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1 (1878)
Entstehung
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Schulnachrichten.

A. Schulchronik.

Die Eröffnung des Schuljahres, welches wir mit dem 16. April beſchließen, fand in gewohnter Weiſe am 12. April v. J. in gemeinſamer Verſammlung und Hora der Lehrer und Schüler der Anſtalt durch den unterzeichneten Rector ſtatt. Hieran ſchloß ſich die Aufnahme von 39 Schülern, welche Tags zuvor die vorgeſchriebene Prüfung beſtanden hatten.

Da die alljahrlich ausgegebenen Programme der hoheren Lehranſtalten auch den beſonderen Zweck haben, in den Schulnachrichten die wichtigſten, das Schulleben und die Auſtalt betreffenden Vorkommniſſe mitzutheilen, ſo wird es ſich empfehlen, das bedeutendſte Ereigniß des ganzen Schul⸗ jahres an die Spitze unſeres Berichtes zu ſtellen. Dieſes iſt die durch den Herrn Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinalangelegenheiten am 13. Februar d. J. erfolgte und vom Königl. Provinzial⸗Schulkollegium dem Curatorium unter dem 14. Februar mitgetheilte Aner⸗ kennung unſerer Anſtalt als eine nunmehr vollberechtigte hoͤhere Bürgerſchule. In der an das Curatorium gelangten hohen Verfügung heißt es bezüglich der vorzunehmenden Verſetzung der höheren Bürgerſchule in die resp. Kategorie der berechtigten höheren Lehranſtalten, wie folgt:

Das Reichskanzler⸗Amt habe ich hiervon heute mit dem Erſuchen benachrichtigt, das Erforderliche zu veranlaſſen behufs Verſetzung dieſer Anſtalt aus der Klaſſe C, Abtheilung a, Unterabtheilung aa, in die Klaſſe B, Abtheilung c des neueſten im Centralblatte für das deutſche Reich veröffentlichten, nach§ 90 des erſten Theils der deutſchen Wehrordnung vom 28. September aufgeſtellten Verzeichniſſes der zur Aus⸗ ſtellung gültiger Zeugniſſe über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig frei⸗ willigen Miluärdienſt berechtigten Lehranſtalten.(gez.) Falk.

So wichtig dieſe Aenderung für die Anſtalt und ihre Lehrer war, eben ſo viele und beſondere Schwierigkeiten waren hierorts auch zu überwinden geweſen, ehe man zu dieſem Puncte gelangte. Deshalb fühlen wir uns auch gedrungen, allen Freunden der Schule, welche zur Erreichung dieſes Zieles bemüht geweſen ſind, hier unſeren beſten Dank zu ſagen. Möͤgen die betreffenden Herren auch fernerhin der Schule gewogen bleiben und deren weiteres Gedeihen nach Kräften fördern.

Es wird nun nicht überflüßig ſein, ſondern im Gegentheil vom betheiligten Publikum mit Recht erwartet werden, daß an dieſer Stelle bezüglich der erſtrebten und mit dem neuen Schuljahr in Kraft tretenden Aenderungen zur Aufklärung mancher Eltern, welche den Verhältniſſen ferner ſtehen, einige Worte mitgetheilt werden. e eu

Die Berechtigung, welche am allgemeinſten erſtrebt wird, iſt diejenige, welche das Recht zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt gewährt; mit derſelben werden denn allerdings auch noch manche andere Berechtigungen zugleich, erworben(ſ. am Schluß), während ein vor der resp. Prüfungs⸗Commiſſion für den einjähr.⸗freiw. Militärdienſt beſtandenes Examen keine weiteren Berechtigungen gewährt. Nun war eben ſeither die Erlangung dieſer Berechtigung auf der hieſigen wie auf allen nicht vollberechtigten höheren Bürgerſchulen mit groͤßern Schwierigkeiten verbunden als auf den Gymnaſien, Nealſchulen I. und II. Ordnung und den vollberechtigten höheren Bürger⸗ ſchulen. Denn obgleich der hieſigen Anſtalt ſchon ſeit mehreren Jahren der Lehrplan einer Realſchule I. Ordnung oder einer vollberechtigten hoͤheren Bürgerſchule nach Ziel und Curſusdauer vorgeſchrieben war, ſo konnten die Schüler die angeführte Berechtigung dennoch nur nach einem zweijährigen Beſuch der Secunda und nach Abſolvirung eines fünftägigen ſchriftlichen und eines mündlichen Examens unter dem Vorſitz des Provinzial⸗Schulrathes erlangen, während den Schülern der

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