im Kriegsdienste oder als geschickte Diplomaten und tüchtige Beamte sich den Adel und Reichtum genug erworben hatten, um Rittergüúter zu kaufen. So brachte der Krieg die v. Geyso in Franken, die Lang v. Leinzell in Schwaben, der Frieden die v. Vollmar in Schwaben empor. Fügt man noch hinzu, wie wechselvoll die Stellung der einzelnen Familien im Laufe der Zeiten wurde, wie reiche Geschlechter durch Kriegsläufte und schlechte Wirthschaft verarmten, so dass ihre Güter unter Sequester gestellt wurden, andere durch kluge Benutzung der Verhältnisse sich zu Grafen und Fürsten emporschwangen, so gewinnt man einen Einblick in die bunte Mannigfaltigkeit dieser Kor- poration, der interessante Seitenblicke auf die deutsche Reichsgeschichte der letzten Jahrhunderte eröffnet. Nicht nur wird man die Bestrebungen eines Franz v. Sickingen und eines Wilhelm v. Grumbach zu würdigen wissen, auch die Politik der deutschen Höfe des südwestlichen und west- lichen Deutschlands, namentlich der geistlichen, gewinnt an Klarheit, wenn man diesen Faktor, die freie Reichsritterschaft, mit in Rechnung bringt. Bestanden doch die Domstifter überwiegend aus Söhnen reichsritterschaftlicher Familien, und viele derselben lenkten nicht unwürdig die Geschicke ihrer geistlichen Sprengel und ihrer weltlichen Fürstentümer. Ich erinnere an den trefflichen Wurz- burger Bischof, Julius Echter von Mespelbrunn, den Gründer der alma mater Julia, an den Mainzer Kurfürsten Emmerich Joseph von Breidbach-Buürresheim(1763— 1774) und den trefflichen Franz Ludwig von Erthal, Fürstbischof von Würzburg und Bamberg, den Häausser einen der edelsten Re- präsentanten jener humanen und volksfreundlichen Schule von Regenten nennt, die sich an das grosse Muster Friedrichs II. von Preussen anreihte. Das sind nur wenige Namen aus vielen heraus- gegriffen; doch sie genügen, um von der Reichsritterschaft den Vorwurf eines verkommenen und indolenten Adels, der nur auf seine Privilegien pochte, fernzuhalten. Wohl litt auch er in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts unter der allgemeinen Entartung, die aus Frankreich in die deutschen Lande hinübergetragen war; und es ist klar, dass, wenn man aus der deutschen Klein- staaterei der früheren Jahrhunderte und allen ihren Lächerlichkeiten und Schwerfälligkeiten einen Vorwurf gegen die Herren dieser Duodezstaaten und-Stätchen erheben wollte, dieser in erster Linie die Reichsritter treffen würde. Doch lässt sich darauf nicht treffender antworten, als es der edle Freiherr vom Stein, der geniale Reorganisator des preussischen Staates, that, der dem Herzog von Nassau, als dieser 1803 seine reichsritterschaftlichen Guter wider alles Recht in Besitz nahm, als Protest schrieb:„Deutschlands Unabhängigkeit und Selbständigkeit wird durch die Konsolidation der wenigen ritterschaftlichen Besitzungen mit den sie umgebenden Territorien wenig gewinnen: sollen diese für die Nation so wohlthätigen grossen Zwecke erreicht werden, so müssen diese kleinen Staaten mit den beiden grossen Monarchien, von deren Existenz die Fortdauer des deutschen Namens abhängt, vereinigt werden, und die Vorsehung gebe, dass ich dieses glückliche Ereignis erlebe.“
Und welche interessanten Beiträge zur Kulturgeschichte liefert die reichsritterschaftliche Geschichte! Es soll hier nur erinnert sein an die Geschichte des Ritters Gôtz von Berlichingen, die unserm grossen Göthe zu einem seiner Meisterwerke den Stoff geliefert hat, und an die Reise Georgs von Ehingen nach dem Ritterstande, in der dieser uns in die Verhältnisse seiner schwäbischen Heimat, des Schlosses Entringen bei Tubingen, einfuhrt, wo damals 5 Edelleute mit ihren 100 Kindern sassen, davon einer Georg war.
Wenn es Verfasser nun im Folgenden unternimmt, ein Verzeichnis der reichsritterschaft- lichen Familien vom sechzehnten Jahrhundert an zu geben, so ist er sich wohl bewusst, dasselbe
nicht ohne bedeutende Lüucken liefern zu können. Wer aber die Beschaffenheit der Quellen, sowohl 1*


