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In ihrer Verehrung fanden die früher heidniſchen Volksmaſſen einen Erſatz für die alten Götter. Gleichzeitig fing man an, die in den drei erſten Jahrhunderten vermiedenen Bilder des Herrn und der Heiligen im Goltesdienſt zu. gebrauchen. Damit hörte das vom Herrn befohlene und 4 Jahrhunderte lang geübte Brodbrechen beim Abendmahl auf; denn man ſcheute ſich aus Mißverſtand, das Lammesbild auf der Hoſtie zu zerbrechen(Joh. 19, 36. Luk. 22, 19). Cbenſo ließ man ſeit dieſer Zeit das zweite Gebot des Dekalogs weg und theilte das zehnte in zwei beſondere Gebote, weil man die Bilder und ihre Verehrung nicht laſſen wollte. An die Spitze aller Heiligen aber ſetzte man ſeit 430 die Jungfrau Maria als Gottesmutter und ſuchte trotz Joh. 2, 4 beſonders ihre Vermittelung und Fürſprache beim Herrn. 1„
d) Auch der Cölibat, d. h. die Eheloſigkeit der Geiſtlichen wurde immer dringender gefordert. In der Zeit der Apoſtel war er von Niemanden verlangt worden; Petrus(Luk. 4, 38— 39. 1 Kor. 9, 5), Philippus, der Diakon und Evangeliſt(A. G. 21, 8— 9), und andere Apoſtel waren verheirathet geweſen; Paulus hatte verordnet, bei der Wahl der Biſchöfe, Presbyter und Diakonen darauf zu ſehen, daß ſie in ehelichem Leben unbeſcholten wären (1 Tim. 3, 2. 3, 12. Tit. 1, 6— 7). Allerdings hatte Paulus auf der andern Seite jeden Chriſten glücklich geprieſen, dem es durch Gottes Gnade gegeben ſei, keuſch und ehelos, wie er ſelbſt, um des Reiches Gottes willen zu bleiben (Matth. 19, 11—12. 1 Kor. 7), aber er bezeichnete dies ſelbſt als ſeine Privatmeinung und wollte Keinem einen Strick über den Hals werfen(1 Kor. 7, 35); auch meinte er es nicht einmal beſonders von den Geiſtlichen, ſondern von allen Chriſten. Hiernach waren Biſchöfe, Prieſter und Diakonen im Anfang meiſt verheirathet. Erſt die Zeiten der Verfolgung gaben Anlaß, daß Viele dem Rathe des Apoſtels(1 Kor. 7, 26) gemäß den Cölibat erwählten; doch war dies keineswegs die Mehrzahl. Selbſt die ascetiſche und weltflüchtige Richtung der Zeit ſowie die werkheilige Meinung, daß man ſich durch Verzicht auf die Ehe ein beſonderes Verdienſt vor Gott erwerbe, vermochte die urſprüng⸗ liche freie Praxis nicht zu verdrängen. Noch auf dem Concil von Nicäa 325 ſaßen viele verheirathete Biſchöfe und die Nothwendigkeit des Cölibats wurde von dem unverheiratheten und frommen Biſchof Paphnutius ſo beſtimmt geleugnet, die Heiligkeit der Ehe aber ſo glänzend vertheidigt, daß die alte Freiheit neu beſtätigt wurde. Selbſt ein Biſchof von Rom lebte damals noch in der Che. Doch das Mönchthum, welches in jener Zeit emporkam(Vgl.§. 19), bewirkte auch beim Clerus eine Zunahme des Cölibats. Endlich wurde auf der zweiten Trullaniſchen Synode 692 beſtimmt, daß Diakonen und Presbyter verheirathet ſein ſollten, Biſchöfe aber durchaus nicht. Hierbei blieb es ſeitdem im Orient, während das Abendland bis auf Gregor VII. zwar ſtrenge Geſetze zu Gunſten des Cölibats gab, doch wenigſtens in der Praris noch Freiheit ließ..
