3
Berechnung des Oſterfeſtes und der Faſten im Sinne Roms entſchieden, aber der Streit wegen des Sonnabendfaſtens blieb ungeſchlichtet und der wegen des ungeſäuerten Brodes kam hinzu.
2) Durch die Erbauung von Konſtantinopel oder Neu⸗Rom bekam der eiferſüchtige Gegenſatz neue Nahrung. Der Erzbiſchof oder Patriarch von Neu⸗Rom mußte dem Biſchof von Alt⸗Rom zwar den Vorrang zugeſtehen, aber er that es als kirchlicher Repraſentant der wirklichen Hauptſtadt und des Orients nur ſehr ungern. Niemals erkannte er das Decret Valentinians III.(445) an, wonach der römiſche Biſchof der höchſte Geſetzgeber und Richter in kirchlichen Sachen ſein ſollte. Als in der Folge durch die Ausbreitung des Islam die Patriarchen von Alexandrien und Antiochien ihren Einfluß verloren, ſtieg ſein Selbſtgefühl deſto höher. Schon 587 legte er ſich den Titel: ökumeniſcher Patriarch bei, verwarf mit dem übrigen Orient die im Abendland übliche Abbildung Chriſti als Lamm, behauptete auf dem zweiten Trullaniſchen Concil die Gleichheit der 4 Patriarchen gegen Rom(692) und verdammte den auf der Synode von Toledo 589 gemachten Zuſatz zum Niceno⸗ Konſtantinopolitaniſchen Bekenntniß, wonach der heilige Geiſt vom Vater und vom Sohne(filioque) ausgeht. Auch die kirchliche Oberhoheit über Bulgarien wurde zwiſchen Konſtantinopel und Rom ſtreitig. Hätten nun beide Biſchöfe unter derſelben Staatsgewalt geſtanden, ſo hätte ſich der Sieg der einen oder andern Parthei mit Hülfe der Regierung erreichen laſſen. Da aber die Longobarden, Franken und Deutſchen, welche Italien beherrſchten, Gegner von Oſtrom waren, ſo konnte es nur zur Trennung kommen. Im Jahr 1054 ließ Papſt Leo IX. den Patriarchen durch ſeine Legaten exkommuniciren, der Patriarch Michael aber that ihm daſſebe.
3) Seitdem blieb die Trennung der griechiſchen und lateiniſchen Kirche beſtehen. Papſt Innocenz III. zwar erlebte in Folge der Gründung des lateiniſchen Kaiſerthums in Konſtantinopel auf dem vierten Lateran⸗Concil im J. 1215 den Triumph, daß auch die Patriarchen des Orients ſich ihm unterwarfen; aber das griechiſch⸗katholiſche Volk fügte ſich nicht und die Spaltung dauerte fort. Ebenſo erfolglos war die Unterzeichnung des römiſchen Glaubensbekenntniſſes durch die Geſandten des Kaiſers Michael Paläologus auf dem Concil von Lyon 1274, ſowie ſpäter die Union der griechiſchen und römiſchen Kirche auf dem Concil von Florenz 1439. Man kann die Hauptunterſchiede gegenwärtig folgendermaßen zuſammenfaſſen:
a) In der Glaubenslehre behauptet die griechiſche Kirche das Ausgehen des heiligen Geiſtes nur vom Vater, die römiſche vom Vater und vom Sohne(tllioque).
b, In der Verfaſſung hält ³) die griechiſche Kirche an der alten Lehre feſt, daß die ſämmtlichen rechtgläubigen Biſchöfe die vom h. Geiſt geleitete Vertretung der Kirche bilden(Episkopalismus); die römiſche dagegen lehrt, daß der Papſt für ſich allein ſchon der unfehlbare Lehrer der Kirche in Sachen des Glaubens und der Sitte iſt, wenn er(ex cathedra Petri) vom Stuhle Petri aus lehrt, und daß die Biſchöfe nur von ihm bevollmächtigt ſind(Papslismus); 9) desgleichen geſteht die griechiſche Kirche dem Papſt als Biſchof von Rom nur einen Ehrenvorrang vor allen andern Patriarchen und Biſchöfen zu; die römiſche dagegen erklärt ihn für den Statthalter Gottes und Stellvertreter Chriſti.
c) Im Gottesdienſt behauptet die griechiſche Kirche«) bei der Taufe die Nothwendigkeit des Untertauchens (immersio), während die römiſche die Beſprengung(aspersio) als hinreichend betrachtet; 5§) im Abendmahl übt die griechiſche Kirche die Spendung unter beiderlei Geſtalt an unmündige Kinder und Erwachſene, während die römiſche nur die Hoſtie und zwar den Confirmirten reicht; y) bei der Darſtellung Chriſti erlaubt die griechiſche Kirche nur die Abbildung in Menſchen⸗Geſtalt, während die römiſche auch das Bild des Lammes anwendet;) bei den Faſten verwirft die griechiſche Kirche alle thieriſche Nahrung, während die römiſche Fiſche und thieriſches Fett erlaubt;) endlich beim Bilderdienſt verwirft die griechiſche Kirche alle geſchnitzten, gemeiſelten und gegoſſenen Bilder, während ſie die platt gemalten deſto höher verehrt; die römiſche aber gebraucht beide Arten ohne Uinterſchied.
d) In der Disciplin verbietet die griechiſche Kirche die Ehe der Biſchöfe, geſtattet aber die einmalige Ehe der Prieſter und Diakonen(Vgl.§. 18, 6); dagegen die römiſche verbietet die Prieſterehe ſeit Gregor VII. in allen Fällen.
e) Beim Kirchenbau richtet ſich die griechiſche K. meiſt nach dem Muſter der Sophienkirche in Konſtantinopel (Andrenskreuz mit Kuppel), während die römiſche größere Mannigfaltigkeit erlaubt.
§. 23. Die griechiſche Kirche von 800 bis zur Gegenwart.
1) Während Araber, Seldſchucken und Türken der orientaliſchen Kirche unzählige Gemeinden in Aſien und Afrika entriſſen und die früheren Chriſten in eifrige Muhamedaner verwandelten, ließen dagegen die Türken auf den Inſeln und in Europa das Chriſtenthum und die geſammte kirchliche Verfaſſung nach der Eroberung von Konſtantinopel(1452) beſtehen; nur machten ſie den Patriarchen von Konſtantinopel und die Biſchöfe für die Haltung der Chriſten verantwortlich, erpreßten ungeheure Summen von ihnen und überhäuften ſie mit Schmach und Mißhandlung. Erſt im Jahr 1840 hob die türkiſche Regierung unter dem Druck der europäiſchen Mächte die im


