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2 (1879)
Entstehung
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Päpſte ab und ein, machten dieſelben zu ihren Lehnsträgern und Vaſallen, unterdrückten die Verſchwörungen derſelben mit Gewalt, ließen die Römer beſchwören, niemals ohne Zuſtimmung des Kaiſers als Patricius von Rom einen Papſt zu wählen, und hatten bei dem Allen die öffentliche Meinung der Völker auf ihrer Seite, weil ſie ihr hohes Amt zur Ehre Gottes und zur Beförderung chriſtlichen Lebens führten. Hätte Heinrich der III. länger gelebt und wäre es ihm vergönnt geweſen, ſeinen hochbegabten, aber noch unmündigen Sohn Heinrich IV. in demſelben Geiſt zu erziehen, ſo würde daher allem Vermuthen nach die Geſchichte des Papſtthums, der Kirche und des Reiches eine andere Wendung genommen haben. Rom wäüre vielleicht die Hauptſtadt des Reiches geworden, Italien und Deutſchland wären feſter mit einander verknüpft, romaniſche Sprache und Bildung hätten in Deutſchland die Oberhand bekommen, aber die Päpſte hätten auch ihre politiſche Macht verloren, wären zu oberſten Biſchöfen des Abendlandes nnter kaiſer⸗ licher Schutzherrſchaft herabgeſetzt und hätten ſich ausſchließlich ihrem kirchlichen Amte widmen müſſen. Selbſt ein Charakter wie Hildebrand hätte dann kaum eine Gelegenheit gefunden, ſeine hochfliegenden päpſtlichen Gedanken geltend zu machen und durchzuführen.

8) Daß es hierzu nicht kam, vielmehr das Papſtthum unter Gregor VII. einen neuen und übermächtigen Aufſchwung nahm, war beſonders die Schuld Heinrichs IV. Durch Adalbert von Bremen ſchlecht erzogen glaubte ſich Heinrich IV. als König von allen Rückſichten gegen Gott und Menſchen frei, übte die von ſeinem eignen Vater verbotene Simonie(d. h. den Verkauf geiſtlicher Aemter für Geld) auf das Schamloſeſte, verſchenkte Bisthümer und Abteien an ſittlich geſunkene Prieſter, führte perſönlich ein ausſchweifendes und wüſtes Leben, gab die Kleinodien von Kirchen und Klöſtern in die Hände liederlicher Frauen, brachte durch ſeine Ungerechtigkeit und Tyrannei den mächtigen Stamm der Sachſen zur Verzweiflung, entfremdete ſich aber auch durch dieſes Alles die Gemüther der beſten und ernſteſten Menſchen in Deutſchland wie in der ganzen Chriſtenheit und machte ſich ſelbſt gegenüber dem ſtrengen und herrſchbegierigen Gregor VII. wehrlos. Denn einem ſolchen König gegenüber glaubte ſich Gregor als der Stellvertreter Gottes und Chriſti, als der Träger und Vertheidiger der göttlichen Wahrheit, als der Beſchützer der Unterdrückten und Verfolgten zu den ſtrengen Maßregeln berechtigt, und die öffentliche Meinung in der Chriſteuheit ſtellte ſich hierbei größtentheils auf die Seite des Papſtes. Nach verſchiedenen Richtungen erlangte Gregor VII. unter dieſen Umſtänden eine bedeutende Steigerung der päpſtlichen Macht, wenn auch die Mtttel, welche er dazu anwendete, keineswegs immer zu laben waren.

a) Hildebrand, eines Handwerkers Sohn aus Saona, durch ſeinen Oheim, den Abt des Marien⸗Kloſters auf dem Aventin, nach Rom gekommen, wurde hier der geiſtige Sohn des frommen, aber ganz von Pſeudo⸗Iſidoriſchen Idealen(Vgl.§. 26, 5, ac; 6) erfüllten Cardinals Gratian. In Hildebrands Augen war der Papſt der allein rechtmäßige Herr über Rom und Italien, der Oberlehnsherr aller Kaiſer, Könige und Fürſten, der Stellvertreter Gottes und Chriſti auf Erden, der unfehlbare Lehrer der Wahrheit, der höchſte Geſetzgeber und Richter in der Chriſten⸗ heit, das Oberhaupt aller Patriarchen, Biſchöfe und Prieſter, die Sonne, von welcher alles Licht in göttlichen und weltlichen Dingen ausging. Die Gewalt, welche die Ottonen über die Kirche beſeſſen hatten, und welche Heinrich III. in noch höherem Maße übte, erſchien ihm als ein ſchreiendes Unrecht; die Befreiung des Papſtthums und der Kirche aus den Händen der weltlichen Macht galt ihm als die heiligſte Pflicht. Einen neuen und glänzenden Aufſchwung des chriſtlichen Lebens hoffte er durch das befreite und herrſchende Papſtthum zu erreichen.