e) Seit dem vierten Jahrhundert machte ſich auch eine bis dahin unbekannte unevangeliſche Verfolgungsſucht und Grauſamkeit gegen Heiden ſowie gegen chriſtliche Irrlehrer geltend, indem man die Beſtimmungen des moſaiſchen Geſetzes über die Ausrottung der Götzendiener ohne irgend eine neuteſtamentliche Begründung, ja gegen den Willen des Herrn(Luk. 9, 52— 56), auf dieſelben anwandte(2 Moſ. 32, 27— 28. 3 Moſ. 20, 2. 24, 10— 16. 5 Moſ. 27, 15). Die Söhne Conſtantins und Theodoſius der Große unterdrückten in Folge deſſen das Heidenthum mit Gewalt, zuletzt ſogar durch die Todesſtrafe. Der Soldatenkaiſer Maximus aber ließ ſogar chriſtliche Irrlehrer auf den Wunſch der Biſchöfe in Spanien und Gallien im Jahr 385 hinrichten, während noch im arianiſchen Streit kein Menſch auf dieſe äußerſte Grauſamkeit verfallen war. Mit Recht verurtheilte daher der heilige Martin von Tours dieſes Verfahren als unchriſtlich und gottlos. Jedoch vermochte er nicht zu hindern, daß jene altteſtamentlichen Vorſchriften ſeitdem in der Chriſtenheit erneuert, mit der Zeit ſogar verſchärft wurden. Damit war aber der Grund zu den Greueln der Inquiſition und der Hexenproceſſe für ſpätere Zeiten gelegt und der Boden des apoſtoliſchen Chriſtenthums gänzlich verlaſſen.
§. 19. Die Entſtehung und Ausbreitung des Mönchthums im Orient.
1) Am großartigſten zeigte ſich die Rückwirkung jüdiſcher Werkheiligkeit und heidniſcher Weltflucht und Selbſtpeinigung in der Entſtehung des Mönchthums. Denn dieſe eigenthümliche Lebensform, welche bei den Buddiſten ſchon um 600 vor Chriſto exiſtirte, im ägyptiſchen Serapis⸗ dienſt vorkam und dann auch ſeit dem 4. Jahrhundert in der chriſtlichen Kirche ſelbſtändig auftauchte und bei den griechiſchen und römiſchen Katholiken Geltung bis dieſen Tag behielt, erwuchs nicht aus den Offenbarungen Gottes, ſondern aus einer Verbindung ſpät⸗jüdiſcher und heidniſcher Anſchauungen mit dem Chriſtenthum.. 4.
a) Im Alten Teſtament hatte ſie vor Allem keinen Boden. Hier galten Ehe und Eigenthum gemäß dem göttlichen Gebot(1 Moſ. 1, 26—28) als heilige Ordnungen für alle Menſchen, die Arbeit als ein von Gott gegebener Beruf(1 Moſ. 2, 15. 2 Moſ. 20, 9. 1, Moſ. 3, 18. Spr. Sal. 10, 4— ö. 6, 6— 11. 28, 18). Selbſt die Naſiräer oder Verlobten Gottes, welche ſich theils für kurze Zeit theils fürs ganze Leben(4 Moſ. 6, 2. Richter 13, 5. 1 Sam. 1, 10— 11) des Weinbaus, des Weintrinkens und des Haarſcheerens enthielten, um deſto gewiſſer nüchtern zum Gebete zu bleiben, lebten doch im Uebrigen wie ihr Volk und im Verkehr mit den Menſchen. Auch der Prophet Elias, welcher ſpäter von den Mönchen und Einſiedlern als Vorbild angeſehen wurde, weil er ein rauhes Gewand mit ledernem Gürtel trug und ſich oft in der Wüſte aufhielt(2 Kön. 1, 8. 1 Kön. 17, 3. 19, 4), führte doch ſeine oft einſame und rauhe Lebensweiſe nur gezwungen, um nicht in die Hände Ahabs und Iſebels zu fallen. Noch weniger lebten die falſchen Propheten, welche den Elias in ihrer Kleidung nachahmten(Sacharia 13, 4), als Einſiedler oder Mönche. Das ganze Alte Teſtament wußte von ſolcher Lebensweiſe nichts. Es verbot ſogar ausdrücklich jede Verſtümmelung, Tonſur, Geiſelung und Mißhandlung des eigenen Leibes(3 Moſ. 19, 28. 21, 5. 5 Moſ. 14, 1),
wie ſie bei den Heiden vorkam.


