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römiſchen Staates gegen das Chriſtenthum aufgegeben und letzeres als eine oͤffentlich erlaubte Religion anerkannt. Da ſeine Bekenner trotz aller Verfolgung noch über das ganze Reich verbreitet waren und unter ſich nicht bloß durch den gemeinſamen Glauben, ſondern auch durch die biſchöfliche Verfaſſung feſt zuſammenhingen, ſo lag ihre Duldung und Anerkennung in der That ſelbſt im politiſchen Intereſſe des Reiches. Die das Reich umfaſſende Kirche konnte die auseinanderſtrebenden Völkerſchaften des Morgen⸗ und Abendlandes beſſer zu einem Ganzen verbinden, als es die bloß äußeren Machtmittel des Kaiſerthums vermochten. Und vielleicht war es dieſe Erkenntniß, welche neben den perſönlichen Neigungen die Entſchlüſſe Conſtantius ganz beſonders beſtimmte und der Kirche endlich eine andere rechtliche Stellung verſchaffte, als ſie ſeit 300 Jahren eingenommen hatte.
§. 11. Die Zucht der Kirche an ihren eignen Mitgliedern in der Zeit der Verfolgungen.
1) Von Anfang an hatte die Kirche an denjenigen Mitgliedern, welche durch Irrlehre oder andere öffentliche Sünden wie Hurerei, Truntſucht, Diebſtahl, Ehebruch und dergleichen Aergerniß erregten, eine ernſte, auf Beſſerung derſelben gerichtete Zucht geübt, welche auf der Anordnung des Herrn und der Apoſtel beruhte(Matth. 18, 15— 18 1 Cor. 5, 1— 11). Blieben die Beſſerungs⸗ verſuche von Seiten der Geiſtlichen und der ganzen Gemeinde erfolglos, ſo wurden die Hartnäckigen erſt vom heiligen Abendmahl, dann von der Kirchengemeinſchaft überhaupt ausgeſchloſſen. In den Zeiten der Verfolgungen wandte ſich die ganze Streuge dieſer Zucht naturgemäß gegen die Ab⸗ gefallenen, weil ſie durch ihre Verleugnung das größte Aergerniß gaben. Man unterſchied mehrere Arten derſelben a) Wer den Göttern opferte oder dem Kaiſer Weihrauch ſtreute, hieß sacrificatus, thurificatus d. h. ein Opferer, ein Weihrauchſtreuer; b) Wer Evangelien oder andere heilige Bücher auslieferte, hieß traditor, d. h. ein Verräther; c) Wer ſich einen Schein erkaufte, daß er geopfert habe, hieß libellaticus, d. h. ein Beſcheinigter.
2) Wollten die Abgefallenen wieder in die Kirche aufgenommen ſein, ſo mußten ſie ihre Buße erſt in vier verſchiedenen Stufen der Zucht bewähren. a) Im erſten Jahr mußten ſie in Trauerkleidern an der Kirchthür ſtehen und die Gemeinde um Verzeihung bitten, b) im zweiten durften ſie die Vorleſung des Wortes Gottes in der Kirche wieder mitanhören, c) im dritten durften ſie knieend dem Gebete beiwohnen, d) im vierten endlich auch beim heiligen Abendmahl als Zuſchauer zugegen ſein. Dann erſt wurden ſie nach öffentlichem Sündenbekenntniß, meiſt am Gründonnerſtage, wieder aufgenommen, empfingen den Bruderkuß ſowie das heilige Abendmahl und galten als grüne Reben am Weinſtock oder als friſche Zweige am Oelbaum. Der Gründonnerſtag aber erhielt hiervon ſeinen Namen(dies viridium).
Vierter Abſchnitt.
Der völlige Sieg der Kirche über das Heidenthum im römiſchen Reich(312— 392).
8. 12.
Die Begünſtigung der Kirche durch Conſtantin den Großen(306—337) und günſtigung ſeine Söhne(337—366). ſen(.
1) Obgleich Kaiſer Konſtantin niemals jene tiefere ſittliche Bildung beſaß, welche allein aus einer gründlichen Bekehrung und aus einer Hingabe des ganzen Willens an den Heiland hervorgeht, ſo war er doch mit wirklicher Aufrichtigkeit ein Freund und Anhänger des Chriſtenthums. Schon ſeine Erziehung hatte ihn dahin geleitet. Denn in der Familie ſeines Vaters Conſtantius Chlorus und ſeiner Mutter Helena galt ſchon lange nicht mehr der römiſche Götterglaube, ſondern der Glaube an Einen Gott, der als Sonnen⸗ oder Licht⸗Gott gedacht wurde(Mithras⸗ dienſt). Die Chriſten als Verehrer Eines Gottes wurden deßhalb gleichſam als Glaubensgenoſſen angeſehen und in der großen Verfolgung ſehr milde behandelt. Um ſo mehr ſetzten ſie ihre Hoffnung auf Conſtantius und ſeinen Sohn und kamen dem letztern bei ſeiner Thronbeſteigung 306 mit unverholener Freude entgegen. War das Herz Conſtantins auf dieſe Weiſe ihnen ſchon von vorn herein gewonnen und ſagte ihm zugleich ſein hervorragender politiſcher Verſtand,


