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vulgus, Volk; laici Leute), den Nichtgeiſtlichen, wie einſt der Prieſterſtamm Levi vom übrigen Volk Israel getrennt geweſen war. Dieſer Prieſterſtand, zumal die Biſchöfe galten nun als alleinige Inhaber der von den Apoſteln überlieferten Heilsgüter und Wahrheiten. Eine ſchon damals oft unevangeliſche Tradition entſchied auf dieſe Weiſe über Dinge, welche allein aus den Schriften der Apoſtel hätten richtig entſchieden werden können, ja die Schriften der Apoſtel ſelbſt wurden häufig nach dieſer falſchen Tradition ausgelegt und erklärt.
§. 18.
Der Uebergang des urſprünglichen chriſtlichen Glaubens in das neue Cärimonial⸗
des tholicismus unter dem Einfluß altteſtamentlicher und heidni geſetz des Katholieism din Herufinen. ſt ch ud heidniſcher
1) Auf die Frage: Was muß ich thun, daß ich ſelig werde? hatten die Apoſtel des Herrn mündlich und ſchrifklich die vom Herrn Selbſt befohlene Antwort gegeben: Thue Buße und glaube an das Evangelium(Mrc. 1, 15. Mtth. 9, 2. A. G. 2, 38. 4, 12. 15, 10— 11. 1 Petr. 1, 18—19. A. G. 16, 30— 31 u. ſ. w.). Auf das Beſtimmteſte hatten ſie die Behauptung engherziger Juden⸗ chriſten zurückgewieſen, daß neben dem Glauben an Chriſtum auch die Erfüllung des Cärimonial⸗ geſetzes nöthig oder gute Werke verdienſtlich ſeien(Eph. 2, 8— 9. Vrgl.§. 4, 2. 5, 4. 6, 1— 6. 7, 6). Zwar hatten ſie die guten Werke nach dem Wort des Herrn(Luk. 17, 10) als eine ſelbſtverſtändliche Pflicht des Chriſten und als eine nothwendige Frucht ſeines Glaubens(Gal. 5, 6. Röm. 6, 11—13) bezeichnet, allein andrerſeits hatten ſie auch die Mangelhaftigkeit und Unzulänglichkeit derſelben vor Gott deutlich hervorgehoben(Röm. 7, 18—23). Nur gegen eine todte Rechtgläubigkeit ohne Bekehrung des Herzens und folgeweiſe auch ohne die Frucht der guten Werke hatte Jakobus d. J. in ſeinem Briefe betont(Jak. 2, 14— 24), daß der Glaube ohne die Werke nicht ſelig mache. Aus den Schriften und aus der mündlichen Lehre der Apoſtel ſtand aber unzweifelhaft feſt, daß der Menſch nur aus Gnaden und durch Chriſti Verdienſt, nicht aber durch ſeine eigenen Werke die Gerechtigkeit vor Gott erlangen könne, und daß er das Verdienſt Jeſu Chriſti durch Buße und Glauben ergreifen müſſe.::
2) Mit dieſer entſchiedenen Lehre des Evangeliums, welche allein ein ſchuldbeladenes Herz wirklich troͤſten kann, hatte ſich jedoch der Hochmuth und die Selbſtgerechtigkeit vieler Chriſten ſchon in der apoſtoliſchen Zeit nicht befreunden wollen. Abgeſehen von den engherzigen, ehemals phariſäiſchen Judenchriſten, welche bereits als ſtandhafte Verfechter des Cärimonialgeſetzes mehrfach erwähnt ſind, traten auch ſolche Chriſten dagegen auf, welche von eſſeniſchen oder cyniſchen und neupythagoräiſchen Anſichten ausgingen. Erſt in der Beobachtung beſtimmter leiblich⸗ascetiſcher Vorſchriften, wie z. B. im ausſchließlichen Genuſſe vegetabiliſcher Nahrung, in der Vermeidung von Fleiſch und Wein, in der Verwerfung der Ehe, und in engelgleicher Keuſchheit(Col. 2, 16—23. Röm. 14, 1— 23. 1 Tim. 4, 3) meinten ſie die Vollkommenheit des Chriſtenlebens zu erreichen. Während der Herr Chriſtus Selbſt einem Jeden überlaſſen hatte, in aufrichtiger Selbſtprüfung vor Gott ſich zu entſcheiden, wie er es zum Heil ſeiner Seele und zur Förderung des Reiches Gottes mit den erlaubten natürlichen Genüſſen und mit der Ehe halten wollte(Matth. 5, 29— 30. 19, 11—12. 15, 11; 15, 17); während auch der Apoſtel Paulus, welcher nach ſeiner Privat⸗ anſicht die Eheloſigkeit und vöͤllige Keuſchheit allen Chriſten zu wünſchen geneigt war(1 Kor. 7, 1. 6. 7. 26. 32), die perſönliche Gewiſſensfreiheit eines Jeden in allen dieſen Dingen aufs Stärkſte hervorhob(1 Kor. 7, 17. 24. Röm 14, 1— 23. 15, 1— 2. 1 Tim. 4, 3— 5) und auf die Enthaltung von Speiſen kein Gewicht legte(1 Tim. 4, 8), obgleich er für ſeine Perſon ſehr viel faſtete(2 Kor. 11, 27).; ſo wollten dagegen jene ehemals eſſeniſchen oder eyniſchen und neupytha⸗ goräiſchen Chriſten aus ihrer Enthaltung wo möglich ein Geſetz für alle Chriſten machen, wodurch der Glaube an Chriſtum erſt ergänzt werden ſollte. Da ſich jedoch dieſe Beſtrebungen nicht durchführen ließen, ſo verfiel man bereits im zweiten Jahrhundert auf den Ausweg, zweierlei chriſtliche Sittlichkeit zu unterſcheiden, nämlich eine gewöhnliche, welche für alle Chriſten nothwendig ſei, und eine beſondere, welche nur für die Vollkommenen maßgebend ſei und nur angerathen, aber nicht vorgeſchrieben werden könne(consilia evangelica). Dieſer Ausweg eniſprach am allermeiſten der unbewußten Eitelkeit des Menſchenherzens, welche ihr Heil nicht bloß der Gnade verdauken, ſondern auch etwas Tüchtiges durch eigne Leiſtungen erringen und zugleich vor andern glänzen will, welche nur eine gewöhnliche Tugend erweiſen. Auf dieſe Weiſe entſtand in der Kirche, zumal beim Vorwiegen der Tradition über die Schrift(Vergl.§. 17, 4—8) und unter dem Druck der
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