Druckschrift 
1 (1887)
Entstehung
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Reichsständen, bei der häufigen Geldnot der Ritter manches Gut der Reichsritterschaft zu entziehen, und diese hatte Mühe, wenigstens die Steuerbarkeit dieser Güter zu ihren Ritterschaftskassen zu behaupten. Einzelne Güter wurden auch dadurch für immer der Ritterschaft entfremdet, dass ihre Besitzer wegen ihrer besonderen Verdienste um Kaiser und Reich oder wegen ihres grossen Besitzes vom Kaiser mit dem Titel Reichsgrafen auch die Kreis- und Reichsstandschaft erhielten; so wurde z. B. Johann Kasimir Kolb von Wartenberg, der intrigante Minister des Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg, 1699 vom Kaiser zum Reichsgrafen gemacht und seine in der heutigen Rhein- pfalz und Rheinhessen zerstreut liegenden reichsritterschaftlichen Güter als eine Allodialherrschaft zu einer unmittelbaren freien Reichsgrafschaft erhoben. Gegenüber diesen bedeutenden Verlusten war der Zuwachs nur ein ganz unbedeutender; in den letzten Zeiten ihres Bestehens ist von einem solchen überhaupt nicht die Rede.

Schon aus diesen wenigen Andeutungen geht hervor, dass der Bestand der Reichsritterschaft an Mitgliedern und Gütern ein sehr wandelbarer war. Schmolz der Besitz immer mehr zusammen, so wurde die Zahl der Mitglieder weit eher auf der alten Höhe erhalten. Unter ihnen lassen sich ihrer Herkunft nach leicht mehrere Gruppen unterscheiden. Den Mittelpunkt bildeten in allen Kan- tonen die eingebornen Ritterfamilien, ihrem Ursprung nach Ministerialen des Reichs oder mächtiger Reichsfürsten, denen sich herabgekommene Dynasten-Familien anschlossen; wobei zu bemerken ist, dass der Ursprung mancher Familie, ob aus der Ministerialität oder nicht, für immer dunkel bleiben wird; auch ist nicht zu vergessen, dass, wie manche Dynastenfamilien zu Reichsrittern herabsanken, manchem Ministerialen es gelang, Reichsstandschaft zu erringen, ja sich zum Fürsten des Reiches emporzuschwingen. Zu den herabgekommenen Dynastenfamilien, die im Anschluss an die Reichs- ritterschaft Schutz vor vollständigem Untergang suchten, gehörten z. B. die Grafen von Grüningen- Landau, ein Zweig der Grafen von Württemberg, die als einfache Ritter von Landau im Anfang des 17. Jahrhunderts als Mitglieder des Ritterkantons Hegau-Allgau-Bodensee ausgingen. Dem ritter- lichen Landadel ebenbürtig galten die Patrizierfamilien der freien Reichsstädte, durch Verschwägerung mit jenem vielfach verbunden. So waren nicht blos manche reiche Geschlechter Nürnbergs in die Kantone der fränkischen Reichsritterschaft als Mitglieder aufgenommen, wie die Tucher, die Haller, die Holzschuher, die Geuder u. a., auch die kleineren Reichsstädte Frankens und Schwabens stellten ihr Kontingent, wie Rottweil die Bletz von Rothenstein, Ravensburg die Hundbiss von Waldrams u. v. a. Weiter traten die illegitimen und nicht ebenbürtigen Sprossen der Reichsfürsten in die Reihen der Reichsritter, wenn ihre Erzeuger nicht etwa besser für sie sorgten, indem sie ihnen eine Grafschaft oder ein Fürstentum kauften. So erlangten die v. Hohenberg, die illegitime Descendenz des Markgrafen Karl von Burgau, des Sohnes der Philippine Welser, desgleichen die v. Karpfen, eine unechte Seitenlinie des württembergischen Herrscherhauses, Aufnahme in die schwäbische Reichs- ritterschaft. Weit bedeutender war der Ersatz, den die Reichsritter aus dem Adel anderer deutscher Länder, ja selbst ausserdeutscher Länder(letzteres natürlich nur in vereinzelten Fällen), er- hielten. Das grösste Kontingent stellten hierzu die angrenzenden Teile der Schweiz, der kaiserlichen Erblande und Baierns, aber auch Niederdeutschland schickte seinen Adel, um die gelichteten Reihen der Reichsritterschaft zu ergänzen. Die Niederlande stellten die Familie der Ritter v. Grünstein für den Rheingau, Schweden aus Pommern die v. Tessin für den Kanton Neckar-Schwarzwald und aus Rügen die v. Gagern für den Oberrhein, Frankreich die v. St. André für den Kraichgau u. s. w. Einen ferneren Zuwachs erhielten die Reichsritter aus den neuadligen Familien, deren Stammväter