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2 (1879)
Entstehung
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5) Der erzwungene Uebertritt der heidniſchen Mexikaner und Peruaner, ſowie der ſonſtigen Indianer von Mittel⸗ und Süd⸗Amerika, welcher durch die Spanier und Portugieſen nach der Entdeckung und Eroberung jener weiten Länderſtrecken Ende des 15. und Anfang des 16. Jahr⸗ hunderts bewirkt wurde, brachte der lateiniſchen Kirche zwar viele Millionen von Mitgliederit zu, trug aber zur Förderung des Chriſtenthums und der chriſtlichen Bildung nicht das geringſte bei, da jene Völker in entſetzlicher Knechtſchaft und in ganz äußerlicher Beobachtung der katholiſchen Kirchengebräuche feſtgehalten wurden, in welcher letzteren ſie auch bis in die neueſte Zeit trotz Erlangung der politiſchen Freiheit verblieben ſind.

Neunter Abſchnitt.

Die Stellung der römiſchen Biſchöfe oder Päpſte in der lateiniſchen(abendländiſch⸗katholiſchen) Kirche bis zur neueſten Zeit.

§. 26.

Das allmälige Wachsthum der päpſtlichen Macht in Kirche und Staat bis zu Gregor VII.

1) Kein Biſchofsſitz erlangte im Laufe der Zeit eine ſoſche Herrſchaft in der Kirche und über die weltlichen Reiche als der von Rom. Der polttiſch⸗kluge, praktiſche und thatkräftige Geiſt, mit welchem einſt der römiſche Senat die Weltherrſchaft ſeines Volkes begründet hatte, erneuerte ſich nach dem Untergang des römiſchen Reiches gleichſam in den Päpſten. Unter der Gunſt der Umſtände gelang es denſelben, von kleinen Anfängen aus, aber in zäher Benutzung jedes einmal errungenen Vortheils allmälig die geſammte Kirche des Abendlandes ihrem Stuhle zu unterwerfen und ſelbſt über Kaiſer und Könige eine vorübergehende Herrſchaft auszuüben.

2) Schon im zweiten Jahrhundert galten die römiſchen Biſchöfe oder Patriarchen als die vornehmſten der Chriſtenheit(Vgl.§. 9, b). Jedoch ſtand ihnen eine kirchliche Herrſchaft bis zum vierten Jahrhundert nur über ihre eigene, in Mittel⸗ und Unter⸗Italien gelegene Dioͤceſe mit ihren 10 Biſchöfen zu. Der im 2. Jahrhundert gemachte Verſuch, die kleinaſiatiſche Kirche zur Annahme der römiſchen Faſten und Oſtergebräuche zu zwingen, mißlang noch vollſtändig. Den erſten bedeutenden Erfolg erlangte Biſchof Julius im Jahr 347 durch den Beſchluß der Synode von Sardika, daß bei Streitigkeiten der Biſchöfe die richterliche Entſcheidung bei ihm eingeholt werden ſollte. Hierdurch wollten ſich die Biſchöfe während des arianiſchen Streits einen Rückhalt gegen willkürliche Behandlung von Seiten ihrer etwaigen Gegner ſichern, dachten aber keineswegs daran, dem römiſchen Stuhl für alle Zeiten eine richterliche Gewalt über ſich einzuräumen, wie es Rom ſpäter gedeutet hat. Selbſt Auguſtinus, welcher auf das Urtheil und auf die Zuſtimmung des römiſchen Stuhles das größte Gewicht legte(Vgl.§. 16, 4), ſtellte doch Schrift und Tradition weit über den Papſt, und pflegte nur dann, wenn Ron ſchriftmäßig, wahr und chriſtlich geurtheilt hatte, den berühmten Satz geltend zu machen: Rom hat geſprochen, die Sache iſt zu Ende(Roma locuta est, causa finita est). In dieſer freieren Stellung zu Rom blieb bis zum 5. Jahrhundert nicht nur der Orient(Vgl.§. 22, 1 2), ſondern auch Ober⸗Italien(Erzbisthum Mailand), Nord⸗Afrika, Gallien, Spanien und Brittanien, d. h. das geſammte chriſtliche Abendland.

3) Erſt mit Leo dem Gr.(440 461) trat eine bedeutende Wendung ein. Ihm galt Petrus bereits als der Fels der Kirche(Matth. 16, 18), der Papſt aber als der Nachfolger Petri, ja als Petrus ſelbſt, als der wahre Pontifex Maximus, als der Stellvertreter Chriſti auf Erden. In dieſer Ueberzeugung vom göttlichen Recht ſeines Stuhles gelang es Leo, die Herrſchaft des Papſtthums nach verſchiedenen Seiten hin zu erweitern.

a) Er bewog den Kaiſer Valentinian III. im Jahr 445 zu dem wichtigen Dekret, daß die geſetzgebende und richterliche Gewalt in der Kirche ebenſo dem Papſte zukomme, wie im Staate dem Kaiſer.

b) Er verband die Kirche von Oſt⸗Illyrien unter dem Erzbiſchof von Theſſalonich und die durch die Vandalen bedrängte Kirche von Nord⸗Afrika unter dem Erzbiſchof von Karthago mit ſeinem Patriarchat.

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