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1 (1878)
Entstehung
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Oeffentliche Prüfung der höheren Bürgerſchule.

Dienſtag, den 16. April, vormittags 9 Uhr.

Eröffnung der Prüfung. Choral: Gott des Himmels und der Erden ꝛc. Gebet.

Sexta: Religion bis 9 ½ Uhr Herr Wolff. Lateiniſch bis 10 Uhr Leimbach.

Quinta: Geometrie bis 10 ½ Uhr v. Cölln. Geographie bis 11 Uhr Dute.

Quarta: Franzoſiſch bis 11 ½ Uhr Wachsmuth. Naturgeſchichte bis 12 Uhr Hempfing.

Nachmittags 2 Uhr.

Secunda: Trigonometrie bis 2 ½ Uhr Herr v. Cölln. Engliſch bis 3 Uhr Dute. Tertia: Lateiniſch bis 3 ½ Uhr Schäfer. Geographie bis 4 Uhr Leimbach. Vortrag einiger deutſcher, franzöſiſcher, engliſcher und lateiniſcher Gedichte beim Wechſel der Lehrgegenſtände. Schlußworte der Prüfung und Entlaſſung der Abiturienten von dem Rector. Choral:Alles was Odem hat, lobe den Herrn ꝛc. Jährend der Prüfung ſind die ſchriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einſicht ausgelegt. Nach der Vertheilung der Zeugniſſe findet gegen ½ 5 Uhr die Prüfung der dritten und zweiten Abtheilung im Turnen in der Turnhalle ſtatt.

Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerſtag den 2. Mai. Anmeldungen neu⸗ zugehender Schüler, welche ein Zeugniß ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsſtunden von 10 bis 12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 1. Mai, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der höheren Bürgerſchule ſtatt.

Deerr Eintritt in die Serta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klaſſe erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; Kenntniß der Redetheile; eine leſerliche und reine Handſchrift; Fertigkeit Dictirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntſchaft mit den Geſchichten des alten und neuen Teſtaments, ſowie(bei den evangeliſchen Schülern) mit Bibelſprüchen und Liederverſen gefordert.

Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünſchen, müſſen ſchon Kenntniſſe im Lateiniſchen beſitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabſichtigen, daß ihre Söhne erſt ſpäter als mit dem zehnten Lebensjahre in die hieſige Realſchule und zwar in eine höhere als die letzte Klaſſe eintreten ſollen, ſo müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß ſich ihre Söhne einige Vorkenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſchon vor dem Eintritt in die Anſtalt aneignen.

Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerſchule näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt.

Der Rector der höheren Bürgerſchule: Dr. Hempfing.