gewährt einzig und allein die Spezialforschung, die Geschichte einzelner kleiner Bezirke, deren Resultate in den Archiven der historischen Vereine u. s. w. niedergelegt, also wenig zugänglich sind.
Das folgende Verzeichnis, wie gesagt nur ein erster Versuch, dessen erste Anlage vor Jahren bei des Verfassers Studien über die Entstehung der Reichsritterschaft entstand und seitdem nach und nach vervollständigt wurde, giebt in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Familien, ihren Ursprung, ihre zeitliche und räumliche Ausdehnung, also Besitz, Blüte, Ausgang, hervorragende Familienglieder u. dgl. Manche Namen sind in dem Verzeichnisse ausgelassen, wenn sich Zweifel über die Zugehörigkeit der betreffenden Familien zur Reichsritterschaft erhoben; ausserdem ist manches Fragezeichen beigefügt, das zu seiner Beseitigung weiterer Nachforschung bedarf. Voraus- geschickt ist eine Ubersicht der Kantone mit einigen statistischen Angaben, als Erklärung für die nötigen Abkürzungen. Bei den Quellenangaben beschränkt sich Verfasser auf das Notwendigste, so dass namentlich die oben citierten Quellenschriftsteller, wenn überhaupt, nur namentlich auf- geführt sind.
Die schwäbische Reichsritterschaft zerfiel in fünf Kantone:
I. Der Kanton Donau(D, im Verzeichnis), bedeutend nach Mitgliederzahl und Besitz, der sich über die heutige bairische Provinz Schwaben und Neuburg und den württembergischen Donaukreis bis in die hohenzollernschen Lande erstreckte. Der Adel der vorderösterreichischen Länder war in diesem wie in den beiden folgenden Kantonen landsässig; auch sonst beklagte die Reichs- ritterschaft in diesem Kanton manchen Verlust an Besitz, namentlich das Hochstift Augsburg und die Fugger hatten manche Ritterherrschaft an sich gebracht. Reich begütert waren u. a. die Freyberg, die Späth, die Stein von Rechtenstein und die Stadion.
II. Der Kauton Hegau, Allgau und Bodensee(H. im Verz.), mit zwei Quartieren: Hegau- und Allgau-Bodensee, hatte seinen Besitz südlich vom Kanton Donau und Kanton Neckar-Schwarz-