b) Mit diplomatiſcher Vorſicht, ja mit zweideutiger Liſt und Untreue, wo es ſich anders nicht machen ließ, zugleich aber mit glühender Begeiſterung und Thatkraft ging er an die Verwirklichung dieſer Gedanken; anfangs als Rathgeber von fünf aufeinander folgenden Päpſten, dann ſelbſt als Papſt. Die erſte Gelegenheit hierzu bot ſich ihm ungeſucht. Zerfallen mit den kirchlichen Zuſtänden ſeiner Zeit hatte er ſich in das Kloſter Clugny zurrückgezogen, mit gleichgeſinnten Freunden trauernd über die Sittenloſigkeit des Clerus, über den Verfall der Zucht im Volke, über den Verkauf der geiſtlichen Aemter, über die Herrſchaft der Kaiſer in der Kirche. Dort lernte ihn 1048 der kurz vorher auf dem Reichstage zu Worms zum Papſt erwählte Bruno von Toul kenunen, welcher ſeinen Weg nach Rom über Clugny genommen hatte. Der geiſtesmächtige, mit den Verhältniſſen in Rom vertraute Mönch gefiel dem neugewählten Papſt, lehnte aber deſſen Einladung, ihn nach Rom zu begleiten, mit der Erklärung ab, er könne nicht einem Papſte folgen, der Petri Stuhl durch weltliche Gewalt beſteige, nicht aber durch die altvorgeſchriebene Wahl des Clerus und des Volkes von Rom. Durch dieſe Bedenken Hildebrands geängſtigt zog Bruno wirklich als bloßer Pilger nach Rom und ließ ſich von Clerus und Volk als Leo IX. erſt noch einmal wählen. Seitdem war der kluge und ſtrenge Hilde⸗ brand als Cardinal⸗Subdiakon die rechte Hand Leos IX. und ſeiner vier nächſten Nachfolger, bis er ſelbſt 1072 den päpſtlichen Stuhl als Gregor VII. beſtieg und denſelben bis zu ſeinem Tode 1085 inne hatte. In dieſer langen Wirkſamkeit von 10481085 erreichte er eine ganz außerordentliche Ausdehnung der päpſtlichen Macht. Zwar ſetzte er nicht durch, daß die Kaiſer ihre Anſprüche auf Italien fallen ließen; auch nicht, daß Kaiſer und Könige auf die Ernennung und Inveſtitur, d. h. auf die Belehnung mit Ring und Stab, der Geiſtlichen verzichteten; noch weuiger endlich, daß die Päpſte als Oberlehnsherrn aller weltlichen Fürſten auerkannt wurden oder dieſelben nach Wohlgefallen ab⸗ und einſetzen durften. Aber trotz alledem erreichte er Dinge, welche vor ihm für unmöglich gelten konnten.

4.) Vor allem wurde durch ihn das Papſtthum von der Wahl und Beſtätigung der Kaiſer für immer unab⸗ hängig gemacht. Hierzu diente ihm beſonders das auf ſeinen Rath von Papſt Nikolaus II. 1059 erlaſſene, freilich auf Eidbruch und Rechtsverletzung gegenüber dem Kaiſer ruhende Geſetz, daß der Papſt von den 7 Cardinal⸗Biſchöfen und 28 Cardinal⸗Prieſtern der römiſchen Kirche ohne irgend eine weltliche Einmiſchung gewählt werden ſollte. Auf nackter Heuchelei und Treuloſigkeit beruhte der Zuſatz: Jedoch unbeſchadet der Ehre Königs Heinrichs und ſeiner