Druckschrift 
2 (1879)
Entstehung
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Oeffentliche Prüfung der höheren Bürgerſchule.

Dienſtag, den 8. April, vormittags 9 Uhr. Eröffnung der Prüfung. Choral: Wenn ich Ihn nur habe ꝛc. Gebet. Quinta: Naturgeſchichte bis 9 ½ Uhr Herr Hempfing.

Franzöſiſch bis 10 Uhr Wachsmuth. Sexta: Rechnen bis 10 ½ Uhr Haaſe. Lateiniſch vis 11 Uhr Leimbach. Tertia: Geſchichte bis 11 ½ Uhr Dute. Phyſik bis 12 Uhr Hempfing. Nachmittags 2 Uhr. Quarta: Geometrie bis 2 ½ Uhr Herr v. Cölln.

Geographie bis 3 Uhr Secunda: Lateiniſch bis 3 ½ Uhr Schäfer. Franzöſiſch bis 4 Uhr Wachsmuth. Vortrag einiger deutſcher, franzöſiſcher, engliſcher und lateiniſcher Gedichte beim Wechſel der Lehrgegenſtände. Schlußworte der Prüfung und Entlaſſung der Abiturienten von dem Rector. Choral:Großer Gott, wir loben Dich ꝛc. Während der Prüfung ſind die ſchriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einſicht ausgelegt.

Haaſe.

Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerſtag den 24. April. Anmeldungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugniß ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsſtunden von 10 12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 23. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der höheren Bürgerſchule ſtatt.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klaſſe erforderlichen elementaren Kentniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druͤckſchrift; Kenntniß der Redetheile; eine leſerliche und reine Handſchrift; Fertigkeit Dictirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zablen. In der Religion wird Bekanntſchaft mit den Geſchichten des alten und neuen Teſtaments, ſowie(bei den evangeliſchen Schülern) mit Bibelſprüchen und Liederverſen gefordert...

Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünſchen, müſſen ſchon Kenntniſſe im Lateiniſchen beſitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabſichtigen, daß ihre Söhne erſt ſpäter als mit dem zehnten Lebensjahre in die hieſige Realſchule und zwar in eine höhere als die letzte Klaſſe eintreten ſollen, ſo müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß ihre Söhne ſich einige Vorkenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſchon vor dem Eintritt in die Anſtalt aneignen..

Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerſchule näher kennen lernen wollen, werden von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt.

Der Rector der höheren Bürgerſchule: Dr. Hempfing.